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Bekanntmachung über die Anerkennung des Technischen Überwachungs-Vereins Nord e. V. als technische Überwachungsorganisation

Veröffentlichungsdatum:30.09.1993 Inkrafttreten01.10.1993
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.10.1993 bis 31.05.2015Außer Kraft
Fundstelle Brem.ABl. 1993, S. 488
Bezug (Rechtsnorm)§ 10, TechArbmG § 2, TechArbmG § 14

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen
Erlassdatum:09.09.1993
Fassung vom:09.09.1993
Gültig ab:01.10.1993
Gültig bis:31.05.2015  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 10 , § 2 TechArbmG, § 14 TechArbmG
Fundstelle:Brem.ABl. 1993, 488
Bekanntmachung über die Anerkennung des Technischen Überwachungs-Vereins Nord e. V. als technische Überwachungsorganisation

Bekanntmachung über die Anerkennung
des Technischen Überwachungs-Vereins Nord e. V.
als technische Überwachungsorganisation

Vom 9. September 1993

Gemäß § 10 der Verordnung über die Organisation der technischen Überwachung vom 28. November 1961 (SaBremR 7100 - c - 4) gebe ich bekannt, daß ich aufgrund der §§ 6 und 12 der vorgenannten Verordnung den Technischen Überwachungs-Verein Nord e. V. als technische Überwachungsorganisation im Sinne des § 14 Abs. 1 des Gerätesicherheitsgesetzes anerkannt habe.

Der Technische Überwachungs-Verein Nord e. V. führt nach § 7 der Verordnung im Gebiet der Freien Hansestadt Bremen die Prüfung an überwachungsbedürftigen Anlagen gemäß § 2 Abs. 2a des Gerätesicherheitsgesetzes durch.

Entsprechend § 9 der Verordnung wird angeordnet, daß der Technische Überwachungs-Verein Nord e. V. bei der Erfüllung seiner Aufgaben und seiner amtlich anerkannten Sachverständigen bei ihren Prüfungen folgende Siegel und Stempel zu führen haben:

Abbildung der Siegel und Stempel in Originalgröße

Die Bekanntmachung über die Anerkennung des Technischen Überwachungs-Vereins Norddeutschland e. V. als technische Überwachungsorganisation vom 20. Februar 1962 (SaBremR 7100 - c - 5), geändert durch Bekanntmachung vom 26. März 1965 (Brem.GBI.S. 74), wird hiermit aufgehoben.

Bremen, den 9. September 1993

Der Senator für Arbeit
und Frauen


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