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Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „Hispanistik/Spanisch“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen

Veröffentlichungsdatum:04.07.2011 Inkrafttreten01.10.2011 Zuletzt geändert durch:geändert durch Verordnung vom 27.07.2011 (Brem.ABl. S. 1289)
Fundstelle Brem.GBl. 2011, S. 674
Zitiervorschlag: "Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „Hispanistik/Spanisch“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen vom 26. Januar 2011 (Brem.GBl. 2011, S. 674), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Juli 2011 (Brem.ABl. S. 1289)"

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juris-Abkürzung: Hisp/SpaZwFäBacfPO BR 2011
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:Hisp/SpaZwFäBacfPO BR 2011
Ausfertigungsdatum:26.01.2011
Gültig ab:01.10.2011
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2011, 674
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „Hispanistik/Spanisch“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen
Vom 26. Januar 2011
Zum 01.05.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Verordnung vom 27.07.2011 (Brem.ABl. S. 1289)

Der Fachbereichsrat 10 (Sprach- und Literaturwissenschaften) hat auf seiner Sitzung am 26. Januar 2011 gemäß § 87 Absatz 1 Nummer 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in Verbindung mit § 62 BremHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Juni 2010 (Brem.GBl. S. 375) folgende Prüfungsordnung beschlossen:
Diese fachspezifische Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnungen für Bachelorstudiengänge (AT BPO) der Universität Bremen vom 27. Januar 2010 in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Studienumfang und Abschlussgrad

(1) Für den erfolgreichen Abschluss im Zwei-Fächer-Bachelorstudium sind insgesamt 180 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem European Credit Transfer System zu erwerben. Dies entspricht einer Regelstudienzeit von 6 Fachsemestern.

(2) Wird die Bachelorarbeit im Fach „Hispanistik/Spanisch“ geschrieben, wird aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung der Abschlussgrad

Bachelor of Arts
(abgekürzt B. A.)

verliehen. Im Zwei-Fächer-Bachelorstudium mit Lehramtsoption wird der Titel „Bachelor of Arts“ vergeben.

§ 2
Studienaufbau, Module und Leistungspunkte

(1) Das Fach „Hispanistik/Spanisch“ wird als Zwei-Fächer-Bachelorstudium gemäß § 4 Absatz 1 Ziffer 2 AT BPO studiert.

(2) Im Zwei-Fächer-Bachelorstudium kann das Studienfach „Hispanistik/Spanisch“ als Profilfach, als Komplementärfach oder mit Lehramtsoption studiert werden. Anlage 1 regelt die zu erbringenden Prüfungsleistungen und stellt den Studienverlauf dar, wenn

a)

das Studienfach „Hispanistik/Spanisch“ als Profilfach studiert wird, das heißt insgesamt 120 CP umfasst (Anlage 1a),

b)

das Studienfach „Hispanistik/Spanisch“ als Komplementärfach studiert wird, das heißt insgesamt 60 CP umfasst (Anlage 1b),

c)

das Studienfach „Hispanistik/Spanisch“ mit Lehramtsoption studiert wird, das heißt 60 CP zuzüglich eines fachdidaktischen Anteils mit 12 CP umfasst (Anlage 1c). Die Prüfungsleistungen für den bildungswissenschaftlichen Bereich werden in einer gesonderten Prüfungsordnung aufgeführt.

Studierende entscheiden sich bei der Immatrikulation, ob sie das Fach „Hispanistik/Spanisch“ als Profil- bzw. Komplementärfach oder mit Lehramtsoption studieren wollen.

(3) Die im Studienplan vorgesehenen Pflicht- und Wahlpflichtmodule werden mindestens im jährlichen Turnus angeboten.

(4) Module im Pflichtbereich sowie Module im Wahlpflichtbereich werden in deutscher und spanischer Sprache durchgeführt.

(5) Die den Modulen jeweils zugeordneten Lehrveranstaltungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen.

(6) Module werden als Pflicht-, als Wahlpflicht- oder als Wahlmodule durchgeführt.

(7) Lehrveranstaltungen werden gemäß § 6 Absatz 1 AT BPO1 durchgeführt.

(8) Das Studium beinhaltet im Zwei-Fächer-Bachelorstudium bei der Option Profilfach ein obligatorisches Praktikum im Umfang von 9 CP und bis 12 CP. Die Praktika für das Zwei-Fächer-Bachelorstudium mit Lehramtsoption regelt die Praktikumsordnung für schulpraktische Studien.

(9) Das Studium beinhaltet im Zwei-Fächer-Bachelorstudium als Profilfach, als Komplementärfach und als Lehramtsoption ein mindestens viermonatiges obligatorisches Auslandsstudium. Es können im Auslandsstudium erfolgreich absolvierte Lehrveranstaltungen im Umfang von bis zu 27 CP in einem Semester für das Studium der Hispanistik/Spanisch anerkannt werden. Zum Abschluss eines Lernvertrags („Learning Agreements“) zwischen Studierenden und Fachbereich vor Antritt des Auslandsaufenthalts wird dringend geraten, um eine problemlose Anerkennung der im Ausland erworbenen CP gewährleisten zu können.

(10) Anstelle des Auslandsstudiums kann bei allen Optionen auch ein Aufenthalt als Fremdsprachenassistentin/Fremdsprachenassistent oder in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ein mindestens viermonatiges Praktikum in einem spanischsprachigen Land erfolgen.

(11) Der sprachbezogene Aufenthalt von insgesamt mindestens vier Monaten kann im Komplementärfach oder beim Studium zweier fremdsprachiger Philologien in einem der beiden Fächer in maximal vier Teilabschnitten erbracht werden.

(12) In der Form der gestückelten Auslandsaufenthalte können für das Komplementärfach oder in der Lehramtsoption auch entsprechende sprachbezogene Auslandsaufenthalte anerkannt werden, die vor Studienbeginn stattgefunden, aber zu Studienbeginn nicht länger als drei Jahre zurückgelegen haben.

(13) In Härtefällen kann der Prüfungsausschuss eine Befreiung vom Auslandsmodul aussprechen und eine geeignete Modulersatzleistung festlegen.

Fußnoten

1

Lehrveranstaltungsformen gem. AT BPO können sein: Vorlesungen, Übungen, Seminare, Sprachlehrveranstaltungen, Projektstudien/Projektseminare, Praktika, Begleitseminar zur Bachelorarbeit, Betreute Selbststudieneinheiten, Exkursionen.

§ 3
Prüfungen

(1) Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT BPO2 durchgeführt. Weitere mögliche Prüfungsformen und Spezifizierungen im Bachelorstudiengang (BA) Hispanistik/Spanisch sind in der Anlage 3 aufgeführt. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin/eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen.

(2) Die Wiederholung von Prüfungen kann in einer anderen als der ursprünglich durchgeführten Form erfolgen.

(3) Bearbeitungsfristen und Umfang von Prüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Moduls mitgeteilt.

(4) Prüfungen können in Form von Multiple Choice bzw. e-Klausuren durchgeführt werden. Näheres regelt Anlage 4.

Fußnoten

2

Prüfungsformen gemäß AT BPO können sein: Klausuren, Projektarbeiten, Hausarbeiten, Praktikumsberichte, Portfolio, mündliche Prüfung.

§ 4
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt gemäß § 22 AT BPO in der jeweils gültigen Fassung.

§ 5
Zulassungsvoraussetzungen für Module

Die Zulassungsvoraussetzungen für Module erfolgt gemäß Anlage 5. Aufgrund der sprachlichen Lernprogression und der aufbauenden didaktischen Progression wird eine sinnvolle Reihenfolge der Module dringend empfohlen (siehe Anlage 1 Studienverlaufspläne).

§ 6
Modul Bachelorarbeit und Begleitseminar

(1) Das Modul Bachelorarbeit (D1-2-P) (15 CP) im Profilfach setzt sich zusammen aus der Bachelorarbeit im Umfang von 12 CP und einem begleitenden Seminar im Umfang von 3 CP. Das begleitende Seminar wird in den General Studies angerechnet. Im Modul Bachelorarbeit (D1-2-L) in der Lehramtsoption ist nur die Bachelorarbeit obligatorisch (12 CP). Das Begleitseminar ist Wahlpflicht (siehe § 6 Absatz 6).

(2) Voraussetzung zur Anmeldung zur Bachelorarbeit ist der Nachweis von mindestens 75 CP im Profilfach, von mindestens 45 CP in der Lehramtsoption.

(3) Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 10 Wochen. Der Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 3 Wochen3 genehmigen.

(4) Die Bachelorarbeit wird als Einzelarbeit erstellt.

(5) Zur Bachelorarbeit findet kein Kolloquium statt.

(6) Zur Erstellung der Bachelorarbeit in der Lehramtsoption wird ein Begleitseminar im Umfang von 3 CP angeboten, dessen Besuch dringend empfohlen wird. Die 3 CP können als Schlüsselqualifikationen (nach BPO Bereich Erziehungswissenschaft) anerkannt werden.

(7) Die Bachelorarbeit muss im Studienfach Hispanistik/Spanisch geschrieben werden, wenn das Fach als Profilfach studiert wird. Die Bachelorarbeit kann im Studienfach Hispanistik/Spanisch geschrieben werden, wenn die Lehramtsoption gewählt wurde.

(8) Das begleitende Seminar enthält eine Studienleistung und bleibt unbenotet, die Modulnote entspricht der Note der Bachelorarbeit.

Fußnoten

3

Maximal 1/3 der Bearbeitungszeit

§ 7
Gesamtnote der Bachelorprüfung

(1) Die Gesamtnote errechnet sich aus den mit ihren CP-gewichteten Fachnoten.

(2) Die Fachnote „Hispanistik/Spanisch“ besteht zu 20% aus der Note der Bachelorarbeit, und zu 80% wird sie aus den nach Leistungspunkten gewichteten Noten aller übrigen Module des Fachs gebildet, sofern diese nicht unbenotet sind (siehe Anlage 1a, 1b, 1c und 2). Wenn die Bachelorarbeit in der Lehramtsoption nicht im Fach „Hispanistik/Spanisch“ geschrieben wird, wird sie aus den nach Leistungspunkten gewichteten Noten aller Module gebildet, sofern diese nicht unbenotet sind (siehe Anlage 1a, 1b, 1c, und 2).

§ 8
Inkrafttreten

Diese Prüfungsordnung tritt nach der Genehmigung durch den Rektor mit Wirkung vom 1. Oktober 2011 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2011/12 erstmals im Bachelorstudiengang (Zwei-Fächer-Studium) ihr Studium aufnehmen.

Genehmigt, Bremen, den 7. Juni 2011
Der Rektor
der Universität Bremen

Anlagen

Anlage 1:Studienverlaufspläne im 2-Fächer-Studiengang: Module und Prüfungsanforderungen
 a)wenn Hispanistik/Spanisch Profilfach (120 CP) ist
 b)wenn Hispanistik/Spanisch Komplementärfach (60 CP) ist
 c)wenn Hispanistik/Spanisch mit Lehramtsoption (60-CP-Fach zuzüglich 12 CP Fachdidaktik) studiert wird
Anlage 2:Modulliste für Pflicht-, Wahl- und Wahlpflichtmodule
Anlage 3:Studienleistungen und weitere Prüfungsformen
Anlage 4:Durchführung von Prüfungen im Antwort-Wahlverfahren und zur Durchführung von Prüfungen als „e-Klausur“
Anlage 5:Zulassungsvoraussetzungen zu den Modulen

Anlage 1

Studienverlaufspläne

Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden, sofern keine Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 5 erforderlich sind.
1 a) BA Hispanistik/Spanisch als Profilfach (120 CP)
Im Profilfach /Wahlpflicht- und Wahlbereich sind vier Vertiefungsvarianten1 von jeweils 30 CP wählbar, eine davon muss gewählt werden.
Weiterhin besteht der General Studies-Bereich mit insgesamt 18 CP aus einem obligatorischen Praktikum von 9-12 CP, dem Begleitseminar aus dem Abschlussmodul D1 oder D2 mit 3 CP, sowie weiteren frei wählbaren 6 CP aus dem Pool der General Studies.
Musterstudienplan Profilfach mit Vertiefung 1: VSp

Profilfach
mit WP Vertiefung 1 - Spanisch und zweite romanische Sprache: VSp

120
CP
JahrSemesterModuleCPFach-
wissen-
schaft
∑ 72 CP
VSp∑ 30 CPGeneral
Studies
∑ 18 CP
3. Jahr6. Sem.D1a oder D2a Thesis12 CP /WP /Thesis12 CP 3 CP45
CP
D1b oder D2b Begleitseminar*3 CP /WP
5. Sem.General Studies*6 CP /W12 CP12 CP6 CP
VSp-C1a oder VSp-C1b oder VSp-C2a oder VSp-C2b 6 CP /WP /KP
Modul T*6 CP /P /MP*
C1a oder C1b oder C2a oder C2b 6 CP /WP /KP
C36 CP /WP /KP
2. Jahr4. Sem. Soweit nicht im 3.Sem. erworben:Praktikum* /GS I9 CP /P24 CP6 CP9 CP39
CP
   
(B1a + B1b und B2a + B2b*, B3, VSp-B1a oder VSp-B1b oder VSp-B2a & VSp-B2b*)(bis zu 30 CP)
3. Sem. Auslands-Semester (P) empfohlene Äquivalenzen: VSp-B1a oder VSp-B1b oder VSp-B1.3 oder VSp-B2a + VSp-B2b*6 CP /WP /KP
B1a3 CP /P /KP
B1b3 CP /P
B2a3 CP /P /KP
B2b*6 CP /P /MP*
B36 CP /P /KP
A3a3 CP /P /MP*
1. Jahr2. Sem. A3b3 CP /P /KP24 CP12 CP 36 CP
1. und 2. Sem. VKat-GMSp1 oder VPor-GMSp1 (jeweils 12 CP) 12 CP /P /KP
oder VIt-GMSp1 (9 CP) und General Studies* (3 CP)9 CP /P /KP /
+ 3 CP /W /SL*
A16 CP /P /TP
A26 CP /P /TP
A4*9 CP /P /TP

P/WP/W: Pflicht-/Wahlpflicht-/Wahlmodul
*: Das Modul wird mit einer Studienleistung (= unbenotet) abgeschlossen
1 die gewählte Vertiefungsvariante des Profilfachs soll zertifiziert werden
Musterstudienplan Profilfach mit Vertiefung 2: VIt

Profilfach mit WP Vertiefung 2 - Italianistik: VIt
120
CP
JahrSemesterModuleCPFach-
wissen-
schaft
∑ 72 CP
VIt∑ 30 CPGeneral
Studies
∑ 18 CP
3. Jahr6. Sem.D1a oder D2a Thesis 12 CP /WP /Thesis12 CP-3 CP45
CP
D1b oder D2b Begleitseminar*3 CP /WP
Vit-AmFW-b 3 CP /P /KP
5. Sem.VIt-AMFw -a 3 CP /P /MP*12 CP15 CP3 CP
General Studies*3 CP /W /MP*
 C1a oder C1b oder
C2a oder C2b
6 CP /WP /KP
C3 6 CP/P /KP
4. und 5. Sem.VIt-AMSp 6 CP (3+3) /P
2. JahrVIt-GMFw 9 CP (3+6) /P /KP24 CP6 CP9 CP39
CP
4. Sem. Soweit nicht im 3.Sem. erworben:Praktikum* /GS9 CP /P
(B1.a oder B1.b
und B2a, B2b*, B3)
(bis zu 24 CP)
3. Sem. Auslands-Semester (P) empfohlene Äquivalenzen: B1a3 CP /WP /KP
B1b 3 CP /WP /KP
B2a 3 CP /P /KP
B2b 6 CP /P /MP*
B3 6 CP /P /KP
A3a3 CP /P /MP*
1. Jahr2. Sem.A3b 3 CP /P /KP24 CP9 CP-36
CP
1. und 2. Sem. VIt-GMSp19 CP /P /KP
A1 6 CP /P /TP
A2 6 CP /P /TP
A4*9 CP /P /TP
P/WP/W: Pflicht-/Wahlpflicht-/Wahlmodul*:Das Modul wird mit einer Studienleistung (= unbenotet) abgeschlossen

Musterstudienplan Profilfach mit Vertiefung 3: VKat

Profilfach mit WP Vertiefung 3 - Katalanisch: VKat
120
CP
JahrSemesterModuleCPFach-
wissen-
schaft
∑ 72 CP
VKat∑ 30 CPGeneral
Studies
∑ 18
CP
3. Jahr6. Sem.D1a oder D2a Thesis 12 CP /WP /Thesis12 CP-3 CP45 CP
D1b oder D2b /Begleitseminar 3 CP /WP
5. Sem.General Studies*6 CP /W12 CP 12 CP6 CP
VKat-AMSp 3 CP /P /KP
Modul T*6 CP /P/MP*
VKat-M 3 CP /P /KP
C1a oder C1b oder
C2a oder C2b
6 CP /WP /KP
C3 6 CP /P /KP
2. Jahr4. Sem. Soweit nicht im 3.Sem. erworben: Praktikum* /GS9 CP /P /MP*24 CP6 CP9 CP39
CP
VKat-GMSp2 6 CP /P /KP
(B1a oder B1b
und B2a, B2b*, B3)
(bis zu 24 CP)
3. Sem. Auslands-Semester (P) empfohlene Äquivalenzen: B1a3 CP /WP /KP
B1b 3 CP /WP /KP
B2a 3 CP /P /KP
B2b 6 CP /P /MP*
B3 6 CP /P /KP
A3a3 CP /P /MP*
1. Jahr2. Sem.A3b 3 CP /P /KP24 CP12 CP-36 CP
1. und 2. Sem. VKat-GMSp112 CP /P /KP
A1 6 CP /P /TP
A2 6 CP /P /TP
A49 CP /P /TP
P/WP/W: Pflicht-/Wahlpflicht-/Wahlmodul*: Das Modul wird mit einer Studienleistung (= unbenotet) abgeschlossen

Musterstudienplan Profilfach mit Vertiefung 4: VPor

Profilfach mit WP Vertiefung 4 - Portugiesisch: VPor
120
CP
JahrSemesterModuleCPFach-
wissen-
schaft
∑ 72 CP
VPor∑ 30 CPGeneral
Studies
∑ 18 CP
3. Jahr6. Sem.D1a oder D2a /Thesis 12 CP/WP /Thesis /SL12 CP-3 CP45 CP
D1b oder D2b Begleitseminar 3 CP /WP
5. Sem.General Studies*6 CP /W /MP*12 CP12 CP6 CP
VPor-AMSp 3 CP /P //KP
VPor-M 3 CP /P /KP
Modul T*6 CP /P /MP*
C1a oder C1b oder
C2a oder C2b
6 CP /WP /KP
C3 6 CP/P /KP
2. Jahr4. Sem. Soweit nicht im 3.Sem. erworben: Praktikum* /GS9 CP /P /MP*24 CP6 CP9 CP39
CP
VPor-GMSp2 6 CP /P /KP
(B1a oder B1b
und B2a, B2b*, B3)
(bis zu 24 CP)
3. Sem. Auslands-Semester (P) empfohlene Äquivalenzen: B1a oder B1b3 CP /WP /KP
B2a 3 CP /P /KP
B2b 6 CP /P /MP*
B3 6 CP /P /KP
A3a3 CP /P /MP*
1. Jahr2. Sem.A3b 3 CP /P /KP24 CP12 CP-36 CP
1. und 2. Sem. VPor-GMSp112 CP /P /KP
A1 6 CP /P /TP
A2 6 CP /P /TP
A49 CP /P /TP
P/WP/W: Pflicht-/Wahlpflicht-/Wahlmodul*: Das Modul wird mit einer Studienleistung (= unbenotet) abgeschlossen

1 b) Hispanistik/Spanisch als Komplementärfach (60 CP)
Musterstudienplan

JahrSemesterModuleCP und PrüfungsartenCP
Fachwissenschaft
∑ 60 CP
3. Jahr6. Sem. -- 
5. Sem.C1a oder C1b oder
C2a oder C2b
6 CP /WP /KP12 CP
C36 CP /P /KP 
2. Jahr4. Sem. Soweit nicht im Auslandsstudium erworben: (B1a oder B1b und
B2a, B2b*, B3)
(bis zu 24 CP) 24 CP
3. Sem. Auslandssemester (P) empfohlene Äquivalenzen: B1a3 CP /WP /KP
B1b3 CP /WP /KP
B2a3 CP /P /KP
B2b6 CP /P /MP*
B36 CP /P /KP
A3a3 CP /P /MP*
1. Jahr2. Sem.A3b3 CP /P /KP24 CP
1. und 2. Sem.A16 CP /P /TP
A26 CP /P /TP
A49 CP /P /TP

P/WP/W: Pflicht-/Wahlpflicht-/Wahlmodul
*: Das Modul wird mit einer Studienleistung (= unbenotet) abgeschlossen
1 c) Hispanistik/Spanisch als Lehramtsoption
(60 CP Fachwissenschaft + 12 CP Fachdidaktik plus gegebenenfalls 12 CP Thesis)
Musterstudienplan
Die Prüfungsanforderungen für die erziehungswissenschaftlichen Studienanteile (inklusive Schlüsselqualifikationen) sind in der BPO (Name wird noch eingefügt) aufgeführt.

Lehramtsoption
60 CP
ohne
Thesis
72 CP
mit
Thesis
Die Bachelorarbeit wird hier im Studienverlaufsplan ausgewiesen. Studierende können jedoch wählen, ob sie
die Bachelorarbeit in diesem oder in ihrem zweiten Fach schreiben wollen. Der Umfang der CP erhöht/
reduziert sich dann jeweils um 12 CP
JahrSemesterModuleCPCP
Fach-
wissen-
schaft
∑ 60 CP
CP
Fach-
didaktik
∑ 12 CP
CP
Thesis
∑ 12 CP
3. Jahr6. Sem. Ggfs.
D1-P oder D2-P
(12 CP /WP /MP = Thesis)--12 CP/
WP
30 CP
5. Sem. C1a oder C1b oder
C2a oder C2b
6 CP /WP /KP12 CP6 CP  
C3 6 CP/P /
FD 2 6 CP /P /KP
2. Jahr4. Sem. Soweit nicht im Auslandsstudium erworben: (B1a oder B1b und
B2a, B2b*, B3)
(bis zu 24 CP).24 CP6 CP 30 CP
FD 16 CP /P /KP
3. Sem. Auslandssemester (P) empfohlene Äquivalenze n: B1a3 CP /WP /KP
B1b 3 CP /WP /KP
B2a 3 CP /P /KP
B2b 6 CP /P /MP*
B3 6 CP /P /KP
A3a 3 CP /P /MP*
1.Jahr2. Sem.A3b 3 CP /P /KP24 CP-24 CP
1. und 2. Sem. A16 CP /P /TP
A2 6 CP /P /TP
A49 CP /P /TP
P/WP/W: Pflicht-/Wahlpflicht-/Wahlmodul*: Das Modul wird mit einer Studienleistung (= unbenotet) abgeschlossen.

Das Modul Bachelorarbeit-D1-L bzw. D2-L umfasst 12 CP. Es wird empfohlen, ein „Begleitendes Seminar“ im Umfang von 3 CP zu besuchen. Diese 3 CP werden im Bereich Schlüsselqualifikationen nach BPO „Erziehungswissenschaft“ anerkannt.

Anlage 2

2a) Übersicht der Module und Prüfungen im Profilfach „Hispanistik/Spanisch“

 ModulkürzelModultitel P/WP/WPrüfungsform
MP, TP, KP, SL
CP
KernbereichA1Basismodul Linguistik P2 TP/2 PL/1 SL6
 A2Basismodul Literaturwissenschaft P2 TP/2 PL/2 SL6
 A3aBasismodul Landeswissenschaft a PMP*3
 A3bBasismodul Landeswissenschaft b PKP /1 PL /1 SL3
 A4Basismodul Sprachpraxis P2 TP9
Vertiefung 1
VSP
VIt-GMSp1 oder
VKat-GMSp1 oder
VPor-GMSp1
Grundmodul zweite romanische Sprache (Italienisch, katalanisch, portugiesisch) WP
(1 aus 3)
KP /1 PL /1 SL12 (Italienisch 9)
Vertiefung 2
VIt
VIt-GMSp1Grundmodul Sprachpraxis italienisch P in VItKP /1 PL /1 SL9
Vertiefung 3
VKat
VKat-GMSp1Grundmodul 1 Sprachpraxis katalanisch P in VKAtKP /1 PL /1 SL12
Vertiefung 4
VPor
VPor-GMSp1Grundmodul 1 Sprachpraxis portugiesisch P in VPorKP /1 PL /1 SL12
KernbereichAuslandssemester (3. Semester)P-Bis zu 24 CP
 B1aAufbaumodul Linguistik a „Kontrastive Linguistik: Spanisch-Deutsch“ PKP /1 PL /1 SL3
 B1bAufbaumodul Linguistik b (Selbststudieneinheit) P1 PL3
 B2aAufbaumodul Literaturwissenschaft a „Textanalyse“ (Seminar) PKP /1 PL /1 SL3
 B2bAufbaumodul Literaturwissenschaft b (Selbststudieneinheit) PMP*6
 B3Aufbaumodul Sprachpraxis PKP /1 PL /1 SL6
Vertiefung 1VSP-B1a
VSP-B1b
VSP-B2a
VSP-B2b
Ein weiteres Aufbaumodul aus der Hispanistik/Spanisch, ergänzend zum Kernbereich
(s. o. = B1a, B1b, B2a + B2b*)
WP
(1-2 aus 4)
KP /1 PL /1, 2 oder 3 SL6
Vertiefung 2VIt-GMSpGrundmodul 2 Sprachpraxis Italianistik P In VItKP /1 PL /1 SL6
VIt-GMFwGrundmodul Fachwissenschaft Italianistik (Seminar) P In VItKP /1 PL /1 SL9
Vertiefung 3VKat-GMSp2Grundmodul 2 Sprachpraxis Katalanisch P in VKatKP /1 PL /1 SL6
VKat-MFachwissenschaftliches Modul: „Sprache, Kultur und Literatur Katalanischer Länder“ P In VKatKP /1 PL /1 SL3
Vertiefung 4VPor-GMSp2Grundmodul Sprachpraxis 2 Portugiesisch P in VPorKP /1 PL /1 SL6
VPor-MFachwissenschaftliches Modul: „Sprache, Kultur und Literatur lusophoner Länder“ P in VPorKP /1 PL /1 SL3
KernbereichC1aProfilmodul Linguistik a WP
(1 aus 4)
KP /1 PL /1 SL6
 C1bProfilmodul Linguistik b KP /1 PL /1 SL6
 C2aProfilmodul Literaturwissenschaft a: Spanischsprachige Literaturen von der Renaissance bis zur Gegenwart KP /1 PL /1 SL6
 C2bProfilmodul Literaturwissenschaft b: Literatur und Film KP /1 PL /1 SL6
 C3Profilmodul Sprachpraxis PKP /1 PL /1 SL6
Vertiefung 1T*Modul T „Tutorium unterrichten“ P in VFr1 SL*6
 VSp-C1aProfilmodul Linguistik a WP
(1 aus 4)
KP /1 PL /1 SL6
 VSp-C1bProfilmodul Linguistik b KP /1 PL /1 SL6
 VSp-C2aProfilmodul Literaturwissenschaft a: Spanischsprachige Literaturen von der Renaissance bis zur Gegenwart KP /1 PL /1 SL6
 VSp-C2bProfilmodul Literaturwissenschaft b: Literatur und Film KP /1 PL /1 SL6
Vertiefung 2VIt-AMFw-aAufbaumodul Fachwissenschaft a Italianistik (Selbststudieneinheit) P In VItMP* /1 SL3
Vit-AMFw-bAufbaumodul Fachwissenschaft b Italianistik (Seminar) P in VItKP /1 PL /1 SL3
Vertiefung 3T*Modul T „Tutorium unterrichten“P in VKat1 SL*6
VKat-AMSpAufbaumodul Sprachpraxis Katalanisch P in VKatKP /1 PL /1 SL3
Vertiefung 4T*Modul T „Tutorium unterrichten“P In V Por1 SL*6
VPor-AMSpAufbaumodul Sprachpraxis Portugiesisch P in VPorKP /1 PL /1 SL3
KernbereichD1-PModul Bachelorarbeit Linguistik mit Begleitseminar WP
(D1 oder D2)
Thesis + 1 SL 15(12+3)
D2-PModul Bachelorarbeit Literaturwissenschaft mit Begleitseminar Thesis + 1 SL15(12+3)

Alle General-Studies-Module schließen mit einer unbenoteten Studienleistung ab.
Die Anzahl der in den General-Studies-Modulen erbrachten CP richtet sich nach den aufgewendeten Arbeitsstunden: 30 Arbeitsstunden: 1 CP.
Anlage 2b)
Übersicht und Anzahl der Prüfungen im Komplementärfach Hispanistik/Spanisch

ModulkürzelModultitelP /WP /WPrüfungsform
MP, TP, KP, SL
CP
A1Basismodul LinguistikP2 TP /1 SL6
A2Basismodul Literaturwissenschaft: P2 TP /2 SL6
A3a*Basismodul Landeswissenschaft a P2 SL*3
A3bBasismodul Landeswissenschaft b PKP /1 PL /1 SL3
A4Basismodul SprachpraxisP2 TP9
B1aAufbaumodul Linguistik I: Kontrastive Linguistik Spanisch-Deutsch PKP /1 PL /1 SL3
B1bAufbaumodul Linguistik II
(Selbststudieneinheit)
P1 PL3
B2aAufbaumodul Literaturwissenschaft a „Textanalyse“ (Seminar) PKP /1 PL /1 SL3
B2b*Aufbaumodul Literaturwissenschaft b
(Selbststudieneinheit)
P1 SL*6
B3Aufbaumodul SprachpraxisPKP /1 PL /1 SL6
C1aProfilmodul Linguistik a WP
(1 aus 4)
KP /1 PL /1 SL6
C1bProfilmodul Linguistik bKP /1 PL /1 SL6
C2aProfilmodul Literaturwissenschaft a:
Spanischsprachige Literaturen von der Renaissance bis zur Gegenwart
KP /1 PL /1 SL6
C2bProfilmodul Literaturwissenschaft b:
Literatur und Film
KP /1 PL /1 SL 6
C3Profilmodul SprachpraxisPKP /3 PL /3 SL6

Anlage 2c)
Übersicht und Anzahl der Prüfungen im Fach Hispanistik/Spanisch mit Lehramtsoption

 ModulkürzelModultitelP /WP /
W
Prüfungsform
MP, TP, KP, SL
CP
FachwissenschaftA1Basismodul LinguistikP2 TP /1 SL6
A2Basismodul Literaturwissenschaft: P2 TP /2 SL6
A3a*Basismodul Landeswissenschaft a P2 SL*3
A3bBasismodul Landeswissenschaft b PKP /1 PL /1 SL3
A4Basismodul Sprachpraxis P2 TP9
Auslandssemester (3. Semester)P-Bis zu 24 CP
B1aAufbaumodul Linguistik I: Kontrastive Linguistik Spanisch-Deutsch PKP /1 PL /1 SL3
B1bAufbaumodul Linguistik II
(Selbststudieneinheit)
P1 PL3
B2aAufbaumodul Literaturwissenschaft a „Textanalyse“ (Seminar) PKP /1 PL /1 SL3
B2b*Aufbaumodul Literaturwissenschaft b (Selbststudieneinheit) P1 SL*6
B3Aufbaumodul Sprachpraxis PKP /1 PL /1 SL6
C1aProfilmodul Linguistik a WP
(1 aus 4)
KP /1 PL /1 SL6
C1bProfilmodul Linguistik b KP /1 PL /1 SL6
C2aProfilmodul Literaturwissenschaft a:
„Spanischsprachige Literaturen von der Renaissance bis zur Gegenwart“
KP /1 PL /1 SL6
C2bProfilmodul Literaturwissenschaft b:
Literatur und Film
KP /1 PL /1 SL 6
C3Profilmodul Sprachpraxis PKP /1 PL /1 SL6
FachdidaktikFD 1Basismodul Fachdidaktik: „Didaktische Grundlagen des Spanischunterrichts“ PKP /1 PL /1 SL6
 FD 2Aufbaumodul Fachdidaktik: Ausgewählte Aspekte des Spanischunterrichts + praktische Anteile PKP /1 PL /1 SL6 (3+3)
Ggfs. ThesisD1-LModul Bachelorarbeit Linguistik WP
(D1 oder D2)
Thesis12
D2-LModul Bachelorarbeit
Literaturwissenschaft
Thesis12

Anlage 3

a)

Weitere Prüfungsformen

Die von dieser Ordnung vorgesehenen Prüfungsformen entsprechend den Vorgaben der §§ 8 und 9 des AT BPO, konkretisieren und erweitern diese:

1.

Präsentationsleistung, bestehend aus einer mündlichen, im Regelfall medial gestützten Präsentation in der Lehrveranstaltung, der schriftlichen Dokumentation des Präsentierten und einer kleinen schriftlichen Ausarbeitung im Umfang von bis zu 5 Seiten.

2.

Portfolio, bestehend aus einer offenen Anzahl unterschiedlicher schriftlicher und mündlicher dokumentierter Leistungen, die zusammenfassend bewertet werden.

3.

Test im Bereich der sprachpraktischen Übungen. Der Test kann aus schriftlichen und mündlichen Anteilen bestehen, die aber nicht über 90 Minuten schriftliche Tests und 30 Minuten mündliche Tests hinausgehen. Es wird eine Gesamtnote für alle Testanteile vergeben, die sich nach dem erreichten Wert und den jeweiligen Zielwert im Modul in Bezug auf den europäischen Referenzrahmen richtet.

4.

Bachelorarbeit im Umfang von 80 000 - 100 000 Zeichen (ohne Leerzeichen und Anhänge). Die Bachelorarbeit muss als Einzelarbeit erstellt und in deutscher oder spanischer Sprache verfasst werden.

b)

Weitere Studienleistungsformen

Die Formen der Studienleistungen können den von dieser Ordnung vorgesehenen Prüfungsformen gemäß den Vorgaben der §§ 8 und 9 des AT BPO und dem fachspezifischen Anhang, Anlage 3a, entsprechen. Die nachstehende Liste konkretisiert und erweitert diese:

1.

Praktikumsbericht oder Bericht von Hospitationen im Umfang von bis zu 20 Seiten. Auch Bericht über Tätigkeit und Erfahrungen als Tutorin/Tutor.

2.

Projektarbeit als Entwicklung, Durchführung, Präsentation und Auswertung im Team mit einer schriftlichen Dokumentation.

3.

Erstellung eines Protokolls einer Lehrveranstaltungssitzung mit Vortrag, Dokumentation und Einspeisung in Stud-IP.

4.

Vorbereitete Moderation einer Diskussionssitzung oder Präsentation und Moderation eines Gastvortrags in einer Lehrveranstaltung von 90 Minuten oder in einer öffentlichen Veranstaltung in Kooperation mit Lehrveranstaltungen.

5.

Regelmäßige aktive Teilnahme mit kleinen Rede- und Schriftbeiträgen an der Lehrveranstaltung und/oder Teilnahme an einem Tutorium.

6.

Schriftlicher Lektüretest von maximal 90 Minuten Dauer oder mündlicher Lektüretest von maximal 15 Minuten Dauer pro Studierender/Studierendem zur Überprüfung der selbstständigen Lektürearbeit. Wenn mündliche Gruppentests für das betreffende Modul geeignet sind, können diese mit einer Gesamtdauer, die für jede/jeden am mündlichen Test teilnehmende/teilnehmenden Studierende/Studierenden anteilig etwa 15 Minuten Dauer ergeben, durchgeführt werden.


Anlage 4

Durchführung von Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren und zur Durchführung von Prüfungen als „E-Klausur“

§ 1
Durchführung von Prüfungen im Antwort-Wahlverfahren

(1) Eine Prüfung im Antwort-Wahl-Verfahren liegt vor, wenn die für das Bestehen der Prüfung mindestens erforderliche Leistung der Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten ausschließlich durch Markieren oder Zuordnen der richtigen oder der falschen Antworten erreicht werden kann. Prüfungen bzw. Prüfungsfragen im Antwort-Wahl-Verfahren sind nur zulässig, wenn sie dazu geeignet sind, den Nachweis zu erbringen, dass die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat die Inhalte und Methoden des Moduls in den wesentlichen Zusammenhängen beherrscht und die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anwenden kann. Eine Prüfung im Antwort-Wahl-Verfahren ist von einer Prüferin bzw. einem Prüfer gemäß § 27 AT BPO vorzubereiten. Die Prüferin bzw. der Prüfer wählt den Prüfungsstoff aus, formuliert die Fragen und legt die Antwortmöglichkeiten fest. Ferner erstellt sie bzw. er das Bewertungsschema gemäß Absatz 4 und wendet es im Anschluss an die Prüfung an. Der Abzug von Punkten innerhalb einer Prüfungsaufgabe im Mehrfach-Antwort-Wahlverfahren ist zulässig.

(2) Die Prüfungsfragen müssen zweifelsfrei verstehbar, eindeutig beantwortbar und dazu geeignet sein, die gemäß Absatz 1 Satz 2 zu überprüfenden Kenntnisse der Kandidatinnen und Kandidaten festzustellen. Die Prüferin bzw. der Prüfer kann auch einen Pool von gleichwertigen Prüfungsfragen erstellen. In der Prüfung erhalten Studierende aus diesem Pool jeweils unterschiedliche Prüfungsfragen zur Beantwortung. Die Zuordnung geschieht durch Zufallsauswahl. Die Gleichwertigkeit der Prüfungsfragen muss sichergestellt sein. Die Voraussetzungen für das Bestehen der Prüfung sind vorab festzulegen. Ferner sind für jede Prüfung

-

die ausgewählten Fragen,

-

die Musterlösung und

-

das Bewertungsschema gemäß Absatz 4

festzulegen.

(3) Die Prüfung ist bestanden, wenn die Kandidatin oder der Kandidat mindestens 50 Prozent der insgesamt erreichbaren Punkte erzielt hat. Liegt der Gesamtdurchschnitt der in einer Prüfung erreichten Punkte unter 50 Prozent der insgesamt erreichbaren Punkte, so ist die Klausur auch bestanden, wenn die Zahl der von der Kandidatin oder dem Kandidaten erreichten Punkte die durchschnittliche Prüfungsleistung aller Prüfungsteilnehmer um nicht mehr als 15 Prozent unterschreitet. Ein Bewertungsschema, das ausschließlich eine absolute Bestehensgrenze festlegt, ist unzulässig.

(4) Die Leistungen sind wie folgt zu bewerten: Wurde die für das Bestehen der Prüfung gemäß Absatz 3 erforderliche Mindestzahl der erreichbaren Punkte erzielt, so lautet die Note

„sehr gut“,wenn 90 bis 100 Prozent,
„gut“,wenn 70 bis 89 Prozent,
„befriedigend“,wenn 51 bis 69 Prozent
„ausreichend“,wenn 50 Prozent
der Punkte erreicht worden sind. Abgestufte Noten sind zulässig.

(5) Erweist sich bei der Bewertung von Prüfungsleistungen, die nach dem Antwort-Wahl-Verfahren abgelegt worden sind, eine auffällige Fehlerhäufung bei der Beantwortung einzelner Prüfungsaufgaben, so überprüft die Prüferin oder der Prüfer die Prüfungsaufgabe mit auffälliger Fehlerhäufigkeit unverzüglich und vor der Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen darauf, ob sie gemessen an den Anforderungen gemäß Absatz 2 Satz 1 fehlerhaft sind. Ergibt die Überprüfung, dass einzelne Prüfungsaufgaben fehlerhaft sind, sind diese Prüfungsaufgaben nachzubewerten oder bei der Feststellung des Prüfungsergebnisses nicht zu berücksichtigen. Die Zahl der für die Ermittlung des Prüfungsergebnisses zu berücksichtigenden Prüfungsaufgaben mindert sich entsprechend. Die Verminderung der Zahl der Prüfungsaufgaben darf sich nicht zum Nachteil der Studierenden auswirken. Übersteigt die Zahl der auf die zu eliminierenden Prüfungsaufgaben entfallenden Punkte 20 Prozent der insgesamt erreichbaren Punkte, so ist die Prüfung insgesamt zu wiederholen; dies gilt auch für eine Prüfungsleistung, in deren Rahmen nur ein Teil im Antwort-Wahl-Verfahren zu erbringen ist.

(6) Besteht nur ein Teil einer Klausur aus Prüfungsaufgaben im Antwort-Wahl-Verfahren, so gilt diese Anlage mit Ausnahme von Absatz 5 Satz 5 2. Halbsatz nur für den im Antwort-Wahl-Verfahren erstellten Klausurteil.

§ 2
Durchführung von Prüfungen als „e-Klausur“

(1) Eine „e-Klausur“ ist eine Prüfung, deren Erstellung, Durchführung und Auswertung (mit Ausnahme der offenen Fragen) computergestützt erfolgt. Eine „e-Klausur“ ist zulässig, sofern sie dazu geeignet ist nachzuweisen, dass die Prüfungskandidatin bzw. der Prüfungskandidat die Inhalte und Methoden des Moduls in den wesentlichen Zusammenhängen beherrscht und die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anwenden kann; erforderlichenfalls kann sie durch andere Prüfungsformen ergänzt werden.

(2) Die „e-Klausur“ ist in Anwesenheit einer fachlich sachkundigen Person (Protokollführerin oder Protokollführer) durchzuführen. Über den Prüfungsverlauf ist eine Niederschrift anzufertigen, in die mindestens die Namen der Protokollführerin oder des Protokollführers sowie der Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten, Beginn und Ende der Prüfung sowie eventuelle besondere Vorkommnisse aufzunehmen sind. Es muss sichergestellt werden, dass die elektronischen Daten eindeutig und dauerhaft den Kandidatinnen und Kandidaten zugeordnet werden können. Den Kandidatinnen und Kandidaten ist gemäß den Bestimmungen des § 24 Absatz 6 AT BPO die Möglichkeit der Einsichtnahme in die computergestützte Prüfung sowie in das von ihnen erzielte Ergebnis zu gewähren. Die Aufgabenstellung einschließlich der Musterlösung, das Bewertungsschema, die einzelnen Prüfungsergebnisse sowie die Niederschrift sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu archivieren.

Anlage 5

Zulassungsvoraussetzungen zu den Modulen

Für alle Optionen: Voraussetzung für die Teilnahme am sprachpraktischen Modul C3 ist das Bestehen der Modulprüfung im sprachpraktischen Modul B3.


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