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Aufgrund § 1 Absatz 4 Satz 2 des Ortsgesetzes über Kinderspielflächen in der Stadtgemeinde Bremen (Kinderspielflächenortsgesetz, KSpOG) vom 24. November 2020 (Brem.GBl. S. 1473) gibt die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau bekannt:
Zuständige Behörde nach § 1 Absatz 4 Satz 2 KSpOG
Sofern in diesem Gesetz nach § 2 Absatz 6 Satz 2, § 4 Absatz 3 Satz 1, § 5 Absatz 3 Satz 1 und § 6 Absatz 5 Satz 2 eine Aufgabenwahrnehmung der für die Spielförderung von Kindern zuständigen Stelle zugewiesen wird, erfolgt diese durch das
Amt für Soziale Dienste Bremen
Fachdienst Spielraumförderung
Pfalzburger Str. 69a
28207 Bremen.
Bremen, den 3. Dezember 2020
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,
Stadtentwicklung und Wohnungsbau