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Bekanntmachung: Meldung der Heimarbeitsplätze gemäß § 6 Heimarbeitsgesetz

Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa erinnert an die Pflicht zur Anmeldung von Heimarbeit.

Kurzbeschreibung

Alle Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, die im vergangenen Jahr in Bremen oder Bremerhaven Heimarbeiterinnen oder Heimarbeiter beschäftigt haben, auch wenn es nur vorübergehend gewesen ist, müssen dies beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen bis zum 15. Februar 2020 anzeigen.

Ressort
Senatskanzlei
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle
Ansprechperson
Senatspressestelle Bremen
Senatspressestelle Bremen
E-Mail: senatspressestelle@sk.bremen.de
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