Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über die Bremische Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (BremLTB) - Anlage 64: Anlage 2.7/14 Zur Beachtung der "Anwendungsrichtlinie für Arbeitsgerüste" bei Anwendung der technischen Re
Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über die Bremische Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (BremLTB) - Anlage 64: Anlage 2.7/14 Zur Beachtung der "Anwendungsrichtlinie für Arbeitsgerüste" bei Anwendung der technischen Regeln
Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp:
Gliederungs-Nr::
Normgeber:
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:
16.08.2013
Fassung vom:
16.08.2013
Gültig ab:
22.08.2013
Gültig bis:
02.09.2014
Quelle:
Gliederungs-Nr:
keine Angaben verfügbar
Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über die Bremische Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (BremLTB) - Anlage 64: Anlage 2.7/14 Zur Beachtung der "Anwendungsrichtlinie für Arbeitsgerüste" bei Anwendung der technischen Regeln
Anlage 2.7/14
Bei Anwendung der technischen Regeln ist die “Anwendungsrichtlinie für Arbeitsgerüste”, Fassung November 2005, die in den DIBt Mitteilungen1 Heft 2/2006, S. 61, veröffentlicht ist, zu beachten.