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Bekanntgabe der Richtlinie zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien - Gefahrgut - RSEB)

Veröffentlichungsdatum:21.04.2021 Inkrafttreten01.07.2021
Fundstelle Brem.ABl. 2021, S. 273
Zitiervorschlag: "Bekanntgabe der Richtlinie zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien - Gefahrgut - RSEB) (Brem.ABl. 2021, S. 273)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Verwaltungsvorschriften, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen
Erlassdatum:16.04.2021
Fassung vom:16.04.2021
Gültig ab:01.07.2021
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2021, 273
Bekanntgabe der Richtlinie zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien - Gefahrgut - RSEB)

Bekanntgabe der Richtlinie zur Durchführung der Gefahrgutverordnung
Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen
(Durchführungsrichtlinien - Gefahrgut - RSEB)

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen - RSEB - vom 15. April 2021 im Verkehrsblatt Heft 4 2021 S. 375 bekannt gegeben.

Diese Richtlinien berücksichtigen

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die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. März 2021 (BGBl. I S. 481),
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die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. März 2019 (BGBl. I S. 304) geändert durch Verordnung vom 26. März 2021 (BGBl. I S. 475),
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die Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. März 2019 (BGBl. I S. 229) zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. März 2021 (BGBl. I S. 475) und
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die Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV) vom 29. November 2011 (BGBl. I S. 2349, die zuletzt durch Artikel 491 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist.

Die neuen Richtlinien werden hiermit zum 1. Juli 2021 verbindlich eingeführt.

Gleichzeitig werden die GGVSEB-Durchführungsrichtlinien - RSEB – vom 30. April 2019 (VkBl. 2019 S. 306) aufgehoben.

Bremen, den 16. April 2021

Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen


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