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Bekanntmachung über die nach der Bergverordnung über die allgemeine Zulassung schlagwettergeschützter und explosionsgeschützter elektrischer Betriebsmittel (Elektrozulassungs-Bergverordnung - ElZulBergV) zuständige Behörde

Veröffentlichungsdatum:07.08.1984 Inkrafttreten01.01.2002 Zuletzt geändert durch:geändert durch Artikel 4 der Bekanntmachung vom 19.02.2002 (Brem.ABl. S. 215)
Fundstelle Brem.ABl. 1984, S. 305
Gliederungsnummer:751-d-9
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über die nach der Bergverordnung über die allgemeine Zulassung schlagwettergeschützter und explosionsgeschützter elektrischer Betriebsmittel (Elektrozulassungs-Bergverordnung - ElZulBergV) zuständige Behörde vom 7. August 1984 (Brem.ABl. 1984, S. 305), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Bekanntmachung vom 19. Februar 2002 (Brem.ABl. S. 215)"

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juris-Abkürzung: ElZulBergVZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 751-d-9
juris-Abkürzung:ElZulBergVZustBek BR
Ausfertigungsdatum:07.08.1984
Gültig ab:21.08.1984
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 1984, 305
Gliederungs-Nr:751-d-9
Bekanntmachung über die nach der Bergverordnung über die allgemeine Zulassung
schlagwettergeschützter und explosionsgeschützter elektrischer Betriebsmittel
(Elektrozulassungs-Bergverordnung - ElZulBergV) zuständige Behörde
Vom 7. August 1984
Zum 29.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Artikel 4 der Bekanntmachung vom 19.02.2002 (Brem.ABl. S. 215)

Der Senat bestimmt:

§ 1

Zuständige Behörde für die Ausführung der §§ 10 und 11 der Bergverordnung über die allgemeine Zulassung schlagwettergeschützter und explosionsgeschützter elektrischer Betriebsmittel (Elektrozulassungs-Bergverordnung - ElZulBergV) vom 21. Dezember 1983 (BGBl. I S. 1598) ist das Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld.

§ 2

Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.


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