Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Beteiligung des Landesbehindertenbeauftragten bei Bauvorhaben des Ressorts als Träger öffentlicher Belange und zu Vorschriften und Richtlinien mit Belang für Behinderte

Beteiligung des Landesbehindertenbeauftragten bei Bauvorhaben des Ressorts als Träger öffentlicher Belange und zu Vorschriften und Richtlinien mit Belang für Behinderte

Verwaltungsvorschrift des Senators für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa vom 16. Februar 2006 - 84-2

Veröffentlichungsdatum:16.02.2006 Inkrafttreten16.02.2006 Zitiervorschlag: "Beteiligung des Landesbehindertenbeauftragten bei Bauvorhaben des Ressorts als Träger öffentlicher Belange und zu Vorschriften und Richtlinien mit Belang für Behinderte"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Verwaltungsvorschriften, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Aktenzeichen:84-2
Erlassdatum:16.02.2006
Fassung vom:16.02.2006
Gültig ab:16.02.2006
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Beteiligung des Landesbehindertenbeauftragten bei Bauvorhaben des Ressorts als Träger öffentlicher Belange und zu Vorschriften und Richtlinien mit Belang für Behinderte

Beteiligung des Landesbehindertenbeauftragten bei Bauvorhaben des Ressorts als Träger öffentlicher Belange und zu Vorschriften und Richtlinien mit Belang für Behinderte

Verwaltungsvorschrift des Senators für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa
vom 16. Februar 2006 – 84-2

Benachrichtigung über die Beteiligung

Sehr geehrte Damen und Herren,

1das Land Bremen hat mit Herrn Dr. Joachim Steinbrück im vergangenen Jahr erstmalig einen Landesbehindertenbeauftragten berufen. 2Herr Dr. Steinbrück hat mit seinen Mitarbeitern Diensträume im Börsenhof A, Haus der Bürgerschaft, Am Markt 20 bezogen und ist dort telefonisch unter 0421 / 361 18181 (Fax: 361 18184, e-mail: office@behindertenbeauftragter.bremen.de) zu erreichen. 3Sein Mandat ist zunächst auf die laufende Legislaturperiode befristet.

1Ich habe für das Ressort Bau, Umwelt und Verkehr mit Herrn Dr. Steinbrück vereinbart, dass er künftig zu allen Planungen der Bauvorhaben in Trägerschaft des Ressorts und seiner nachgeordneten Dienststellen, unbeschadet öffentlich-rechtlicher Bestimmungen und der Art der Finanzierung dieser Vorhaben, regelmäßig angehört und beteiligt wird. 2Hiervon ausgenommen sind reine Unterhaltungsarbeiten ohne gestalterische Änderungen, Bauvorhaben des militärischen Bereichs, sowie solche Bauvorhaben, die offensichtlich keinen Einfluss auf die Teilhabe behinderter Menschen am öffentlichen Leben haben (z.B. Kanalbauarbeiten ohne Umgestaltung des Verkehrsraumes, Grundwasser- und Bodensanierungen, Baugrunderkundungen, Pflanzarbeiten, Gewässersanierungen, etc.). 3Für die Durchführung der Beteiligung des Landesbehindertenbeauftragten ist die jeweils federführende Verwaltungseinheit eigenverantwortlich. 4Ihm ist schriftlich unter Angabe der Gründe mitzuteilen, wenn einer Forderung von ihm nicht entsprochen werden konnte. 5Diese Regelung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

1Des weiteren ist der Landesbehindertenbeauftragte zur Vorbereitung aller Richtlinien, Gesetze, etc. zu beteiligen, die für Behinderte in der Öffentlichkeit besonders relevant sein können. 2In besonderen Fällen kann auch seine Teilnahme an den Sitzungen der Deputation für Bau und Verkehr angezeigt sein.

Es ist vorgesehen, in die Beteiligung des Landesbehindertenbeauftragten zukünftig auch eine Beteiligung der nach § 12 des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes klageberechtigten, anerkannten Behindertenverbände mit einzubinden.

1Von allen Beteiligungsvorgängen erhält das Referat 84 (Beauftragter für bauliche Angelegenheiten der Körperbehinderten im Ressort) zeitgleich eine Durchschrift. 2Es steht dem Landesbehindertenbeauftragten künftig beratend zur Verfügung. 3Dessen ungeachtet kann es in Einzelfällen jedoch auch notwendig werden, dass die beteiligende Stelle ihre Entscheidungsgründe dem Landesbehindertenbeauftragten selber vorträgt. 4Gesonderte Stellungnahmen werden vom Referat 84 in Beteiligungsverfahren nur noch dann erfolgen, wenn dieses besonders gewünscht wird.

Verteiler:

FB Bau und Stadtentwicklung, FB Umwelt, Abt. 1, 5, 8 im Haus

Gebäude- und Technikmanagement Bremen

Neuenstrasse 16 – 20

28195 Bremen

Amt für Straßen und Verkehr

Herdentorsteinweg 49/50

28195 Bremen

Bauamt Bremen-Nord

Gerhard-Rohlfs-Straße 48a

28757 Bremen

Gesellschaft für Projektmanagement im Verkehrswegebau mbH

Hanseatenhof 8

28195 Bremen

Stadtgrün Bremen

Hollerallee 85

28209 Bremen

Bremer Entsorgungsbetriebe

Schiffbauerweg 22

28237 Bremen

nachrichtlich:

Senator für Bildung und Wissenschaft

Senator für Wirtschaft und Häfen

Senator für Finanzen

Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales

Landesbehindertenbeauftragter

Dr. Joachim Steinbrück

Am Markt 20

28195 Bremen

Magistrat der Stadt Bremerhaven

Bremer Strassenbahn AG

Flughafendamm 12

28199 Bremen

Gesellschaft für Bremer Immobilien mbH

Schlachte 32

28195 Bremen

Consult Team Bremen

Westerstrasse 10 – 14

28199 Bremen

Gewoba

Rembertiring 26

28195 Bremen

Bremische Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH

Tiefer 2

28195 Bremen


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.