Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Dritte Verordnung zum Basisschutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Dritte Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung) vom 11. Oktober 2022

Dritte Verordnung zum Basisschutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Dritte Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung) vom 11. Oktober 2022

juris-Abkürzung:CoronaBasis3V BR
Ausfertigungsdatum:11.10.2022
Gültig ab:14.10.2022
Gültig bis:02.02.2023  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2022, 545
Gliederungs-Nr:-
Dritte Verordnung zum Basisschutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
(Dritte Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung)
Vom 11. Oktober 2022

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 2 geändert durch Verordnung vom 15. November 2022 (Brem.GBl. S. 779)

2.

§ 3 aufgehoben, § 4 geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Januar 2023 (Brem.GBl. S. 48)

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.