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Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Strahlenschutzgesetz, der Strahlenschutzverordnung und der Atomrechtliche Entsorgungsverordnung

Veröffentlichungsdatum:28.09.2021 Inkrafttreten08.10.2021
Fundstelle Brem.ABl. 2021, S. 1019
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Strahlenschutzgesetz, der Strahlenschutzverordnung und der Atomrechtliche Entsorgungsverordnung vom 28. September 2021 (Brem.ABl. 2021, S. 1019)"

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juris-Abkürzung: StrlSchGuaZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:StrlSchGuaZustBek BR
Ausfertigungsdatum:28.09.2021
Gültig ab:08.10.2021
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2021, 1019
Gliederungs-Nr:-
Bekanntmachung über die zuständigen Behörden
nach dem Strahlenschutzgesetz, der Strahlenschutzverordnung
und der Atomrechtliche Entsorgungsverordnung
Vom 28. September 2021
Zum 18.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat bestimmt:

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§ 1
Zuständige Behörden

Die Zuständigkeit für die Durchführung des Strahlenschutzgesetzes, der Strahlenschutzverordnung und der Atomrechtlichen Entsorgungsverordnung ergibt sich aus der Anlage.

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§ 2
Oberste Strahlenschutzbehörde

(1) Zuständige oberste Strahlenschutzbehörde ist für den Teil A Gliederungspunkt I. Strahlenschutz bei geplanten Expositionssituationen der Anlage zu § 1 die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, sofern sich aus der Anlage zu § 1 keine anderweitige Zuständigkeit ergibt.

(2) Zuständige oberste Strahlenschutzbehörde ist für den Teil A Gliederungspunkt II. Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen und Gliederungspunkt III. Strahlenschutz bei bestehenden Expositionssituationen der Anlage zu § 1 die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, sofern sich aus der Anlage zu § 1 keine anderweitige Zuständigkeit ergibt.

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§ 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig treten die Bekanntmachung über die nach der Strahlenschutzverordnung zuständigen Behörden vom 20. Dezember 2005 (Brem.ABl. S. 1056 - 752-a-1) und die Bekanntmachung über die nach der Röntgenverordnung zuständigen Behörden vom 20. Dezember 2005 (Brem.ABl. S. 1058 - 7103-e-2) außer Kraft.

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