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Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen - Handlungshilfe - - Anlage 05: Entgeltberechnung und Kostenvergleichsrechnung

Vom 1. April 2004

Veröffentlichungsdatum:13.04.2004 Inkrafttreten01.04.2004
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.04.2004 bis 09.07.2014Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Verwaltungsvorschriften, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Finanzen
Erlassdatum:01.04.2004
Fassung vom:01.04.2004
Gültig ab:01.04.2004
Gültig bis:09.07.2014  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen - Handlungshilfe - - Anlage 05: Entgeltberechnung und Kostenvergleichsrechnung

Anhang 5

Entgeltberechnung

Typ

Listenpreis

Entfernung
Wohnung /
Dienststätte

1 % vom
Listenpreis

0,03 % je
km vom
Listenpreis

Mtl. Entgelt
12

Jährliches
Entgelt

Typ A








11.000 €

20

110,00 €

66,00 €

176,00 €

2.112,00 €

Typ B








16.000 €

20

160,00 €

96,00 €

256,00 €

3.072,00 €

Kostenvergleichsrechnung

Kosten Leasing1)2):

Jährliche
Verbrauchs-
kosten bei

Jährliche
Leasingrate

Sonstiger
Aufwand

Gesamt-
kosten

Kostenanteil
private
Nutzung

Kosten-
vergleich
3)

25.000 KM




40,00 %


2.200,00 €

1.320,00 €

800,00 €

4.320,00 €

1.728,00 €

384,00 €

2.200,00 €

1.920,00 €

800,00 €

4.920,00 €

1.968,00 €

1.104,00 €

1)
Annahmen für die Berechnung der Kosten:

- Berechnungsgrundlagen (ggf. hier ändern) -

Jahreskilometerleistung gesamt

25.000

km

davon Privatnutzung

10.000

km (max. 10.000 km)

Entfernung Wohnung/Dienststätte

20

km

Kraftstoffpreis je Liter:

1,10

Verbrauch auf 100 km

8,00

l

Leasingkosten

1

%mtl.

Sonstiger Aufwand (Steuern,



Versicherung, Zulassung usw.) ca.

800,00

2)
Bei Kauf eines Kraftfahrzeuges (statt Leasing) sind jährliche Abschreibungen festzulegen. Grundlage hierfür ist der Leitfaden für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen des Senators für Finanzen
3)
Bei höheren Kosten sind diese vom Nutzer auszugleichen

Fußnoten

1)

Zur Vermeidung zu versteuernder geldwerter Vorteile muss das monatliche Entgelt für die private Mitbenutzung mindestens 1 % des Listenpreises des benutzten Kraftfahrzeuges, sowie mindestens 0,03 % des Listenpreises je Entfernungskilometer Wohnung / Dienststätte betragen.

2)

Das monatliche Entgelt beinhaltet den gesamten Aufwand einschl. Verbrauchskosten.


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