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Bekanntmachung der nach der Betriebssicherheitsverordnung zuständigen Behörden

Veröffentlichungsdatum:02.03.2004 Inkrafttreten12.03.2004
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 12.03.2004 bis 09.05.2011Außer Kraft
Fundstelle Brem.ABl. 2004, S. 195
Gliederungsnummer:7100-c-8

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juris-Abkürzung: BetrSichVZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 7100-c-8
juris-Abkürzung:BetrSichVZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:7100-c-8
Bekanntmachung der nach der Betriebssicherheitsverordnung zuständigen Behörden
Vom 2. März 2004
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 12.03.2004 bis 09.05.2011

aufgeh. durch Artikel 3 Abs. 2 der Bekanntmachung vom 29. März 2011 (Brem.ABl. S. 427)

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Der Senat bestimmt:

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§ 1

Zuständige Behörde im Sinne des § 14 Abs. 6 und § 24 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung vom 27. September 2002 (BGBl. I S. 3777) ist der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales.

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§ 2

Zuständig für alle sonstigen behördlichen Aufgaben auf Grund der Betriebssicherheitsverordnung ist die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen.

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§ 3

(1) Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten folgende Bekanntmachungen außer Kraft:

1.

Bekanntmachung über die nach der Aufzugsverordnung zuständigen Behörden vom 15. September 1998 (Brem.ABl. S. 538 - 7101-c-2), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 27. Juni 2000 (Brem.ABl. S. 237) geändert worden ist,

2.

Bekanntmachung über die nach der Druckbehälterverordnung zuständigen Behörden vom 5. September 1989 (Brem.ABl. S. 485 - 7101-b-1), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 27. Juni 2000 (Brem.ABl. S. 237) geändert worden ist,

3.

Bekanntmachung über die nach der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten zuständigen Behörden vom 17. Juni 1997 (Brem.ABl. S. 337 -7101-f-1), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 27. Juni 2000 (Brem.ABl. S. 237) geändert worden ist,

4.

Bekanntmachung der nach der Verordnung über Gashochdruckleitungen für die nicht der öffentlichen Versorgung dienenden Gashochdruckleitungen zuständigen Behörden vom 1. Juli 1975 (Brem.ABl. S. 499 - 7101-i-1),

5.

Bekanntmachung über die nach der Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen zuständigen Behörden vom 17. Juni 1997 (Brem.ABl. S. 237 - 7101-h-1),

6.

Bekanntmachung über die nach der Acetylenverordnung zuständigen Behörden vom 7. Juli 1980 (Brem.ABl. S. 841 - 7101-e-1), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 27. Juni 2000 (Brem.ABl. S. 237) geändert worden ist,

7.

Bekanntmachung über die nach der Dampfkesselverordnung zuständigen Behörden vom 7. Juli 1980 (Brem.ABl. S. 839 - 7101-a-2), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 27. Juni 2000 (Brem.ABl. S. 237) geändert worden ist.

Beschlossen, Bremen, den 2. März 2004

Der Senat

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