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- Bekanntmachung: Meldung der Heimarbeitsplätze gemäß § 6 Heimarbeitsgesetz
Bekanntmachung: Meldung der Heimarbeitsplätze gemäß § 6 Heimarbeitsgesetz
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa erinnert an die Pflicht zur Anmeldung von Heimarbeit.
Kurzbeschreibung
Alle Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, die im vergangenen Jahr in Bremen oder Bremerhaven Heimarbeiterinnen oder Heimarbeiter beschäftigt haben, auch wenn es nur vorübergehend gewesen ist, müssen dies beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen bis zum 15. Februar 2020 anzeigen.
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle