Bekanntmachung der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt,
Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
zur Einreichung von Unterlagen nach der Bremischen Bauvorlagenverordnung
für die Durchführung digitaler bauaufsichtlicher Verfahren
Aufgrund § 2 Absatz 1 Satz 4 der Bremischen Bauvorlagenverordnung (BremBauVorlV) vom 1. September 2022 (Brem.GBl. S. 753) gibt die oberste Bauaufsichtsbehörde bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau bekannt:
Einreichung von Anträgen, Anzeigen und Bauvorlagen
- 1.
- 2.
Nach vorheriger Abstimmung durch die Bauherrin oder den Bauherren oder die Entwurfsverfasserin oder den Entwurfsverfasser mit der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadtgemeinde Bremen oder der Stadtgemeinde Bremerhaven können
- a)
Anzeigen der Genehmigungsfreistellung nach § 62 und
- b)
Bauanträge für vereinfachte Genehmigungsverfahren nach § 63
der Bremischen Landesbauordnung vom 18. Oktober 2022 (Brem.GBl. S. 603) ab dem 1. Januar 2023 entsprechend § 2 Absatz 1 Satz 1 BremBauVorlV wahlweise auch über das Bremer Serviceportal über - -
- -
oder für die Stadtgemeinde Bremen über
https://www.digitalebaugenehmigung.de/fhb/bremen
- -
oder für die Stadtgemeinde Bremerhaven über
https://www.digitalebaugenehmigung.de/fhb/bremerhaven
eingereicht werden.
- 3.
Im Rahmen der digitalen Bearbeitung der bauaufsichtlichen Verfahren ist gemäß § 14 Absatz 8 BremBauVorlV die Übermittlung personenbezogener Daten an folgende Stellen außerhalb des Landes Bremen zulässig: DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH
Lübecker Straße 283
19059 Schwerin
Bremen, den 28. November 2022
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,
Stadtentwicklung und Wohnungsbau