Veröffentlichungsdatum:13.04.2004Inkrafttreten10.07.2014Zitiervorschlag:
"Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen - Handlungshilfe - - Anlage 01: Aufgabenverteilung zwischen Dienststelle und UBB - Verwaltung der Dienst-KFZ- vom 1. April 2004"
Verwaltungsvorschriften, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp:
Gliederungs-Nr::
Normgeber:
Die Senatorin für Finanzen
Erlassdatum:
01.04.2004
Fassung vom:
04.06.2014
Gültig ab:
10.07.2014
Quelle:
Gliederungs-Nr:
keine Angaben verfügbar
Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen - Handlungshilfe - - Anlage 01: Aufgabenverteilung zwischen Dienststelle und UBB - Verwaltung der Dienst-KFZ-
Anhang 1 Stand 4. Juni 2014
Aufgabenverteilung zwischen Dienststelle und UBB - Verwaltung der Dienst-KFZ-
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Zulassen von Fahrzeugen UBB als Halter1
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Einholen von evtl. Ausnahmegenehmigungen Beantragung beim Amt für Straßen u. Verkehr durch die Dienststelle
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Verfolgen von Garantie- und Kulanzleistungen durch UBB
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Unfallsachbearbeitung, Abwicklung von Unfällen (z.B. Verhandlungen mit Versicherungen, Sachverständigen, Polizei und Rechtsanwälten bei Schadensinanspruchnahme) UBB, sowie die Regressstelle innerhalb der Rechtsabteilung der Dienststelle
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Bergen von liegengebliebenen Fahrzeugen nach Unfällen und technischen Defekten Bergungsfirma wird von dem Fahrzeugverantwortlichen der Dienststelle beauftragt
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Veranlassen von Reparaturen durch den Fahrzeugverantwortlichen der Dienststelle
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Überwachung von gesetzlichen Fristen (TÜV, Sonderuntersuchungen) die Überwachung erfolgt durch den Fahrzeugverantwortlichen der Dienststelle
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Führen der Kfz-Akte erfolgt bei der Dienststelle
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Abmelden und Verwertung stillgelegter Fahrzeuge durch UBB.
Fußnoten
1)
Haltereigenschaften können ggf. auch durch andere Ämter/Behörden ausgeübt werden (vgl. Nr. 7 der Handlungshilfe)