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Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Änderung der Motorenprüfstände der MWB Motorenwerk Bremerhaven AG

Veröffentlichungsdatum:20.05.2010 Inkrafttreten21.05.2010
Fundstelle Brem.ABl. 2010, S. 299
Bezug (Rechtsnorm)BImSchG § 4, BImSchG § 16, UVPG § 3a, UVPG § 3c
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Änderung der Motorenprüfstände der MWB Motorenwerk Bremerhaven AG (Brem.ABl. 2010, S. 299)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:07.05.2010
Fassung vom:07.05.2010
Gültig ab:21.05.2010
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 4 BImSchG, § 16 BImSchG, § 3a UVPG, § 3c UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2010, 299
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Änderung der Motorenprüfstände der MWB Motorenwerk Bremerhaven AG

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) –
Änderung der Motorenprüfstände der MWB Motorenwerk Bremerhaven AG

Die MWB Motorenwerk Bremerhaven AG, Barkhausenstraße 60, 27568 Bremerhaven, hat nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt, die Abluft von zwei Motorenprüfständen zu erfassen und über einen Rußfilter zu reinigen. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 10.15 Spalte 2 des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.

Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Absatz 1 Satz 2 und 3 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.

Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.

Bremerhaven, 7. Mai 2010

Gewerbeaufsicht des Landes Bremen

Dienstort Bremerhaven


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