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Bekanntmachung über Zuständigkeiten nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Vom 3. März 2015

Veröffentlichungsdatum:10.03.2015 Inkrafttreten11.03.2015
Fundstelle Brem.ABl. 2015, S. 182
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über Zuständigkeiten nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (Brem.ABl. 2015, S. 182)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen
Erlassdatum:03.03.2015
Fassung vom:03.03.2015
Gültig ab:11.03.2015
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2015, 182
Bekanntmachung über Zuständigkeiten nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Bekanntmachung über Zuständigkeiten nach der
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Vom 3. März 2015

Der Senat bestimmt:

§ 1

Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen ist zuständige Behörde im Sinne der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.

§ 2

(1) Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über Zuständigkeiten nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 11. Februar 2014 (Brem.GBl. S. 141) außer Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 3. März 2015

Der Senat


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