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Entgeltordnung für das Patent- und Normen-Zentrum an der Hochschule Bremen

Veröffentlichungsdatum:16.10.1998 Inkrafttreten01.11.1998
Fundstelle Brem.ABl. 1998, S. 621
Gliederungsnummer:221-q-1
Zitiervorschlag: "Entgeltordnung für das Patent- und Normen-Zentrum an der Hochschule Bremen vom 2. Oktober 1998 (Brem.ABl. 1998, S. 621)"

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juris-Abkürzung: HSchulPatEgO BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 221-q-1
juris-Abkürzung:HSchulPatEgO BR
Ausfertigungsdatum:02.10.1998
Gültig ab:01.11.1998
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 1998, 621
Gliederungs-Nr:221-q-1
Entgeltordnung für das Patent- und
Normen-Zentrum an der Hochschule Bremen
Vom 2. Oktober 1998
Zum 24.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Aufgrund des § 109 Abs. 4 und Abs. 5 Satz 2 Bremisches Hochschulgesetz (BremHG) in der Neufassung der Bekanntmachung vom 20. Dezember 1988 (Brem.GBl. S. 25), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Bremischen Hochschulgesetzes vom 3. Februar 1998 (Brem.GBl. S. 25) erläßt der Senator für Bildung, Wissenschaft, Kunst und Sport folgende Entgeltordnung:

1.

Einsicht und Recherche im Archiv

 

1.1

Benutzerentgelt zur Einsicht und Recherche im Archiv der gewerblichen Schutzrechte des Patent- und Normenzentrums; die Entrichtung des Benutzerentgeltes berechtigt zur eintägigen Nutzung der Patent-Recherchemedien auf CD-Rom; Mikrofilm, Mikrofiche und Papier

DM  50,- 

1.2

Benutzerentgelt zur Einsichtnahme in gedruckte Verzeichnisse

DM  25,- 

1.3

Ermäßigtes Benutzerentgelt gemäß 1.1 oder 1.2 (Studenten auswärtiger Hochschulen, Schüler, Arbeitslose, Rentner und Schwerbehinderte für die nichtgewerbliche Nutzung)

DM  20,- 

1.4

Mitglieder der Bremischen Hochschulen und Universität

kostenlos

1.5

Das PNZ schließt Kooperationsverträge mit Nutzern zur Vereinbarung der Nutzung von Dienstleistungen. Hierbei werden Entgelte vertraglich vereinbart.

 

1.6

Einsichtnahme in das DIN-Normenarchiv

kostenlos

2.

Recherchen und Bearbeitung im Auftrag

 

2.1

Grundentgelt

 

2.2

Recherche-Bearbeitung; inhaltliche Mitarbeit bei der Einsicht und Recherche im Archiv nach 1.1, 1.2, 1.3, 1.6; schriftliche Bearbeitung sonstiger Aufträge je angefangener Viertelstunde

DM  35,- 

2.3

Datenbankentgelt nach Umfang und Dauer (maßgeblich sind die jeweils gültigen Preislisten der Datenbankanbieter zzgl. 10 % Aufschlag für Datennetzkosten)
mindestens je Auftrag

DM  15,- 

2.4

Überwachungsrecherchen: Die Entgelte werden vertraglich geregelt.

 

3.

Rechtsstandsauskünfte

 

3.1

Rollenauskunft (Schutzrechtslage gemäß DPA oder EPA Patentregister)

 

3.1.1

ohne Benutzerkarte nach 1.

DM  20,- 

3.1.2

mit Benutzerkarte nach 1.

DM  15,- 

3.1.3

jede weitere Rollenauskunft

DM  10,- 

3.1.4

Mitglieder der Bremischen Hochschulen und Universität

DM   5,- 

3.1.4

Rechtstandsauskunft bei ausländischen Patentämtern

DM 150,- 

4.

Kopien und Schriftenverkauf

 

4.1

Gewerbliche Schutzrechte

 

4.1.1

Kopie je bedruckter Seite DE-, EP-, WO-Schriften

DM   1,- 

4.1.2

Kopie je bedruckter Seite ausländischer Schriften

DM   1,50

4.1.3

Kopie je bedruckter Seite für Studenten der bremischen Hochschulen (mindest. Bestellkosten)

DM   0,50

4.1.4

Auftragsabwicklung für Schriftenbestellung Patentinformation, je Auftrag; Vorlage einzelner Publikationen (entfällt für Mitglieder der bremischen Hochschulen)

DM  10,- 

4.2.

DIN-Normen

 

4.2.1

DIN-Normen-Verkauf: Es gelten die aktuellen Preislisten des Beuth-Verlages, zzgl. Bestell- und Versandkosten

 

4.2.2

Kopien von DIN-Normen (nur für Studenten der Bremischen Hochschulen gestattet), je Seite

DM   0,30

4.3

Literaturbeschaffung je Auszug zzgl. Versand und ggf. Kopierkosten)

DM  36,- 

5.

Versand

 

5.1

Porto und Verpackung bei Postversand

DM   5,- 

5.2

Telefax Fernbereich je Seite
mindestens je Auftrag

DM   1,- 
DM  10,- 

5.3

Telefax Nahbereich je Dokument

DM   5,- 

Diese Entgeltordnung tritt am 1. November 1998 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung für das Patent- und Normen-Zentrum an der Hochschule Bremen vom 6. August 1992 (Brem.ABl. Nr. 52 vom 15. September 1992, S. 432) außer Kraft.

Bremen, den 2. Oktober 1998

 

Der Senator für Bildung,
Wissenschaft, Kunst und Sport

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