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Bekanntmachung über die zuständigen Stellen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes nach der Coronavirus-Testverordnung

Veröffentlichungsdatum:05.11.2020 Inkrafttreten06.11.2020
Fundstelle Brem.GBl. 2020, S. 1071
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über die zuständigen Stellen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes nach der Coronavirus-Testverordnung vom 3. November 2020 (Brem.GBl. 2020, S. 1071)"

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juris-Abkürzung: CoronaTestVZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:CoronaTestVZustBek BR
Ausfertigungsdatum:03.11.2020
Gültig ab:06.11.2020
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2020, 1071
Gliederungs-Nr:-
Bekanntmachung über die zuständigen Stellen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes nach der Coronavirus-Testverordnung
Vom 3. November 2020
Zum 26.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat bestimmt:

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§ 1
Allgemeine Zuständigkeit

(1) Öffentlicher Gesundheitsdienst im Sinne der Coronavirus-Testverordnung ist in der Stadtgemeinde Bremen das Gesundheitsamt und in der Stadtgemeinde Bremerhaven der Magistrat der Stadt Bremerhaven, soweit sich aus den nachfolgenden Vorschriften nicht etwas Anderes ergibt.

(2) Zuständige Stelle des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Sinne der Coronavirus-Testverordnung sind die in Absatz 1 genannten Behörden.

(3) Zuständige Stelle des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Sinne des § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung sind die in Absatz 1 genannten Behörden sowie die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.

(4) Oberste Landesbehörde im Sinne der Coronavirus-Testverordnung ist die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.

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§ 2
Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 3. November 2020

Der Senat

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