Wer im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "G" für eine erhebliche Gehbeeinträchtigung ist, kann durch Zahlung einer Eigenbeteiligung ganzjährig oder halbjährig den öffentlichen Personennahverkehr einschließlich der Nahverkehrszüge nutzen. Die Wertmarke hat sich zum 1. Januar 2016 für die ganzjährige Nutzung auf 80 Euro erhöht, für die halbjährige Nutzung auf 40 Euro.