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  • Bekanntmachung über die Zuständigkeiten in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten vom 22. April 2008

Bekanntmachung über die Zuständigkeiten in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Veröffentlichungsdatum:02.05.2008 Inkrafttreten03.05.2008
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 03.05.2008 bis 31.12.2016Außer Kraft
Fundstelle Brem.ABl. 2008, S. 269

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juris-Abkürzung: StAngZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:StAngZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Bekanntmachung über die Zuständigkeiten in
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Vom 22. April 2008
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 03.05.2008 bis 31.12.2016

aufgeh. durch § 3 Abs. 2 der Bekanntmachung vom 29. November 2016 (Brem.GBl. S. 858)

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Der Senat bestimmt:

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§ 1

Zuständige Behörde im Sinne des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist in der Stadtgemeinde Bremen das Stadtamt und in der Stadt Bremerhaven der Magistrat Bremerhaven.

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§ 2

Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 22. April 2008

Der Senat

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