Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat heute (08.06.2012) der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit auch im zweiten anhängigen Privatschulverfahren Recht gegeben.
Das Oberverwaltungsgericht wies in dem von der Bildungssenatorin angestrengten Berufungsverfahren gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen die Klage der Freien Schule Bremen e.V. auf Zulassung einer privaten Grundschule ab.