Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Bekanntmachung der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zum Kinderspielflächenortsgesetz für die Stadtgemeinde Bremen (KSpOG)

Bekanntmachung der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zum Kinderspielflächenortsgesetz für die Stadtgemeinde Bremen (KSpOG)

Veröffentlichungsdatum:08.12.2020 Inkrafttreten01.01.2021
Fundstelle Brem.ABl. 2020, S. 1223
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zum Kinderspielflächenortsgesetz für die Stadtgemeinde Bremen (KSpOG) (Brem.ABl. 2020, S. 1223)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: KiSpFlBROGZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:KiSpFlBROGZustBek BR
Ausfertigungsdatum:03.12.2020
Gültig ab:01.01.2021
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2020, 1223
Gliederungs-Nr:-
Bekanntmachung der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
zum Kinderspielflächenortsgesetz für die Stadtgemeinde Bremen (KSpOG)
Zum 26.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Aufgrund § 1 Absatz 4 Satz 2 des Ortsgesetzes über Kinderspielflächen in der Stadtgemeinde Bremen (Kinderspielflächenortsgesetz, KSpOG) vom 24. November 2020 (Brem.GBl. S. 1473) gibt die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau bekannt:

Zuständige Behörde nach § 1 Absatz 4 Satz 2 KSpOG

Sofern in diesem Gesetz nach § 2 Absatz 6 Satz 2, § 4 Absatz 3 Satz 1, § 5 Absatz 3 Satz 1 und § 6 Absatz 5 Satz 2 eine Aufgabenwahrnehmung der für die Spielförderung von Kindern zuständigen Stelle zugewiesen wird, erfolgt diese durch das

Amt für Soziale Dienste Bremen
Fachdienst Spielraumförderung
Pfalzburger Str. 69a
28207 Bremen.

Bremen, den 3. Dezember 2020

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,
Stadtentwicklung und Wohnungsbau

Einzelansicht Seitenanfang

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.