- 1.
Durch diese Bekanntmachung werden die Themen der Fortbildungsmaßnahmen für Hebammen und Entbindungspfleger nach § 7 Absatz 3 der Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger im Lande Bremen näher bestimmt. Ein Drittel der ergriffenen Fortbildungen haben sich auf berufsaufgabenbezogene Fortbildungsinhalte, ein Drittel auf Notfallmanagement, Hygiene und Schlüsselqualifikationen und ein Drittel zur freien Auswahl aus den unten genannten Themenbereichen zu beziehen. - 2.
Berufsaufgabenbezogene Fortbildungsinhalte
Hierunter sind Inhalte zu verstehen, die neue, evidenzbasierte Erkenntnisse sowie Vertiefung und Erweiterung von Fähigkeiten und Fertigkeiten in den drei originären Aufgabenbereichen der Hebammentätigkeit Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett vermitteln.
Zum Bereich „Schwangerschaft“ gehören folgende Einzelthemen:
- –
Schwangerschaftsvorsorge
- –
Neuerungen der Mutterschaftsrichtlinien
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Schwangerschaftsbeschwerden
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Schwangerschaftsgymnastik
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Geburtsvorbereitung
- –
RisikobewertungentsprechenddesGestationsalters
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Gestationsdiabetes
- –
Ernährungsberatung der Schwangeren insbesondere zur Prophylaxe von Adipositas, Hypertonie und Makrosomie
- –
Psychohygiene bei Risikoklientel
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Rauchentwöhnung
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Beratung und Hilfe hinsichtlich anderer Drogen und Süchte
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Beratung zu Fragen der Pränataldiagnostik
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Maßnahmen zur Verringerung von Ängsten
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Maßnahmen zur Prävention von Frühgeburten
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Bindungsförderung
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Begleitung und Unterstützung der Eltern-Kind-Beziehung
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Dokumentation
Zum Bereich „Geburtshilfe“ gehören folgende Einzelthemen:
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Einschätzung des Geburtsfortschritts und des kindlichen Wohlbefindens
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Bedeutung von Schmerz in der Geburtshilfe
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Risikoeinschätzung und Risikomanagement
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Qualitätssicherung in der Geburtshilfe
- –
Dokumentation und Haftungsrecht
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Notfallmanagement in der hebammengeleiteten Geburtshilfe
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Versorgung eines Dammschnittes oder -risses
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Nicht-medikamentöse Schmerzbehandlung
- –
Integration von Vätern und anderen Familienangehörigen in die Geburtsarbeit
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Gebärhaltungen
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Wassergeburt
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Bonding
- –
Stillförderung im Kreißsaal
Zum Bereich „Wochenbett“ gehören folgende Einzelthemen:
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Wochenbettpflege
- –
Stillberatung, -förderung und -anleitung
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Stillen unter erschwerten Bedingungen (Mehrlinge, Säuglinge mit Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalten, Frühchen etc.)
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Säuglingsernährung im ersten Lebensjahr
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Postpartale Depression
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Prävention von Rückbildungs- und Wundheilungsstörungen
- –
Förderung der Eltern-Kind-Beziehung unter Einbeziehung von Kenntnissen aus der Bindungsforschung
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Frühkindliche Entwicklung
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Interdisziplinäre Betreuung von sozial benachteiligten Familien
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Informationen zu aktuellen Impfempfehlungen von Säuglingen
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Prophylaxe von postpartalen Infektionen
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Prävention des plötzlichen Kindstodes
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neue Erkenntnisse der Verhütungsberatung und Sexualhygiene
- –
Rückbildungs- und Beckenbodengymnastik
- –
Familienbildung
- 3.
Notfallmanagement
Ein weiterer Schwerpunkt der Fortbildungspflicht liegt im Bereich des geburtshilflichen Notfallmanagements. Hebammen und Entbindungspfleger arbeiten vorrangig im Bereich der physiologischen Verläufe von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Es ist jedoch ständig mit dem Eintritt einer latenten oder akuten Notsituation zu rechnen, die erkannt und adäquat behandelt werden muss. Deshalb wird das Management von akuten Notfällen als Pflichtfortbildung verankert. Zu unterscheiden sind Notsituationen, die das Kind betreffen und solche, die die Mutter betreffen.
Zum Bereich „kindliche Notfälle“ gehören folgende Einzelthemen:
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Ungeplante Frühgeburt
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Atemnotsyndrom
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intrapartale Notfallsituationen
- –
Schulterdystokie
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Nabelschnurvorfall
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Reanimation des Neugeborenen
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postpartale Erstversorgung kindlicher Geburtsverletzungen
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Fehlbildungen
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unerwartete Beckenendlage
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vorzeitige Placentalösung
- –
Amnioninfektionssyndrom
Zum Bereich „mütterliche Notfälle“ gehören folgende Einzelthemen:
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Blutungen während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
- –
Hypertensive Erkrankungen, Eklampsie, HELLP
- –
Thrombose, Embolie
- –
Infektionen während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
- –
Vorzeitige Placentalösung
- –
Vital bedrohliche mütterliche Geburtsverletzungen
- –
Manuelle Lösung der Plazenta
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Uterusruptur
- –
Geburtsstillstand
- 4.
Hygiene
Das Thema „Hygiene“ spielt in allen heilkundlichen und pflegerischen Berufen eine immer wichtiger werdende Rolle. Da fehlende oder defizitäre Hygiene eklatante Auswirkungen auf alle Arbeitsgebiete der Hebammen und Entbindungspfleger haben kann, soll dieser Themenkomplex als eigenständiges Fortbildungsthema anerkannt werden.
Zum Bereich „Hygiene“ gehören folgende Einzelthemen:
- –
Hygienestandards beim Betreiben von Hebammenpraxen und hebammengeleiteten Einrichtungen
- –
Hygienestandards bei Hebammentätigkeiten in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
- –
Hygienestandards in der Klinik
- 5.
Schlüsselqualifikationen
Schlüsselqualifikationen sind für kompetentes Handeln im Hebammenbereich ein Querschnittsthema. Deshalb sollen Hebammen und Entbindungsfleger ihre Schlüsselqualifikationen ausweiten, vertiefen und festigen.
Zum Bereich „Schlüsselqualifikationen“ gehören folgende Einzelthemen:
- –
Methodenkompetenz
- •
Einführung in wissenschaftliches Denken und Arbeiten
- •
Leitung von Qualitätszirkeln
- •
Anwendung von Computerprogrammen
- •
Fachenglisch
- •
Fallmanagement, interdisziplinäre Fallbesprechungen
- •
Anleitung von Auszubildenden
- •
Übernahme leitender Tätigkeiten
- •
Berufspolitik
- •
Präsentation
- –
Sozial-kommunikative Kompetenz
- •
Teamentwicklung
- •
Kommunikation
- •
Beratungskompetenz
- •
Konfliktmanagement
- •
Empathie in der Diagnosevermittlung
- •
Betreuung von Familien mit Migrationshintergrund
- •
Deeskalationstraining
- •
Interdisziplinäre Zusammenarbeit
- –
Personale Kompetenz
- •
Ethische Aspekte in der Geburtshilfe
- •
Prävention des Burnout-Syndroms
- •
Stressbewältigung
- •
Supervision
- •
Eigenes Rollenverständnis
- •
Betreuung während Sterben, Tod und Trauer
- •
Emotionale Begleitung von Eltern während vital-bedrohlicher geburtshilflicher Situationen
- 6.
Sonstiges:
- 6.1
Die Hebamme und der Entbindungspfleger, die freiberuflich tätig sind, benötigen für die Ausübung ihres Berufes weitere Fähigkeiten und Kenntnisse, die sie in die Lage versetzen, den Beruf der Unternehmerin bzw. des Unternehmers auszuüben. Zur Befähigung der Tätigkeit als freiberufliche Unternehmerin oder als freiberuflicher Unternehmer sollten Kenntnisse erworben werden zu:
- –
Betriebswirtschaftlichen Grundlagen
- –
Grundlagen des Steuerrechts
- –
Büroorganisation
- –
Abrechnungsmodalitäten
- –
Haftungs- und Rechtsfragen
- –
Berufspolitischen Rahmenbedingungen
- –
Zeitmanagement
- –
Qualitätsmanagement und Qualitätssicherungsmaßnahmen für die Hebammenarbeit
- –
Umsetzung der UN-Menschenrechtskonvention zur Barrierefreiheit
- 6.2
Darüber hinaus ist es der Tätigkeit als frei berufliche Hebamme bzw. Entbindungspfleger dienlich, über zusätzliche Qualifikationen zu verfügen, die Mutter und Kind zugute kommen. Hierzu können Fortbildungen in Komplementärmethoden dienen. Hierzu können Fortbildungen zu folgenden Inhalten besucht werden:
- –
Akupunktur
- –
Homöopathie
- –
Bachblüten
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Fußreflexzonentherapie
- –
Phytotherapie
- –
u.ä
- 7.
Fortbildungsangebote können berufsübergreifend angelegt sein.
- 8.
Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.