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Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über die Bremische Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (BremLTB) - Anlage 15: Anlage 2.2/2 Verwendung von Zement nach EN 197-1:20111

Vom 22. August 2014

Veröffentlichungsdatum:02.09.2014 Inkrafttreten03.09.2014
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 03.09.2014 bis 08.09.2015Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:22.08.2014
Fassung vom:22.08.2014
Gültig ab:03.09.2014
Gültig bis:08.09.2015  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über die Bremische Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (BremLTB) - Anlage 15: Anlage 2.2/2 Verwendung von Zement nach EN 197-1:20111

Anlage 2.2/2 E

Für die Verwendung von Zement nach EN 197-1:20111 gilt Anlage 1.33 der Bauregelliste A Teil 1.

Fußnoten

1)

In Deutschland umgesetzt durch DIN EN 197-1:2011-11


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