Bildungs- und Teilhabepaket: Neue Anträge für Weiterbewilligung notwendig
Bildungs- und Teilhabepaket: Neue Anträge für Weiterbewilligung notwendig
Ab dem 1. Januar 2012 müssen die meisten Berechtigten für die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket neue Anträge stellen. Die Anträge müssen bis zum Monatsende eingegangen sein. Darauf weisen das Jobcenter und das Sozialamt hin. Durch die Unterstützung wird die Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben der Stadt möglich - wie zum Beispiel die Mitgliedschaft in Vereinen.