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Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „Frankoromanistik/Französisch“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen

Veröffentlichungsdatum:04.07.2011 Inkrafttreten01.10.2011
Fundstelle Brem.GBl. 2011, S. 659
Zitiervorschlag: "Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „Frankoromanistik/Französisch“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen vom 26. Januar 2011 (Brem.GBl. 2011, S. 659)"

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juris-Abkürzung: FrRo/FraZwFäBacfPO BR 2011
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:FrRo/FraZwFäBacfPO BR 2011
Ausfertigungsdatum:26.01.2011
Gültig ab:01.10.2011
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2011, 659
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „Frankoromanistik/Französisch“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen
Vom 26. Januar 2011
Zum 26.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Fachbereichsrat 10 (Sprach- und Literaturwissenschaften) hat auf seiner Sitzung am 26. Januar 2011 gemäß § 87 Absatz 1 Nummer 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in Verbindung mit § 62 BremHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Juni 2010 (Brem.GBl. S. 375) folgende Prüfungsordnung beschlossen:
Diese fachspezifische Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnungen für Bachelorstudiengänge (AT BPO) der Universität Bremen vom 27. Januar 2010 in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Studienumfang und Abschlussgrad

(1) Für den erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiengangs „Frankoromanistik“ sind insgesamt 180 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem European Credit Transfer System zu erwerben. Dies entspricht einer Regelstudienzeit von 6 Fachsemestern.

(2) Wird die Bachelorarbeit im Fach „Frankoromanistik“ geschrieben, wird aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung der Abschlussgrad

Bachelor of Arts
(abgekürzt B. A.)

verliehen. Im Zwei-Fächer-Bachelorstudium mit Lehramtsoption wird der Titel „Bachelor of Arts“ vergeben.

§ 2
Studienaufbau, Module und Leistungspunkte

(1) Das Fach „Frankoromanistik“ wird als Zwei-Fächer-Bachelorstudium gemäß § 4 Absatz 1 Ziffer 2 AT BPO studiert.

(2) Im Zwei-Fächer-Bachelorstudium kann das Studienfach „Frankoromanistik“ als Profilfach, als Komplementärfach oder mit Lehramtsoption studiert werden. Anlage 1 regelt die zu erbringenden Prüfungsleistungen und stellt den Studienverlauf dar, wenn

a)

das Studienfach „Frankoromanistik“ als Profilfach studiert wird, das heißt insgesamt 120 CP umfasst (Anlage 1a),

b)

das Studienfach „Frankoromanistik“ als Komplementärfach studiert wird, das heißt insgesamt 60 CP umfasst (Anlage 1b),

c)

das Studienfach „Frankoromanistik“ mit Lehramtsoption studiert wird, das heißt 60 CP zuzüglich eines fachdidaktischen Anteils mit 12 CP umfasst (Anlage 1c). Die Prüfungsleistungen für den bildungswissenschaftlichen Bereich werden in einer gesonderten Prüfungsordnung aufgeführt.

Studierende entscheiden sich bei der Immatrikulation, ob sie das Fach „Frankoromanistik“ als Profil- bzw. Komplementärfach oder mit Lehramtsoption studieren wollen.

(3) Die im Studienplan vorgesehenen Pflicht- und Wahlpflichtmodule werden mindestens im jährlichen Turnus angeboten.

(4) Module im Pflichtbereich sowie im Wahlpflichtbereich werden in deutscher und französischer Sprache durchgeführt.

(5) Die den Modulen jeweils zugeordneten Lehrveranstaltungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen.

(6) Module werden als Pflicht-, als Wahlpflicht- oder als Wahlmodule durchgeführt.

(7) Lehrveranstaltungen werden gemäß § 6 Absatz 1 AT BPO1 durchgeführt.

(8) Das Studium beinhaltet im Zwei-Fächer-Bachelorstudium bei der Option Profilfach ein obligatorisches sprachrelevantes oder berufsbezogenes Praktikum, das in den General Studies angerechnet wird im Umfang von 9 CP bis 12 CP. Die Praktika für das Zwei-Fächer-Bachelorstudium mit Lehramtsoption regelt die Praktikumsordnung für schulpraktische Studien.

(9) Das Studium beinhaltet im Zwei-Fächer-Bachelorstudium als Profilfach, als Komplementärfach und als Lehramtsoption ein mindestens viermonatiges obligatorisches Auslandsstudium. Es können im Auslandsstudium erfolgreich absolvierte Lehrveranstaltungen im Umfang von bis zu 27 CP in einem Semester für das Studium der Frankoromanistik anerkannt werden. Zum Abschluss eines Lernvertrags („Learning Agreements“) zwischen Studierendem und Fachbereich vor Antritt des Auslandsaufenthalts wird dringend geraten, um eine problemlose Anerkennung der im Ausland erworbenen CP gewährleisten zu können.

(10) Anstelle des Auslandsstudiums kann bei allen Optionen auch ein Aufenthalt als Fremdsprachenassistentin/Fremdsprachenassistent oder in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ein mindestens viermonatiges Praktikum in einem französischsprachigen Land erfolgen.

(11) Der sprachbezogene Aufenthalt von insgesamt mindestens vier Monaten kann im Komplementärfach oder beim Studium zweier fremdsprachiger Philologien in einem der beiden Fächer in maximal vier Teilabschnitten erbracht werden.

(12) In der Form der gestückelten Auslandsaufenthalte können für das Komplementärfach oder in der Lehramtsoption auch entsprechende sprachbezogene Auslandsaufenthalte anerkannt werden, die vor Studienbeginn stattgefunden, aber zu Studienbeginn nicht länger als drei Jahre zurückgelegen haben.

(13) In Härtefällen kann der Prüfungsausschuss eine Befreiung vom Auslandsmodul aussprechen und eine geeignete Modulersatzleistung festlegen.

Fußnoten

1

Lehrveranstaltungsformen gem. AT BPO können sein: Vorlesungen, Übungen, Seminare, Sprachlehrveranstaltungen, Projektstudien/Projektseminare, Praktika, Begleitseminar zur Bachelorarbeit, Betreute Selbststudieneinheiten, Exkursionen.

§ 3
Prüfungen

(1) Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT BPO2 durchgeführt. Weitere mögliche Prüfungsformen und Spezifizierungen im BA Frankoromanistik sind in der Anlage 3 aufgeführt. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin/eines Prüfers darüber hinaus noch weitere Prüfungsformen zulassen.

(2) Die Wiederholung von Prüfungen kann in einer anderen als der ursprünglich durchgeführten Form erfolgen.

(3) Bearbeitungsfristen und Umfang von Prüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Moduls mitgeteilt.

(4) Prüfungen können in Form von Multiple Choice bzw. e-Klausuren durchgeführt werden. Näheres regelt Anlage 4.

Fußnoten

2

Prüfungsformen gemäß AT BPO können sein: Klausuren, Projektarbeiten, Hausarbeiten, Praktikumsberichte, Portfolio, mündliche Prüfung.

§ 4
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt gemäß § 22 AT BPO in der jeweils gültigen Fassung.

§ 5
Zulassungsvoraussetzungen für Module

Es gibt in der Regel keine Zulassungsvoraussetzungen für einzelne Module, mit Ausnahme der Zulassungsvoraussetzung gemäß Anlage 5.

§ 6
Modul Bachelorarbeit und Begleitseminar

(1) Das Modul Bachelorarbeit (D1-3-P) (15 CP) im Profilfach setzt sich zusammen aus der Bachelorarbeit im Umfang von 12 CP und einem begleitenden Seminar im Umfang von 3 CP. Das begleitende Seminar wird in den General Studies angerechnet. Im Modul Bachelorarbeit (D1-3-L) in der Lehramtsoption ist nur die Bachelorarbeit obligatorisch (12 CP). Das Begleitseminar ist Wahlpflicht (siehe § 6 Absatz 6)

(2) Voraussetzung zur Anmeldung zur Bachelorarbeit ist der Nachweis von mindestens 75 CP im Profilfach, von mindestens 45 CP in der Lehramtsoption.

(3) Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 10 Wochen. Der Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 3 Wochen genehmigen.

(4) Die Bachelorarbeit wird als Einzelarbeit erstellt.

(5) Zur Bachelorarbeit findet kein Kolloquium statt.

(6) Zur Erstellung der Bachelorarbeit in der Lehramtsoption wird ein Begleitseminar im Umfang von 3 CP angeboten, dessen Besuch dringend empfohlen wird. Die 3 CP können als Schlüsselqualifikationen (nach BPO Bereich Erziehungswissenschaft) anerkannt werden.

(7) Die Bachelorarbeit muss im Studienfach Frankoromanistik geschrieben werden, wenn das Fach als Profilfach studiert wird, und kann im Studienfach Frankoromanistik geschrieben werden, wenn das Fach mit Lehramtsoption studiert wird.

(8) Das begleitende Seminar enthält eine Studienleistung und bleibt unbenotet; die Modulnote entspricht der Note der Bachelorarbeit.

§ 7
Gesamtnote der Bachelorprüfung

(1) Die Gesamtnote errechnet sich aus den mit ihren CP-gewichteten Fachnoten.

(2) Die Fachnote Frankoromanistik besteht zu 20% aus der Note der Bachelorarbeit und zu 80% wird sie aus den nach Leistungspunkten gewichteten Noten aller übrigen Module des Fachs gebildet, sofern diese nicht unbenotet sind (siehe Anlage 1a, 1b, 1c und 2). Wenn die Bachelorarbeit in der Lehramtsoption nicht im Fach Frankoromanistik geschrieben wird, wird sie aus den nach Leistungspunkten gewichteten Noten aller Module gebildet, sofern diese nicht unbenotet sind (s. Anlage 1a, 1b, 1c, und 2).

§ 8
Inkrafttreten

Diese Prüfungsordnung tritt nach der Genehmigung durch den Rektor mit Wirkung vom 1. Oktober 2011 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2011/12 erstmals im Bachelorstudiengang „Frankoromanistik“ (Zwei-Fächer-Studium) ihr Studium aufnehmen.

Genehmigt, Bremen, den 8. Juni 2011
Der Rektor
der Universität Bremen

Anlagen

Anlage 1:Studienverlaufspläne im 2-Fächer-Bachelorstudium: Module und Prüfungsanforderungen
 a) wenn „Frankoromanistik“ Profilfach (120 CP) ist
b) wenn „Frankoromanistik“ Komplementärfach (60 CP) ist
c) wenn „Frankoromanistik“ mit Lehramtsoption (60-CP-Fach zuzüglich 12 CP Fachdidaktik) studiert wird
Anlage 2:Modulliste für Pflicht-, Wahl- und Wahlpflichtmodule
Anlage 3:Weitere Prüfungsformen
Anlage 4:Durchführung von Prüfungen im Antwort-Wahlverfahren und zur Durchführung von Prüfungen als „e-Klausur“
Anlage 5:Zulassungsvoraussetzungen zu Modulen

Anlage 1

Studienverlaufspläne im 2-Fächer-Studiengang: Module und Prüfungsanforderungen

Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden, sofern keine Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 5 erforderlich sind.
1 a) BA Frankoromanistik als Profilfach (120 CP)
Im Profilfach /Wahlpflicht- und Wahlbereich sind vier Vertiefungsvarianten3 von jeweils 30 CP wählbar, eine davon muss gewählt werden.
Weiterhin besteht der General Studies-Bereich mit insgesamt 18 CP aus einem obligatorischen Praktikum von 9 bis 12 CP, dem Begleitseminar aus dem Abschlussmodul D1, D2 oder D3 mit 3 CP, sowie weiteren frei wählbaren 6 CP aus dem Pool der General Studies.
Musterstudienplan Profilfach mit Vertiefung 1: VFr

Profilfach mit WP Vertiefung 1 - Französisch und zweite romanische Sprache: VFr
120
CP
JahrSemesterModuleCPFach-
wissen-
schaft
∑ 72 CP
VFr∑ 30
CP
General
Studies
∑ 18
CP
3.
Jahr
6. Sem.D1-P oder D2-P oder D3-P /Thesis (12 CP) 15 CP /WP /KP12 CP 3 CP 45
CP
  D1-P oder D2-P oder D3-P /Begleitseminar* (3 CP)        
 5. Sem.General Studies* 6 CP /W /MP*12 CP12 CP6 CP 
  VFr-C1a oder VFr-C1b oder VFr-C2a oder VFr-C2b oder VFR-C3a oder VFr-C3b 6 CP /WP /KP    
  Modul T* 6 CP /P /MP*    
  C1a oder C1b oder C2a oder C2b oder C3a oder C3b 6 CP /WP /KP    
  C4 6 CP /WP /KP     
2.
Jahr
4. Sem. Soweit nicht im 3.Sem. erworben:Praktikum* /GS I 9 CP /P /MP*24 CP6 CP9 CP39
CP
(B1.1 oder B1.2 oder B1.3 und B2a, B2b*, B3, VFr-B1.1 oder VFr-B1.2 oder VFr-B1.3 oder VFr-B2a und VFr-B2b*) (bis zu 30 CP)   
3. Sem. Auslands-Semester (P) empfohlene Äquivalenzen: VFr-B1.1 oder VFr-B1.2 oder VFr-B1.3 oder VFr-B2a + VFr-B2b* 6 CP /WP /KP     
B1.1 oder B1.2 oder B1.3 6 CP /WP /KP     
B2a 3 CP /P /KP     
B2b* 3 CP /P /MP*     
B3 9 CP /P /KP     
A3a* 3 CP /P /MP*     
1.
Jahr
2. Sem.A3b 3 CP /P /KP24 CP12 CP 36
CP
1. und 2. Sem.VKat-GMSp1 oder VPor-GMSp1 (jeweils 12 CP) oder VIt-GMSp1 (9 CP) und General Studies* (3 CP) 12 CP /P /KP
9 CP /P /KP und
3 CP /W /MP*
   
   
A1 6 CP /P /TP    
A26 CP /P /TP    
A4* 9 CP /P /MP*     
P/WP/W: Pflicht-/Wahlpflicht-/Wahlmodul MP*:Das Modul wird mit Studienleistung(en) (= unbenotet) abgeschlossen

Musterstudienplan Profilfach mit Vertiefung 2: VIt

Profilfach mit WP Vertiefung 2 - Italianistik: VIt
120 CP
JahrSemesterModuleCPFach-
wissen-
schaft
∑ 72 CP
VIt∑ 30
CP
General
Studies
∑ 18 CP
3.
Jahr
6. Sem.D1-P oder D2-P oder D3-P /Thesis (12 CP) 15 CP /WP /KP12 CP3 CP 3 CP45 CP
D1-P oder D2-P oder D3-P /Begleitseminar* (3 CP)  
VIt-AMFw-b 3 CP /P /KP
5. Sem.VIt-AMFw-a 3 CP /P /MP*12 CP12 CP 3 CP
General Studies* 3 CP /W /MP*
C1a oder C1b oder
C2a oder C2b oder
C3a oder C3b
6CP /WP /KP
C4 6 CP /P /KP
4. und 5. Sem.VIt-AMSp 6 CP (3+3) /P /KP
2.
Jahr
VIt-GMFw 9 CP (3+6) /P /KP24 CP6 CP 9 CP39 CP
4. Sem. Soweit nicht im 3.Sem. erworben:Praktikum* /GS I 9 CP /P /MP*
(B1.1 oder B1.2 oder B1.3
und B2a, B2b*, B3)
(bis zu 24 CP)
3. Sem. Auslands-Semester (P) empfohlene Äquivalenzen: B1.1 oder B1.2 oder B1.36 CP /WP /KP
B2a 3 CP /P /KP
B2b* 3 CP /P /MP*
B3 9 CP /P /KP
A3a* 3 CP /P /MP*
1.
Jahr
2. Sem.A3b 3 CP /P /KP24 CP9 CP 3 CP36 CP
1. und 2. Sem.General Studies* 3 CP /W /MP*
VIt-GMSp1 9 CP /P /KP
A1 6 CP /P /TP
A2 6 CP /P /TP
A4* 9 CP /P /MP*
P/WP/W: Pflicht-/Wahlpflicht-/Wahlmodul*: Das Modul wird mit Studienleistung(en) (=unbenotet) abgeschlossen

Musterstudienplan Profilfach mit Vertiefung 3: VKat

Profilfach mit WP Vertiefung 3 - Katalanisch: VKat
120
CP
JahrSemesterModuleCPFach-
wissen-
schaft
∑ 72 CP
VKat∑ 30
CP
GeneralStudies
∑ 18
CP
3.
Jahr
6. Sem.D1-P oder D2-P oder D3-P /Thesis (12 CP) 15 CP /WP /KP12 CP-3 CP45
CP
   D1-P oder D2-P oder D3-P /Begleitseminar (3 CP)      
5. Sem.General Studies* 6 CP /W /MP*12 CP12 CP6 CP 
VKat-AMSp 3 CP /P /KP    
Modul T*6 CP /P /MP*    
VKat-M3 CP /P /KP    
C1a oder C1b oder
C2a oder C2b oder
C3a oder C3b
6 CP /WP /KP    
C4 6 CP /P /KP     
2.
Jahr
4. Sem.
Soweit nicht im
3.Sem.
erworben:
Praktikum* /GS I9 CP /P /MP*24 CP6 CP9 CP39
CP
VKat-GMSp2 6 CP /P /KP   
(B1.1 oder B1.2 oder
B1.3
und B2a, B2b*, B3)
(bis zu 24 CP)    
3. Sem.
Auslands-Semester (P) empfohlene Äquivalenzen:
B1.1 oder B1.2 oder
B1.3
6 CP /WP /KP    
B2a3 CP /P /KP    
B2b*3 CP /P /MP*    
B39 CP /P /KP    
A3a* 3 CP /P /MP*     
1.
Jahr
2. Sem.A3b 3 CP /P /KP24 CP12 CP-36
CP
1. und 2. Sem. VKat-GMSp112 CP /P /KP   
A1 6 CP /P /TP    
A26 CP /P /TP    
A4* 9 CP /P /MP*     
P/WP/W: Pflicht-/Wahlpflicht-/Wahlmodul MP*:Das Modul wird mit Studienleistung(en) (= unbenotet) abgeschlossen

Musterstudienplan Profilfach mit Vertiefung 4: VPor

Profilfach mit WP Vertiefung 4 - Portugiesisch: VPor
120
CP
JahrSemesterModuleCPFach-
wissen-
schaft
∑ 72 CP
VPor∑ 30 CPGeneral
Studies
∑ 18
CP
3.
Jahr
6. Sem.D1-P oder D2-P oder D3-P /Thesis (12 CP) 15 CP /WP /KP12 CP-3 CP45
CP
   D1-P oder D2-P oder D3-P /Begleitseminar (3 C)      
5. Sem.General Studies* 6 CP /W /MP*12 CP12 CP6 CP 
VPor-AMSp 3 CP /P //KP    
VPor-M3 CP /P /KP    
Modul T*6 CP /P /MP*    
C1a oder C1b oder
C2a oder C2b oder
C3a oder C3b
6 CP /WP /KP    
C4 6 CP /P /KP     
2.
Jahr
4. Sem.
Soweit nicht im
3.Sem.
erworben:
Praktikum* /GS9 CP /P /MP*24 CP6 CP9 CP39
CP
VPor-GMSp2 6 CP /P /KP   
(B1.1 oder B1.2 oder B1.3
und B2a, B2b*, B3)
(bis zu 24 CP)    
3. Sem.
Auslands-Semester (P) empfohlene Äquivalenzen:
B1.1 oder B1.2 oder B1.36 CP /WP /KP    
B2a3 CP /P /KP    
B2b*3 CP /P /MP*    
B39 CP /P /KP    
A3a* 3 CP /P /MP*     
1.
Jahr
2. Sem.A3b 3 CP /P /KP24 CP12 CP-36
CP
1. und 2. Sem. VPor-GMSp112 CP /P /KP   
A1 6 CP /P /TP    
A26 CP /P /TP    
A4* 9 CP /P /MP*     
P/WP/W: Pflicht-/Wahlpflicht-/Wahlmodul MP*:Das Modul wird mit Studienleistung(en) (= unbenotet) abgeschlossen

1 b) Frankoromanistik als Komplementärfach (60 CP)
Musterstudienplan

JahrSemesterModuleCPCP
Fachwissenschaft
∑ 60 CP
3.
Jahr
6. Sem.-- 
5. Sem.C1a oder C1b oder
C2a oder C2b oder
C3a oder C3b
6 CP /WP /KP 12 CP
C46 CP /P /KP 
2.
Jahr
4. Sem.
Soweit nicht im Auslandsstudium erworben:
(B1.1 oder B1.2 oder B1.3
und
B2a, B2b*, B3)
(bis zu 24 CP)24 CP
3. Sem.
Auslandssemester
(P)
empfohlene
Äquivalenzen:
B1.1 oder B1.2 oder B1.36 CP /WP /KP  
B2a3 CP /P /KP  
B2b*3 CP /P /MP*  
B39 CP /P /KP 
A3a*3 CP /P /MP*  
1.
Jahr
2. Sem.A3b3 CP /P /KP 24 CP
1. und 2. Sem.A16 CP /P /TP 
A26 CP /P /TP 
A4*9 CP /P /MP*  
P/WP/W: Pflicht-/Wahlpflicht-/Wahlmodul MP*:Das Modul wird mit einer Studienleistung (= unbenotet) abgeschlossen

1 c) Frankoromanistik als Lehramtsoption /Französisch
(60 CP Fachwissenschaft + 12 CP Fachdidaktik plus gegebenenfalls 12 CP Thesis)
Musterstudienplan
Die Prüfungsanforderungen für die erziehungswissenschaftlichen Studienanteile (inklusive Schlüsselqualifikationen) sind in der BPO (Name wird noch eingefügt) aufgeführt.

Lehramtsoption
60 CP
ohne
Thesis
72 CP
mit
Thesis
Die Bachelorarbeit wird hier im Studienverlaufsplan ausgewiesen. Studierende können jedoch wählen, ob sie die Bachelorarbeit in diesem oder ihn ihrem zweiten Fach schreiben wollen. Der Umfang der CP erhöht /reduziert sich dann jeweils um 12 CP
JahrSemesterModuleCPCP Fach-
wissen-
schaft
∑ 60 CP
CP Fach-
didaktik
∑ 12 CP
CP
Thesis
∑ 12 CP
3.
Jahr
6. Sem.D1-L oder D2-L oder D3-L Bachelorarbeit (12 CP) 12 CP /WP--12 CP 30 CP
 5. Sem.C1a oder C1b oder C2a oder C2b oder C3a oder C3b 6CP /WP /
KP
12 CP6 CP  
  C46 CP /P /KP     
   FD 26 CP /P /KP    
2.
Jahr
4. Sem. Soweit nicht im Auslandsstudium erworben:(B1.1 oder B1.2 oder B1.3 und B2a, B2b*, B3) (bis zu 24 CP)24 CP6 CP 30 CP
FD 16 CP /P /KP     
 3. Sem. Auslandssemester (P) empfohlene Äquivalenzen:B1.1 oder B1.2 oder B1.36CP /WP /
KP
     
B2a 3 CP /P /KP    
B2b*3CP /P /
MP*
     
B3 9 CP /P /KP    
A3a*3 CP /P /MP*    
1.
Jahr
2. Sem.A3b3 CP /P /KP24 CP-  24 CP
1. und 2. Sem.A16 CP /P /TP     
A2 6 CP /P /TP    
A4*9 CP /P /
MP*
     
P/WP/W: Pflicht-/Wahlpflicht-/Wahlmodul MP*:Das Modul wird mit Studienleistung(en) (= unbenotet) abgeschlossen.

Das Modul Bachelorarbeit-L umfasst 12 CP. Es wird empfohlen, ein „Begleitendes Seminar“ im Umfang von 3 CP zu besuchen. Diese 3 CP werden im Bereich Schlüsselqualifikationen nach BPO „Erziehungswissenschaft“ anerkannt.

Fußnoten

3

die gewählte Vertiefungsvariante des Profilfachs soll zertifiziert werden

Anlage 2

2a) Übersicht der Module und Prüfungen im Profilfach „Frankoromanistik“

 ModulkürzelModultitelP /WP /
W
Prüfungsform
MP, TP, KP, SL
CP
KernbereichA1Basismodul Linguistik PKP /2 PL /2 SL6
 A2Basismodul Literaturwissenschaft: PKP /2 PL /2 SL6
 A3a*Basismodul Landeswissenschaft a PMP* /2 SL3
 A3bBasismodul Landeswissenschaft b PKP /1 PL /1 SL3
 A4*Basismodul Sprachpraxis P1 SL*9
Vertiefung 1 VFrVIt-GMSp1 oder VKat-GMSp1 oder VPor-GMSp1 Grundmodul zweite romanische Sprache (Italienisch, katalanisch, portugiesisch) WP
(1 aus 3)
KP /1 PL /1 SL12
(Italienisch 9)
Vertiefung 2 VItVIt-GMSp1Grundmodul Sprachpraxis italienisch P in VItKP /1 PL /1 SL9
Vertiefung 3 VKatVKat-GMSp1Grundmodul 1 Sprachpraxis katalanisch P in VKAtKP /1 PL /1 SL12
Vertiefung 4 VPorVPor-GMSp1Grundmodul 1 Sprachpraxis portugiesisch P in VPorKP /1 PL /1 SL12
KernbereichAuslandssemester (3. Semester)P-Bis zu 24 CP
 B1.1Aufbaumodul Linguistik „Kontrastive Linguistik - Deutsch - Französisch“ WP
(1 aus 3)
KP /1 PL /1 SL 6
 B1.2Aufbaumodul Linguistik „Sprache und Beruf - Grundlagen der Angewandten Linguistik“  KP /1 PL /1 SL 6
 B1.3Aufbaumodul Linguistik „Variation und Wandel des Französischen“  KP /1 PL /2 SL6
 B2aAufbaumodul Literaturwissenschaft a „Textanalyse“ (Seminar) PKP /1 PL /1 SL3
 B2b*Aufbaumodul Literaturwissenschaft b (Selbststudieneinheit) PMP* /2 SL3
 B3Aufbaumodul Sprachpraxis PKP /1 PL /1 SL9
Vertiefung 1VFr-B1.1 oder VFr-B1.2 oder VFr-B1.3 oder VFr-B2a+B2b* Ein weiteres Aufbaumodul aus der Frankoromanistik, ergänzend zum Kernbereich
(s.o. = B1.1, B1.2, B1.3, B2a+B2b*)
WP
(1 aus 4)
KP /1 PL /1, 2 oder 3 SL6
Vertiefung 2VIt-AMSpGrundmodul 2 Sprachpraxis Italienisch P in VItKP /1 PL /1 SL6
 VIt-GMFw 1Grundmodul Fachwissenschaft Italianistik: „Italiens Sprachen und Literaturen“ P In VItKP /1 PL /1 SL9
Vertiefung 3VKat-GMSp2Grundmodul 2 Sprachpraxis Katalanisch P in VKatKP /1 PL /1 SL6
 VKat-MFachwissenschaftliches Modul: „Sprache, Kultur und Literatur Katalanischer Länder“ P In VKatKP /1 PL /1 SL3
Vertiefung 4VPor-GMSp2Grundmodul Sprachpraxis 2 Portugiesisch P in VPorKP /1 PL /1 SL6
 VPor-MFachwissenschaftliches Modul: „Sprache, Kultur und Literatur lusophoner Länder“ P in VPorKP /1 PL /1 SL3
KernbereichC1aProfilmodul Linguistik a: „Linguistische Aspekte des Französischen“ WP
(1 aus 6)
KP /1 PL /1 SL 6
 C1bProfilmodul Linguistik b „Frankophonie: sprachliche Dimensionen“  KP /1 PL /1 SL 6
 C2aProfilmodul Literaturwissenschaft a: „Literatur, Medien und Theorien“  KP /1 PL /1 SL 6
 C2bProfilmodul Literaturwissenschaft b: „Frankophonie: literarische Dimensionen“  KP /1 PL /1 SL 6
 C3aProfilmodul Landeswissenschaft a:  KP /1 PL /1 SL 6
 C3bProfilmodul Landeswissenschaft b: „Frankophonie: kulturelle, politische und historische Dimensionen“  KP /1 PL /1 SL6
 C4Profilmodul Sprachpraxis PKP /3 PL /3 SL6
Vertiefung 1T*Modul T „Tutorium unterrichten“ P in VFrMP* /1 SL6
 VFr-C1aProfilmodul Linguistik a: „Linguistische Aspekte des Französischen“ WP
(1 aus 6, aber ein anderes als im Kernbereich)
KP /1 PL /1 SL6
 VFr-C1bProfilmodul Linguistik b „Frankophonie: sprachliche Dimensionen“ KP /1 PL /1 SL6
 VFr-C2aProfilmodul Literaturwissenschaft a: „Literatur, Medien und Theorien“ KP /1 PL /1 SL6
 VFr-C2bProfilmodul Literaturwissenschaft b: „Frankophonie: literarische Dimensionen“ KP /1 PL /1 SL6
 VFr-C3aProfilmodul Landeswissenschaft a: KP /1 PL /1 SL6
 VFR-C3bProfilmodul Landeswissenschaft b: „Frankophonie: kulturelle, politische und historische Dimensionen“ KP /1 PL /1 SL6
Vertiefung 2VIt-AMFw -aAufbaumodul Fachwissenschaft a Italianistik (Selbststudieneinheit) P In VItMP* /1 SL3
 VIt-AMFw -bAufbaumodul Fachwissenschaft b Italianistik (Seminar) P In VItKP /1 PL /1 SL3
Vertiefung 3T*Modul T „Tutorium unterrichten“ P in VKatMP* /1 SL6
 VKat-AMSpAufbaumodul Sprachpraxis Katalanisch P in VKatKP /1 PL /1 SL3
Vertiefung 4T*Modul T „Tutorium unterrichten“ P In V PorMp* /1 SL6
 VPor-AMSpAufbaumodul Sprachpraxis Portugiesisch P in VPorKP /1 PL /1 SL3
KernbereichD1-PAbschlussmodul: Bachelorarbeit Linguistik mit Begleitseminar WP
(1 aus 3)
KP /Thesis /1 SL 15 (12+3)
 D2-PAbschlussmodul: Bachelorarbeit Literaturwissenschaft mit Begleitseminar  KP /Thesis /1 SL 15 (12+3)
 D3-PAbschlussmodul: Bachelorarbeit Landeswissenschaft mit Begleitseminar  KP /Thesis /1 SL15 (12+3)

Für das Profilfach: General Studies Module

K.-
Ziffer
ModulbezeichnungP /WPCP
GS IBerufsfelderkundung mit PraktikumPMindestens 9
(1 CP für 30
Arbeitsstunden)
GS IIStudium generaleWP1 CP für 30
Arbeitsstunden
GS IIILeitung eines Tutoriums (über Pflichtmodul T in der Vertiefung 1-4 Frankoromanistik hinaus) WP1 CP für 30
Arbeitsstunden
GS IVSelbstorganisierte außeruniversitäre Projektarbeit(en) WP1 CP für 30
Arbeitsstunden
GS VaWeitere Fremdsprache(n) (über Pflichtsprachen in der Vertiefung 1-4 Frankoromanistik hinaus) WP1 CP für 30
Arbeitsstunden
GS VIKommunikative KompetenzWP1 CP für 30
Arbeitsstunden
GS VIIMitarbeit an Forschungsprojekten WP1 CP für 30
Arbeitsstunden
GS VIIIStudentische AktivitätenWP1 CP für 30
Arbeitsstunden
GS IXKernkompetenzenWP1 CP für 30
Arbeitsstunden
GS XGeisteswissenschaft und BerufspraxisWP1 CP für 30
Arbeitsstunden
GS XI Wissenschaft im KontextWP1 CP für 30
Arbeitsstunden
GS XIIStudienrelevanter Auslandsaufenthalt (über das Pflichtauslandsstudium in Frankoromanistik hinaus) WP1 CP für 30
Arbeitsstunden

Alle General-Studies-Module schließen mit einer unbenoteten Studienleistung ab, gegebenenfalls als Portfolio.
Die Anzahl der in den General-Studies-Modulen erbrachten CP richtet sich nach den aufgewendeten Arbeitsstunden: 30 Arbeitsstunden: 1 CP.
Anlage 2b)
Übersicht und Anzahl der Prüfungen im Komplementärfach Frankoromanistik

ModulkürzelModultitelP /WP /
W
Prüfungsform
MP, TP, KP, SL
CP
A1Basismodul LinguistikPKP /2 PL /2 SL6
A2Basismodul Literaturwissenschaft: PKP /2 PL /2 SL6
A3a*Basismodul Landeswissenschaft a PMP* /2 SL3
A3bBasismodul Landeswissenschaft b PKP /1 PL /1 SL3
A4*Basismodul SprachpraxisPMP* /1 SL9
B1.1Aufbaumodul Linguistik „Kontrastive Linguistik - Deutsch - Französisch“ WP
(1 aus
3)
KP /1 PL /1 SL6
B1.2Aufbaumodul Linguistik „Sprache und Beruf-Grundlagen der Angewandten Linguistik“ KP /1 PL /1 SL6
B1.3Aufbaumodul Linguistik „Variation und Wandel des Französischen“ KP /1 PL /2 SL6
B2aAufbaumodul Literaturwissenschaft a „Textanalyse“ (Seminar) PKP /1 PL /1 SL3
B2b*Aufbaumodul Literaturwissenschaft b (Selbststudieneinheit) PMP* /2 SL3
B3Aufbaumodul SprachpraxisPKP /1 PL /1 SL9
C1aProfilmodul Linguistik a: „Linguistische Aspekte des Französischen“ WP
(1 aus
6)
KP /1 PL /1 SL6
C1bProfilmodul Linguistik b „Frankophonie: sprachliche Dimensionen“ KP /1 PL /1 SL6
C2aProfilmodul Literaturwissenschaft a: „Literatur, Medien und Theorien“ KP /1 PL /1 SL6
C2bProfilmodul Literaturwissenschaft b: „Frankophonie: literarische Dimensionen“ KP /1 PL /1 SL6
C3aProfilmodul Landeswissenschaft a: Frankreich KP /1 PL /1 SL6
C3bProfilmodul Landeswissenschaft b: „Frankophonie: kulturelle, politische und historische Dimensionen“ KP /1 PL /1 SL6
C4Profilmodul SprachpraxisPKP /3 PL /3 SL6

Anlage 2c)
Übersicht und Anzahl der Prüfungen im Fach Frankoromanistik mit Lehramtsoption

 ModulkürzelModultitelP /WP /
W
Prüfungsform
MP, TP, KP, SL
CP
FachwissenschaftA1Basismodul LinguistikPKP /2 PL /2 SL6
A2Basismodul Literaturwissenschaft: PKP /2 PL /2 SL6
A3a*Basismodul Landeswissenschaft a PMP* /2 SL3
A3bBasismodul Landeswissenschaft b PKP /1 PL /1 SL3
A4*Basismodul Sprachpraxis PMP* /1 SL9
Auslandssemester (3. Semester)P-Bis zu 24 CP
B1.1Aufbaumodul Linguistik „Kontrastive Linguistik - Deutsch - Französisch“ WP
(1 aus 3)
KP /1 PL /1 SL 6
B1.2Aufbaumodul Linguistik „Sprache und Beruf - Grundlagen der Angewandten Linguistik“  KP /1 PL /1 SL 6
B1.3Aufbaumodul Linguistik „Variation und Wandel des Französischen“  KP /1 PL /2 SL6
B2aAufbaumodul Literaturwissenschaft a „Textanalyse“ (Seminar) PKP /1 PL /1 SL3
B2b*Aufbaumodul Literaturwissenschaft b (Selbststudieneinheit) PMP* /2 SL3
B3Aufbaumodul Sprachpraxis PKP /1 PL /1 SL9
C1aProfilmodul Linguistik a: „Linguistische Aspekte des Französischen“ WP
(1 aus 6)
KP /1 PL /1 SL 6
C1bProfilmodul Linguistik b „Frankophonie: sprachliche Dimensionen“  KP /1 PL /1 SL 6
C2aProfilmodul Literaturwissenschaft a: „Literatur, Medien und Theorien“  KP /1 PL /1 SL 6
C2bProfilmodul Literaturwissenschaft b: „Frankophonie: literarische Dimensionen“  KP /1 PL /1 SL 6
C3aProfilmodul Landeswissenschaft a:  KP /1 PL /1 SL 6
C3bProfilmodul Landeswissenschaft b: „Frankophonie: kulturelle, politische und historische Dimensionen“  KP /1 PL /1 SL6
C4Profilmodul Sprachpraxis PKP /3 PL /3 SL6
FachdidaktikFD 1Basismodul Fachdidaktik: „Didaktische Grundlagen des Französischunterrichts“ PKP /1 PL /1 SL6
 FD 2Aufbaumodul Fachdidaktik: Ausgewählte Aspekte des Französischunterrichts + praktische Anteile PKP /1 PL /1 SL6 (3+3)
BacheloarbeitD1-LAbschlussmodul: Bachelorarbeit Linguistik - mit Begleitseminar (3 CP) in Schlüsselqualifikationen WP
(1 aus 3)
MP /Thesis 12
  D2-LAbschlussmodul: Bachelorarbeit Literaturwissenschaft - mit Begleitseminar (3 CP) in Schlüsselqualifikationen  MP /Thesis 12
 D3-LAbschlussmodul: Bachelorarbeit Landeswissenschaft - mit Begleitseminar (3 CP) in Schlüsselqualifikationen  MP /Thesis12

Anlage 3

a)

Weitere Prüfungsformen

Die von dieser Ordnung vorgesehenen Prüfungsformen entsprechend den Vorgaben der §§ 8 und 9 des AT BPO, konkretisieren und erweitern diese:

1.

Präsentationsleistung, bestehend aus einer mündlichen, im Regelfall medial gestützten Präsentation in der Lehrveranstaltung, der schriftlichen Dokumentation des Präsentierten und einer kleinen schriftlichen Ausarbeitung im Umfang von bis zu 5 Seiten.

2.

Portfolio, bestehend aus einer offenen Anzahl unterschiedlicher schriftlicher und mündlicher dokumentierter Leistungen, die zusammenfassend bewertet werden.

3.

Test im Bereich der sprachpraktischen Übungen. Der Test kann aus schriftlichen und mündlichen Anteilen bestehen, die aber nicht über 90 Minuten schriftliche Tests und 30 Minuten mündliche Tests hinausgehen. Es wird eine Gesamtnote für alle Testteile vergeben, die sich nach dem erreichten Wert und dem jeweiligen Zielwert im Modul in Bezug auf den europäischen Referenzrahmen richtet.

4.

Bachelorarbeit im Umfang von mindestens 68 000 Zeichen und höchstens 136 000 Zeichen (ohne Leerzeichen und Anhänge). Die Bachelorarbeit muss als Einzelarbeit erstellt und in deutscher oder französischer Sprache verfasst werden.

b)

Weitere unbenotete Prüfungsformen bei Studienleistungen

Die Formen der Studienleistungen können den von dieser Ordnung vorgesehenen Prüfungsformen gemäß den Vorgaben der §§ 8 und 9 des AT BPO und dem fachspezifischen Anhang, Anlage 3a, entsprechen. Die nachstehende Liste konkretisiert und erweitert diese:

1.

Praktikumsbericht oder Bericht von Hospitanzen im Umfang von bis zu 20 Seiten. Auch Bericht über Tätigkeit und Erfahrungen als Tutorin/Tutor.

2.

Projektarbeit als Entwicklung, Durchführung, Präsentation und Auswertung im Team mit einer schriftlichen Dokumentation.

3.

Erstellung eines Protokolls einer Lehrveranstaltungssitzung mit Vortrag, Dokumentation und Einspeisung in Stud-IP.

4.

Vorbereitete Moderation einer Diskussionssitzung oder Präsentation und Moderation eines Gastvortrags in einer Lehrveranstaltung von 90 Minuten oder in einer öffentlichen Veranstaltung in Kooperation mit Lehrveranstaltungen.

5.

Regelmäßige aktive Teilnahme mit kleinen Rede- und Schriftbeiträgen an der Lehrveranstaltung und/oder Teilnahme an einem Tutorium.

6.

Schriftlicher Lektüretest von maximal 90 Minuten Dauer oder mündlicher Lektüretest von maximal 15 Minuten Dauer pro Studierender/Studierendem zur Überprüfung der selbstständigen Lektürearbeit. Wenn mündliche Gruppentests für das betreffende Modul geeignet sind, können diese mit einer Gesamtdauer, die für jede/jeden am mündlichen Test teilnehmende/teilnehmenden Studierende/Studierenden anteilig etwa 15 Minuten Dauer ergeben, durchgeführt werden.


Anlage 4

Zur Durchführung von Prüfungen als e-Klausur

§ 1
Durchführung von Prüfungen im Antwort-Wahlverfahren

(1) Eine Prüfung im Antwort-Wahl-Verfahren liegt vor, wenn die für das Bestehen der Prüfung mindestens erforderliche Leistung der Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten ausschließlich durch Markieren oder Zuordnen der richtigen oder der falschen Antworten erreicht werden kann. Prüfungen bzw. Prüfungsfragen im Antwort-Wahl-Verfahren sind nur zulässig, wenn sie dazu geeignet sind, den Nachweis zu erbringen, dass die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat die Inhalte und Methoden des Moduls in den wesentlichen Zusammenhängen beherrscht und die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anwenden kann. Eine Prüfung im Antwort-Wahl-Verfahren ist von einer Prüferin bzw. einem Prüfer gemäß § 27 AT BPO vorzubereiten. Die Prüferin bzw. der Prüfer wählt den Prüfungsstoff aus, formuliert die Fragen und legt die Antwortmöglichkeiten fest. Ferner erstellt sie bzw. er das Bewertungsschema gemäß Absatz 4 und wendet es im Anschluss an die Prüfung an. Der Abzug von Punkten innerhalb einer Prüfungsaufgabe im Mehrfach-Antwort-Wahlverfahren ist zulässig.

(2) Die Prüfungsfragen müssen zweifelsfrei verstehbar, eindeutig beantwortbar und dazu geeignet sein, die gemäß Absatz 1 Satz 2 zu überprüfenden Kenntnisse der Kandidatinnen und Kandidaten festzustellen. Die Prüferin bzw. der Prüfer kann auch einen Pool von gleichwertigen Prüfungsfragen erstellen. In der Prüfung erhalten Studierende aus diesem Pool jeweils unterschiedliche Prüfungsfragen zur Beantwortung. Die Zuordnung geschieht durch Zufallsauswahl. Die Gleichwertigkeit der Prüfungsfragen muss sichergestellt sein. Die Voraussetzungen für das Bestehen der Prüfung sind vorab festzulegen. Ferner sind für jede Prüfung

-

die ausgewählten Fragen,

-

die Musterlösung und

-

das Bewertungsschema gemäß Absatz 4

festzulegen.

(3) Die Prüfung ist bestanden, wenn die Kandidatin oder der Kandidat mindestens 50 Prozent der insgesamt erreichbaren Punkte erzielt hat. Liegt der Gesamtdurchschnitt der in einer Prüfung erreichten Punkte unter 50 Prozent der insgesamt erreichbaren Punkte, so ist die Klausur auch bestanden, wenn die Zahl der von der Kandidatin oder dem Kandidaten erreichten Punkte die durchschnittliche Prüfungsleistung aller Prüfungsteilnehmer um nicht mehr als 15 Prozent unterschreitet. Ein Bewertungsschema, das ausschließlich eine absolute Bestehensgrenze festlegt, ist unzulässig.

(4) Die Leistungen sind wie folgt zu bewerten: Wurde die für das Bestehen der Prüfung gemäß Absatz 3 erforderliche Mindestzahl der erreichbaren Punkte erzielt, so lautet die Note

„sehr gut“,wenn mindestens 75 Prozent,
„gut“,wenn mindestens 50
aber weniger als 75 Prozent,
„befriedigend“,wenn mindestens 25
aber weniger als 50 Prozent,
„ausreichend“, wenn keine oder
weniger als 25 Prozent

der darüber hinaus erreichbaren Punkte erzielt wurden.

(5) Erweist sich bei der Bewertung von Prüfungsleistungen, die nach dem Antwort-Wahl-Verfahren abgelegt worden sind, eine auffällige Fehlerhäufung bei der Beantwortung einzelner Prüfungsaufgaben, so überprüft die Prüferin oder der Prüfer die Prüfungsaufgabe mit auffälliger Fehlerhäufigkeit unverzüglich und vor der Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen darauf, ob sie gemessen an den Anforderungen gemäß Absatz 2 Satz 1 fehlerhaft sind. Ergibt die Überprüfung, dass einzelne Prüfungsaufgaben fehlerhaft sind, sind diese Prüfungsaufgaben nachzubewerten oder bei der Feststellung des Prüfungsergebnisses nicht zu berücksichtigen. Die Zahl der für die Ermittlung des Prüfungsergebnisses zu berücksichtigenden Prüfungsaufgaben mindert sich entsprechend. Die Verminderung der Zahl der Prüfungsaufgaben darf sich nicht zum Nachteil der Studierenden auswirken. Übersteigt die Zahl der auf die zu eliminierenden Prüfungsaufgaben entfallenden Punkte 20 Prozent der insgesamt erreichbaren Punkte, so ist die Prüfung insgesamt zu wiederholen; dies gilt auch für eine Prüfungsleistung, in deren Rahmen nur ein Teil im Antwort-Wahl-Verfahren zu erbringen ist.

(6) Besteht nur ein Teil einer Klausur aus Prüfungsaufgaben im Antwort-Wahl-Verfahren, so gilt diese Anlage mit Ausnahme von Absatz 5 Satz 5 2. Halbsatz nur für den im Antwort-Wahl-Verfahren erstellten Klausurteil.

§ 2
Durchführung von Prüfungen als „e-Klausur“

(1) Eine „e-Klausur“ ist eine Prüfung, deren Erstellung, Durchführung und Auswertung (mit Ausnahme der offenen Fragen) computergestützt erfolgt. Eine „e-Klausur“ ist zulässig, sofern sie dazu geeignet ist nachzuweisen, dass die Prüfungskandidatin bzw. der Prüfungskandidat die Inhalte und Methoden des Moduls in den wesentlichen Zusammenhängen beherrscht und die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anwenden kann; erforderlichenfalls kann sie durch andere Prüfungsformen ergänzt werden.

(2) Die „e-Klausur“ ist in Anwesenheit einer fachlich sachkundigen Person (Protokollführerin oder Protokollführer) durchzuführen. Über den Prüfungsverlauf ist eine Niederschrift anzufertigen, in die mindestens die Namen der Protokollführerin oder des Protokollführers sowie der Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten, Beginn und Ende der Prüfung sowie eventuelle besondere Vorkommnisse aufzunehmen sind. Es muss sichergestellt werden, dass die elektronischen Daten eindeutig und dauerhaft den Kandidatinnen und Kandidaten zugeordnet werden können. Den Kandidatinnen und Kandidaten ist gemäß den Bestimmungen des § 24 Absatz 6 AT BPO die Möglichkeit der Einsichtnahme in die computergestützte Prüfung sowie in das von ihnen erzielte Ergebnis zu gewähren. Die Aufgabenstellung einschließlich der Musterlösung, das Bewertungsschema, die einzelnen Prüfungsergebnisse sowie die Niederschrift sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu archivieren.

Anlage 5

Zulassungsvoraussetzungen für Module

Für alle Optionen: Voraussetzung für die Teilnahme am sprachpraktischen Modul C4 ist das Bestehen der Modulprüfung im sprachpraktischen Modul B3.


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
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