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Bekanntmachung der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Bremischen Verordnung über die Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (BremPPV)

Veröffentlichungsdatum:14.09.2022 Inkrafttreten15.09.2022
Fundstelle Brem.ABl. 2022, S. 811
Bezug (Rechtsnorm)§ 38
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Bremischen Verordnung über die Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (BremPPV) (Brem.ABl. 2022, S. 811)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Erlassdatum:09.09.2022
Fassung vom:09.09.2022
Gültig ab:15.09.2022
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 38
Fundstelle:Brem.ABl. 2022, 811
Bekanntmachung der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Bremischen Verordnung über die Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (BremPPV)

Bekanntmachung der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
zur Bremischen Verordnung über die Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (BremPPV)

Aufgrund § 38 Absatz 1 Satz 4 und § 40 Absatz 5 Satz 5 der Bremischen Verordnung über die Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure und Prüfsachverständigen vom 7. Januar 2016 (Brem.GBl. S. 41) gibt die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau bekannt:

Indexzahl und aktuelle anrechenbare Bauwerte nach § 38 Absatz 1 Satz 4 BremPPV

Die Indexzahl, mit der nach § 38 Absatz 1 Satz 4 BremPPV die anrechenbaren Bauwerte der Anlage 1 der BremPPV (Bezugsjahr 2010 = Indexzahl 100) ab dem 1. Oktober 2022 zu vervielfältigen sind, beträgt 141,82.

Fortgeschrieben ergeben sich damit die nachstehenden aktuellen anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter und Gebäudeart, die nach Maßgabe der BremPPV für die Berechnung der Gebühr für die bauaufsichtliche Prüfung des Standsicherheitsnachweises und des Brandschutznachweises zugrunde zu legen sind.

Tabelle der aktuellen anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt
gültig ab 1. Oktober 2022

Gebäudeart

aktuelle
anrechenbare
Bauwerte in € / m
3

1.

Wohngebäude

160

2.

Wochenendhäuser

140

3.

Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen

216

4.

Schulen

204

5.

Kindertageseinrichtungen

183

6.

Hotels, Pensionen und Heime bis jeweils 60 Betten, Gaststätten

183

7.

Hotels, Heime und Sanatorien mit jeweils mehr als 60 Betten

213

8.

Krankenhäuser

238

9.

Versammlungsstätten, wie Mehrzweckhallen, soweit nicht nach den Nummern 11 und 12, Theater, Kinos

183

10.

Hallenbäder

197

11.

eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen sowie einfache Sporthallen und landwirtschaftliche Betriebsgebäude, soweit nicht nach Nummer 19


11.1

bis 2 500 m3 Brutto-Rauminhalt

78

11.2

der 2 500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 5 000 m3

65

11.3

der 5 000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 50 000 m3

54

11.4

der 50 000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt

27

12.

konstruktiv andere eingeschossige Verkaufsstätten, Sportstätten

121

13.

konstruktiv andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude

108

14.

mehrgeschossige Verkaufsstätten und Lagergebäude mit nicht mehr als 50 000 m3 Brutto-Rauminhalt

163

15.

mehrgeschossige Fabrik- und Werkstattgebäude mit nicht mehr als 50 000 m Brutto-Rauminhalt

142

16.

eingeschossige Garagen, ausgenommen offene Kleingaragen

118

17.

mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen

142

18.

Tiefgaragen

218

19.

Schuppen, Kaltställe, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen und ähnliche Gebäude

57

20.

Gewächshäuser


20.1

bis 1 500 m3 Brutto-Rauminhalt

43

20.2

der 1 500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt

24

Bremen, den 9. September 2022

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,
Stadtentwicklung und Wohnungsbau


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