Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach § 77 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes vom 18. April 2023

Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach § 77 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes

Veröffentlichungsdatum:18.04.2023 Inkrafttreten22.04.2023
Fundstelle Brem.ABl. 2023, S. 301
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach § 77 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes vom 18. April 2023 (Brem.ABl. 2023, S. 301)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: MPDGZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:MPDGZustBek BR
Ausfertigungsdatum:18.04.2023
Gültig ab:22.04.2023
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2023, 301
Gliederungs-Nr:-
Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach § 77 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes
Vom 18. April 2023
Zum 26.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat bestimmt:

Einzelansicht Seitenanfang

§ 1

Zuständige Behörde im Sinne des § 77 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes ist, soweit die Überwachung der Aufbereitung von Produkten, die bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung kommen, betroffen ist, das Gesundheitsamt Bremen auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen und der Magistrat der Stadt Bremerhaven auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremerhaven.

Einzelansicht Seitenanfang

§ 2

Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Einzelansicht Seitenanfang

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.