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Erlass der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz über den Vollzug des Marktüberwachungsgesetzes hinsichtlich Produkten nach Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011 und hinsichtlich Produkten im Anwendungsbereich des Produktsicherheitsgesetzes

Vom 12. Juli 2021

Veröffentlichungsdatum:14.07.2021 Inkrafttreten15.07.2021
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 15.07.2021 bis 27.07.2021Außer Kraft
Fundstelle Brem.ABl. 2021, S. 670
Bezug (Rechtsnorm)32011R0305, 32009L0048, 32006L0042, 32014L0024, 32013L0029, 32014L0035, 32016R0425, 32014L0068, 32016R0426, 32014L0029, 32004L0042, 32019R1020, 32008R0765

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Verwaltungsvorschriften, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Erlassdatum:12.07.2021
Fassung vom:12.07.2021
Gültig ab:15.07.2021
Gültig bis:27.07.2021  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:32011R0305, 32009L0048, 32006L0042, 32014L0024, 32013L0029, 32014L0035, 32016R0425, 32014L0068, 32016R0426, 32014L0029, 32004L0042, 32019R1020, 32008R0765
Fundstelle:Brem.ABl. 2021, 670
Erlass der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz über den Vollzug des Marktüberwachungsgesetzes hinsichtlich Produkten nach Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011 und hinsichtlich Produkten im Anwendungsbereich des Produktsicherheitsgesetzes

Erlass der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz über den Vollzug des Marktüberwachungsgesetzes hinsichtlich Produkten nach Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011 und hinsichtlich Produkten im Anwendungsbereich des Produktsicherheitsgesetzes

Vom 12. Juli 2021

1.
Zuständig für den Vollzug des Marktüberwachungsgesetzes hinsichtlich Produkten nach Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011 und hinsichtlich Produkten im Anwendungsbereich des Produktsicherheitsgesetzes ist die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen. Die Zuständigkeit umfasst im Einzelnen Produkte, die Gegenstand
1.
der Verordnung (EU) 2016/425 und
2.
der Verordnung (EU) 2016/426 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie
3.
der  Richtlinie 2006/42/EG,
4.
der  Richtlinie 2009/48/EG,
5.
der  Richtlinie 2013/29/EU,
6.
der  Richtlinie 2014/29/EU,
7.
der  Richtlinie 2014/24/EU,
8.
der  Richtlinie 2014/35/EU,
9.
der  Richtlinie 2014/68/EU und
10.
der Richtlinie 2013/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sind,
sowie
11.
Produkte im Anwendungsbereich des Produktsicherheitsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung
2.
Dieser Erlass tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

Bremen, den 12.Juli 2021

Die Senatorin für Gesundheit,
Frauen und Verbraucherschutz


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