Sie sind hier:
- "Der Anspruch auf Schutz vor Gewalt darf an der Haustür nicht enden"
"Der Anspruch auf Schutz vor Gewalt darf an der Haustür nicht enden"
28. Frauen- und Gleichstellungsministerinnenkonferenz in Bremerhaven beschließt Antrag zur Istanbul-Konvention / GFMK will Rechtsanspruch auf Schutz bei häuslicher Gewalt
Kurzbeschreibung
Frauen und Kinder müssen besser vor Gewalt in engen Beziehungen geschützt werden. Einen umfassenden Leitantrag dazu hat die 28. Frauen- und Gleichstellungsministerinnen-konferenz (GFMK) heute (Freitag, 8. Juni 2018) in Bremerhaven beschlossen.
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle