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- Das Urheberrecht dient nicht der Geheimhaltung!
Das Urheberrecht dient nicht der Geheimhaltung!
Entschließung der 28. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 17. Juni 2014 in Hamburg
Kurzbeschreibung
Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland betrachtet mit Sorge die Entwicklung, dass sich auskunftspflichtige Stellen zur Ablehnung von Anfragen auf das Urheberrecht oder andere Rechte des "Geistigen Eigentums" berufen. Das Urheberrecht darf nicht dazu eingesetzt werden, staatliche Informationen zurück zu halten.
Ressort
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verantwortliche Stelle
Der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit