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Bundesinnenministerium erteilt Zustimmung: Bremen darf bis zu 100 Familienangehörige syrischer Flüchtlinge über ein Landesaufnahmeprogramm aufnehmen

Erlass gilt ab dem 12. April 2021

Kurzbeschreibung

Syrische Bürgerkriegsflüchtlinge in Bremen sollen Familienangehörige nachholen können, auch wenn sie wirtschaftlich nur in der Lage sind, für deren Lebensunterhalt aufzukommen, nicht aber für die Kosten der Gesundheitsversorgung. Eine entsprechende Landesaufnahmeanordnung hatte der Senat bereits im November 2020 auf Vorschlag von Innensenator Ulrich Mäurer und Sozialsenatorin Anja Stahmann beschlossen.

Ressort
Senatskanzlei
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle
Ansprechperson
Senatspressestelle Bremen
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E-Mail: senatspressestelle@sk.bremen.de
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