Zum 29.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Artikel 4 der Bekanntmachung vom 19.02.2002 (Brem.ABl. S. 215) |
§ 1
Zuständige Behörde für die Ausführung der §§ 10 und 11 der Bergverordnung über die allgemeine Zulassung schlagwettergeschützter und explosionsgeschützter elektrischer Betriebsmittel (Elektrozulassungs-Bergverordnung - ElZulBergV) vom 21. Dezember 1983 (BGBl. I S. 1598) ist das Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld.
§ 2
Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.