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- Biometrische Gesichtserkennung durch Internetdienste - Nur mit Wahrung des Selbstbestimmungsrechts Betroffener!
Biometrische Gesichtserkennung durch Internetdienste - Nur mit Wahrung des Selbstbestimmungsrechts Betroffener!
Entschließung der 87. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 27. bis 28. März 2014 in Hamburg
Kurzbeschreibung
Die Nutzung biometrischer Daten wird zunehmend zu einem Phänomen des Alltags. Dies gilt in besonderer Weise für die biometrische Gesichtserkennung, die in sozialen Medien auf dem Vormarsch ist. Für den Zweck der Auswertung von Personenfotos werden die Gesichter der Nutzer biometrisch erfasst, sodass ein späterer Abgleich mit anderen Fotos die Identifizierung einzelner Personen ermöglicht.
Ressort
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verantwortliche Stelle
Der Landesbeauftragte für Datenschutz