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Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Demontage eines Wandankers und Aufbau eines neuen Auslegermastes im Dobbenweg -

Veröffentlichungsdatum:27.11.2019 Inkrafttreten28.11.2019
Fundstelle Brem.ABl. 2019, S. 1345
Bezug (Rechtsnorm)UVPG § 5, UVPG § 9
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Demontage eines Wandankers und Aufbau eines neuen Auslegermastes im Dobbenweg - (Brem.ABl. 2019, S. 1345)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Erlassdatum:25.11.2019
Fassung vom:25.11.2019
Gültig ab:28.11.2019
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 5 UVPG, § 9 UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2019, 1345
Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Demontage eines Wandankers und Aufbau eines neuen Auslegermastes im Dobbenweg -

Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

- Demontage eines Wandankers und Aufbau eines neuen Auslegermastes
im Dobbenweg -

Die Bremer Straßenbahn AG plant, im Dobbenweg einen Wandanker zu demontieren und auf der gegenüberliegenden Straßenseite einen Auslegermast neu aufzustellen. Die Umbaumaßnahmen erfolgen innerhalb des vorhandenen öffentlichen Straßenraums.

Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für das o.g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Diese Feststellung schließt eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens nicht ein und kann gemäß § 5 Absatz 3 UVPG nicht selbstständig angefochten werden.

Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.bau.bremen.de im Bereich Verkehr öffentlich zugänglich gemacht.

Bremen, den 25. November 2019

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt,
Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau


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