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Beteiligung des Landesbehindertenbeauftragten bei Bauvorhaben des Ressorts als Träger öffentlicher Belange und zu Vorschriften und Richtlinien mit Belang für Behinderte
Verwaltungsvorschrift des Senators für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa
vom 16. Februar 2006 – 84-2
Benachrichtigung über die Beteiligung
Sehr geehrte Damen und Herren,
1das Land Bremen hat mit Herrn Dr. Joachim Steinbrück im vergangenen Jahr erstmalig einen Landesbehindertenbeauftragten berufen. 2Herr Dr. Steinbrück hat mit seinen Mitarbeitern Diensträume im Börsenhof A, Haus der Bürgerschaft, Am Markt 20 bezogen und ist dort telefonisch unter 0421 / 361 18181 (Fax: 361 18184, e-mail: office@behindertenbeauftragter.bremen.de) zu erreichen. 3Sein Mandat ist zunächst auf die laufende Legislaturperiode befristet.
1Ich habe für das Ressort Bau, Umwelt und Verkehr mit Herrn Dr. Steinbrück vereinbart, dass er künftig zu allen Planungen der Bauvorhaben in Trägerschaft des Ressorts und seiner nachgeordneten Dienststellen, unbeschadet öffentlich-rechtlicher Bestimmungen und der Art der Finanzierung dieser Vorhaben, regelmäßig angehört und beteiligt wird. 2Hiervon ausgenommen sind reine Unterhaltungsarbeiten ohne gestalterische Änderungen, Bauvorhaben des militärischen Bereichs, sowie solche Bauvorhaben, die offensichtlich keinen Einfluss auf die Teilhabe behinderter Menschen am öffentlichen Leben haben (z.B. Kanalbauarbeiten ohne Umgestaltung des Verkehrsraumes, Grundwasser- und Bodensanierungen, Baugrunderkundungen, Pflanzarbeiten, Gewässersanierungen, etc.). 3Für die Durchführung der Beteiligung des Landesbehindertenbeauftragten ist die jeweils federführende Verwaltungseinheit eigenverantwortlich. 4Ihm ist schriftlich unter Angabe der Gründe mitzuteilen, wenn einer Forderung von ihm nicht entsprochen werden konnte. 5Diese Regelung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
1Des weiteren ist der Landesbehindertenbeauftragte zur Vorbereitung aller Richtlinien, Gesetze, etc. zu beteiligen, die für Behinderte in der Öffentlichkeit besonders relevant sein können. 2In besonderen Fällen kann auch seine Teilnahme an den Sitzungen der Deputation für Bau und Verkehr angezeigt sein.
Es ist vorgesehen, in die Beteiligung des Landesbehindertenbeauftragten zukünftig auch eine Beteiligung der nach § 12 des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes klageberechtigten, anerkannten Behindertenverbände mit einzubinden.
1Von allen Beteiligungsvorgängen erhält das Referat 84 (Beauftragter für bauliche Angelegenheiten der Körperbehinderten im Ressort) zeitgleich eine Durchschrift. 2Es steht dem Landesbehindertenbeauftragten künftig beratend zur Verfügung. 3Dessen ungeachtet kann es in Einzelfällen jedoch auch notwendig werden, dass die beteiligende Stelle ihre Entscheidungsgründe dem Landesbehindertenbeauftragten selber vorträgt. 4Gesonderte Stellungnahmen werden vom Referat 84 in Beteiligungsverfahren nur noch dann erfolgen, wenn dieses besonders gewünscht wird.
Verteiler:
FB Bau und Stadtentwicklung, FB Umwelt, Abt. 1, 5, 8 im Haus
Gebäude- und Technikmanagement Bremen
Neuenstrasse 16 – 20
28195 Bremen
Amt für Straßen und Verkehr
Herdentorsteinweg 49/50
28195 Bremen
Bauamt Bremen-Nord
Gerhard-Rohlfs-Straße 48a
28757 Bremen
Gesellschaft für Projektmanagement im Verkehrswegebau mbH
Hanseatenhof 8
28195 Bremen
Stadtgrün Bremen
Hollerallee 85
28209 Bremen
Bremer Entsorgungsbetriebe
Schiffbauerweg 22
28237 Bremen
nachrichtlich:
Senator für Bildung und Wissenschaft
Senator für Wirtschaft und Häfen
Senator für Finanzen
Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales
Landesbehindertenbeauftragter
Dr. Joachim Steinbrück
Am Markt 20
28195 Bremen
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Bremer Strassenbahn AG
Flughafendamm 12
28199 Bremen
Gesellschaft für Bremer Immobilien mbH
Schlachte 32
28195 Bremen
Consult Team Bremen
Westerstrasse 10 – 14
28199 Bremen
Gewoba
Rembertiring 26
28195 Bremen
Bremische Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH
Tiefer 2
28195 Bremen