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Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „Philosophie“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen

Veröffentlichungsdatum:31.01.2024 Inkrafttreten01.10.2024
Fundstelle Brem.ABl. 2024, S. 93
Zitiervorschlag: "Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „Philosophie“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen vom 31. Januar 2024 (Brem.ABl. 2024, S. 93)"

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juris-Abkürzung: PhilZwFäBacfPO BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:PhilZwFäBacfPO BR
Ausfertigungsdatum:31.01.2024
Gültig ab:01.10.2024
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2024, 93
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „Philosophie“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen
Vom 31. Januar 2024
Zum 19.05.2025 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Fachbereichsrat des Fachbereiches 9 (Kulturwissenschaften) hat auf seiner Sitzung am 31. Januar 2024 gemäß § 87 Satz 1 Nummer 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) i.V.m. § 62 BremHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. März 2023 (Brem.GBl. S. 305), folgende Prüfungsordnung beschlossen:

Diese fachspezifische Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnungen für Bachelorstudiengänge (AT BPO) der Universität Bremen vom 27. Januar 2010 in der jeweils geltenden Fassung.

§ 1
Studienumfang und Abschlussgrad

(1) Für den erfolgreichen Abschluss des Zwei-Fächer-Bachelorstudiums im Fach „Philosophie“ sind insgesamt 180 Leistungspunkte (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) zu erwerben. Dies entspricht einer Regelstudienzeit von 6 Fachsemestern.

(2) Wird die Bachelorarbeit im Fach „Philosophie“ geschrieben, wird aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung der Abschlussgrad

Bachelor of Arts (abgekürzt B.A.)

verliehen.

§ 2
Studienaufbau, Module und Leistungspunkte

(1) Das Fach „Philosophie“ wird als Zwei-Fächer-Bachelorstudium gemäß § 4 Absatz 1 Ziffer 2 AT BPO studiert. Der General Studies-Bereich gemäß § 4 Absatz 1 Ziffer 2 AT BPO umfasst im Profilfach 21 CP. Dieser setzt sich zusammen aus Pflichtmodulen im Umfang von insgesamt 12 CP gemäß Anlage 2.1.3 und einem Wahlbereich. Der Wahlbereich umfasst Angebote aus den Fachergänzenden Studien und den General Studies-Wahlangeboten im Fachbereich 9 von insgesamt 9 CP.

(2) Im Zwei-Fächer-Bachelorstudium kann das Studienfach „Philosophie“ als Profilfach mit Schwerpunkt „Praktische Philosophie“ oder mit Schwerpunkt „Theoretische Philosophie“ sowie als Komplementärfach studiert werden. Studierende entscheiden sich bei der Immatrikulation, ob sie das Fach „Philosophie“ als Profil- bzw. Komplementärfach studieren wollen. Anlage 1 stellt den Studienverlauf dar, wenn

a)

das Studienfach „Philosophie“ als Profilfach mit einem Gesamtumfang von 120 CP und dem Schwerpunkt „Praktische Philosophie“ studiert wird (Anlage 1.1),

b)

das Studienfach „Philosophie“ als Profilfach mit einem Gesamtumfang von 120 CP und dem Schwerpunkt „Theoretische Philosophie“ studiert wird (Anlage 1.2),

c)

das Studienfach „Philosophie“ als Komplementärfach mit einem Gesamtumfang von 60 CP studiert wird (Anlage 1.3),

(3) Das jeweilige Curriculum der Fachzuschnitte unterteilt sich wie folgt:

a)

Das Profilfach im Umfang von 120 CP unterteilt sich in

-

Bachelorarbeit im Umfang von 15 CP,

-

Pflichtmodule im Umfang von 75 CP,

-

Wahlpflichtmodule im Umfang von 9 CP mit den Schwerpunkten gemäß Absatz 2 Buchstaben a und b,

-

General Studies-Bereich im Umfang von 21 CP, darin enthalten sind Pflichtmodule (12 CP) und der Wahlbereich (9 CP).

b)

Das Komplementärfach mit 60 CP unterteilt sich in

-

Pflichtmodule im Umfang von 42 CP,

-

Wahlpflichtmodule im Umfang von 18 CP.

(4) Die Anlage 2 regelt die zu erbringenden Prüfungsleistungen.

(5) Module werden als Pflicht- oder als Wahlpflichtmodule durchgeführt.

(6) Die im Studienverlaufsplan vorgesehenen Pflicht- und Wahlpflichtmodule werden mindestens im jährlichen Turnus angeboten.

(7) Pflichtmodule werden in deutscher Sprache, Wahlpflichtmodule können in englischer Sprache durchgeführt werden, wenn ein alternatives deutschsprachiges Angebot wählbar ist.

(8) Die den Modulen jeweils zugeordneten Lehrveranstaltungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen.

(9) Lehrveranstaltungen werden gemäß § 6 Absatz 1 AT BPO durchgeführt. Weitere Lehrveranstaltungsarten können durch Entscheidungen des Rektorats spezifiziert werden.

(10) Das Studium beinhaltet im Zwei-Fächer-Bachelorstudium als Profilfach ein obligatorisches Praktikum im Umfang von 9 CP. Näheres regelt die Praktikumsordnung des Fachbereichs 9.

§ 3
Prüfungen

(1) Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT BPO und der Ordnung der Universität Bremen zur Durchführung elektronischer Prüfungen (DigiPrüfO UB/ Digitalprüfungsordnung) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Darüber hinaus können Prüfungen in den in Anlage 3 aufgeführten Formen erfolgen. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin oder eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen.

(2) Eine erneute Prüfung kann gemäß § 20 Absatz 4 AT BPO in einer anderen als der ursprünglich durchgeführten Form erfolgen.

(3) Bearbeitungsfristen und Umfang von Prüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Moduls mitgeteilt.

§ 4
Anerkennung und Anrechnung

Die Anerkennung oder die Anrechnung von Leistungen erfolgt gemäß § 22 AT BPO in der jeweils geltenden Fassung.

§ 5
Zulassungsvoraussetzungen für Module

Außer im Rahmen des § 6 Absatz 3 gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen für Module.

§ 6
Modul Bachelorarbeit (inklusive Kolloquium)

(1) Das Modul Bachelorarbeit muss im Studienfach „Philosophie“ absolviert werden, wenn das Fach als Profilfach studiert wird. Es ist nicht möglich, im Komplementärfach ein Modul Bachelorarbeit zu absolvieren.

(2) Das Modul Bachelorarbeit (15 CP) setzt sich zusammen aus der Bachelorarbeit im Umfang von 12 CP inkl. eines Kolloquiums gemäß den Vorgaben im AT BPO und einem begleitenden Seminar im Umfang von 3 CP (unbenotet).

(3) Voraussetzung zur Anmeldung der Bachelorarbeit (inkl. Kolloquium) ist der Nachweis von mindestens 48 CP. Folgende Leistungen müssen erbracht worden sein:

-

„Argumentationstheorie“,

-

„Einführung in die Logik“,

-

„Einführung in die Theoretische Philosophie“,

-

„Einführung in die Praktische Philosophie“,

-

„Einführung in die Geschichte der Philosophie“,

-

sowie ein Modul in einem der Schwerpunkte.

(4) Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 12 Wochen. Der Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 4 Wochen genehmigen.

(5) Die Bachelorarbeit wird als Einzel- oder als Gruppenarbeit mit bis zu 4 Personen erstellt. Bei einer Gruppenarbeit muss der Beitrag jedes einzelnen Gruppenmitglieds klar erkennbar, abgrenzbar und bewertbar sein.

(6) Die Bachelorarbeit wird in deutscher Sprache angefertigt. Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag andere Sprachen zulassen, sofern die Betreuung und Bewertung gewährleistet sind.

(7) Zur Bachelorarbeit findet ein Kolloquium statt. Für Bachelorarbeit und Kolloquium wird eine gemeinsame Note gebildet. Die Bachelorarbeit fließt dabei mit 60 % und das Kolloquium mit 40 % in die gemeinsame Note ein.

§ 7
Gesamtnote der Bachelorprüfung

(1) Die Gesamtnote im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang errechnet sich aus den mit ihren CP gewichteten Fachnoten.

(2) Die Fachnote für das Fach „Philosophie“ wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet. Dabei macht die Bachelorarbeit 20 % der Gesamtnote des Profilfachs aus, die übrigen 80 % werden aus den anderen benoteten Modulen gebildet. Unbenotete Module fließen nicht in die Berechnung ein.

§ 8
Geltungsbereich und Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2024 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2024/25 im Zwei-Fächer-Bachelorstudium im Fach „Philosophie“ ihr Studium aufnehmen.

(2) Studierende, die vor dem Wintersemester 2024/25 ihr Studium aufgenommen haben, wechseln in die vorliegende Prüfungsordnung. Erbrachte Leistungen werden anerkannt.

(3) Die Prüfungsordnung vom 1. Dezember 2010 tritt zum 30. September 2024 außer Kraft.

Anlagen:

Anlage 1:

Studienverlaufspläne für das Studienfach „Philosophie“

 

1.1

„Philosophie“ als Profilfach mit Schwerpunkt „Praktische Philosophie“

 

1.2

„Philosophie“ als Profilfach mit Schwerpunkt „Theoretische Philosophie“

 

1.3

„Philosophie“ als Komplementärfach

Anlage 2:

Module und Prüfungsanforderungen

 

2.1

für das Profilfach

 

2.2

für das Komplementärfach

Anlage 3:

Weitere Prüfungsformen

Anlage 1

Studienverlaufspläne für das Studienfach „Philosophie“

Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden.

1.1

„Philosophie“ als Profilfach mit Schwerpunkt „Praktische Philosophie“, 120 CP

 

Pflichtmodule
75 CP

Wahlpflichtmodule
9 CP

General Studies-Bereich
21 CP

Bachelorarbeit
15 CP

Σ 120 CP,
Verlauf Studienjahr

Schwerpunkt
„Praktische Philosophie“

Pflichtmodule,
12 CP

Wahlmodule,
9 CP

 

1. Jahr

1. Sem.

B1,
Argumentationstheorie,
6 CP

B3,
Einführung in die Theoretische Philosophie,
9 CP

B4,
Einführung in die Praktische Philosophie,
9 CP

B5,
Einführung in die Geschichte der Philosophie,
9 CP

 

 

 

 

39

2. Sem.

B2,
Einführung in die Logik,
6 CP

 

 

 

 

2. Jahr

3. Sem.

P1,
Moral: Begründung und Argumentation,
9 CP

P2,
Politik, Recht, Staat,
9 CP

 

 

T1,
Erkenntnis, Sprache, Wirklichkeit, oder T2, Wissenschaft, Methode, Natur,
9 CP

GSc,
Praktikum,

9 CP

 

 

39

4. Sem.

 

 

GSa,
Wissenschaftliches Arbeiten,
3 CP

 

 

3. Jahr

5. Sem.

PS,
Spezialisierung im Schwerpunkt Praktische Philosophie,
9 CP

K,
Klassikerlektüre,
9 CP

 

 

 

 

Gemäß
§ 2 Absatz 1,
9 CP

 

42

6. Sem.

 

 

 

 

 

 

 

BA,
Modul Bachelorarbeit inkl. Kolloquium,
15 CP

CP: Credit Points, Sem.: Semester, inkl.: inklusive

1.2

„Philosophie“ als Profilfach mit Schwerpunkt „Theoretische Philosophie“, 120 CP

 

Pflichtmodule
75 CP

Wahlpflichtmodule
9 CP

General Studies-Bereich
21 CP

Bachelorarbeit
15 CP

Σ 120 CP,
Verlauf Studienjahr

Schwerpunkt
„Theoretische Philosophie“

Pflichtmodule
12 CP

Wahlmodule
9 CP

 

1. Jahr

1. Sem.

B1,
Argumentationstheorie,
6 CP

B3,
Einführung in die Theoretische Philosophie,
9 CP

B4,
Einführung in die Praktische Philosophie,
9 CP

B5,
Einführung in die Geschichte der Philosophie,
9 CP

 

 

 

 

39

2. Sem.

B2,
Einführung in die Logik,
6 CP

 

 

 

 

2. Jahr

3. Sem.

T1,
Erkenntnis, Sprache, Wirklichkeit,
9 CP

T2,
Wissenschaft, Methode, Natur,
9 CP

 

 

P1,
Moral: Begründung und Argumentation,
oder
P2,
Politik, Recht, Staat,
9 CP

GSc
Praktikum,
9 CP

 

 

39

4. Sem.

 

 

GSa,
Wissenschaftliches Arbeiten,
3 CP

 

 

3. Jahr

5. Sem.

TS,
Spezialisierung im Schwerpunkt Theoretische Philosophie,
9 CP

K,
Klassikerlektüre,
9 CP

 

 

 

 

Gemäß
§ 2
Absatz 1,
9 CP

 

42

6. Sem.

 

 

 

 

 

 

 

BA,
Modul Bachelorarbeit inkl. Kolloquium,
15 CP

CP: Credit Points, Sem.: Semester, inkl.: inclusive

1.3

„Philosophie“ als Komplementärfach (60 CP)

 

Pflichtmodule
42 CP

Wahlpflichtmodule
18 CP

Σ 60 CP,
Verlauf Studienjahr

1. Jahr

1. Sem.

B1,
Argumentationstheorie,
6 CP

B3,
Einführung in die Theoretische Philosophie,
9 CP

B4,
Einführung in die Praktische Philosophie,
9 CP

 

24

2. Sem.

 

 

2. Jahr

3. Sem.

B5,
Einführung in die Geschichte der Philosophie,
9 CP

 

 

P1,
Moral: Begründung und Argumentation, 9 CP

P2,
Politik, Recht, Staat, 9 CP

18

4. Sem.

 

 

3. Jahr

5. Sem.

K,
Klassikerlektüre, 9 CP

 

 

T1,
Erkenntnis, Sprache, Wirklichkeit, 9 CP

T2,
Wissenschaft, Methode, Natur, 9 CP

18

6. Sem.

 

 

 

CP: Credit Points, Sem.: Semester

Anlage 2

Module und Prüfungsanforderungen

2.1

Module und Prüfungsanforderungen für das Profilfach

2.1.1

Bachelorarbeit, (Bachelor Thesis), 15 CP

K.-

Ziffer

Modultitel, deutsch

Modultitel, englische Übersetzung

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/KP

Aufteilung der CP bei Teilprüfungen

PL/SL
(Anzahl)

BA

Modul Bachelorarbeit (inklusive Kolloquium)

Module Bachelor Thesis (including Colloquium)

P

15

TP

Thesis und Kolloquium, 12 CP

PL: 2

SL: 0

Begleitseminar, 3 CP

PL: 0

SL: 1

K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet)

2.1.2

Pflichtmodule (Compulsory Modules) und Wahlpflichtmodule (Compulsory Elective Modules), 84 CP

2.1.2.1

Module des Schwerpunkts „Praktische Philosophie“

K.-

Ziffer

Modultitel, deutsch

Modultitel, englische Übersetzung

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/KP

PL/SL
(Anzahl)

B1

Argumentationstheorie

Informal Logic

P

6

MP

PL: 1

SL: 0

B2

Einführung in die Logik

Introduction to Formal Logic

P

6

MP

PL: 1

SL: 0

B3

Einführung in die Theoretische Philosophie

Introduction to Theoretical Philosophy

P

9

KP

PL: 2

SL: 0

B4

Einführung in die Praktische Philosophie

Introduction to Practical Philosophy

P

9

KP

PL: 2

SL: 0

B5

Einführung in die Geschichte der Philosophie

Introduction to the History of Philosophy

P

9

MP

PL: 1

SL: 0

K

Klassikerlektüre

Reading Classical Philosophical Texts

P

9

MP

PL: 1

SL: 0

P1

Moral: Begründung und Argumentation

Morals: Reasoning and Justification

P

9

KP

PL: 1

SL: 1

P2

Politik, Recht, Staat

Politics, Law, State

P

9

KP

PL: 1

SL: 1

PS

Spezialisierung im Schwerpunkt Praktische Philosophie

Spezialization in Practical Philosophy

P

9

KP

PL: 2

SL: 0

T1

Erkenntnis, Sprache, Wirklichkeit

Knowledge, Language, Reality

WP

9

KP

PL: 1

SL: 1

T2

Wissenschaft, Methode, Natur

Science, Methods, Nature

WP

9

KP

PL: 1

SL: 1

 

K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet)

2.1.2.2 Module des Schwerpunkts „Theoretische Philosophie“

K.-

Ziffer

Modultitel, deutsch

Modultitel, englische Übersetzung

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/KP

PL/SL
(Anzahl)

B1

Argumentationstheorie

Informal Logic

P

6

MP

PL: 1

SL: 0

B2

Einführung in die Logik

Introduction to Formal Logic

P

6

MP

PL: 1

SL: 0

B3

Einführung in die Theoretische Philosophie

Introduction to Theoretical Philosophy

P

9

KP

PL: 2

SL: 0

B4

Einführung in die Praktische Philosophie

Introduction to Practical Philosophy

P

9

KP

PL: 2

SL: 0

B5

Einführung in die Geschichte der Philosophie

Introduction to the History of Philosophy

P

9

MP

PL: 1

SL: 0

K

Klassikerlektüre

Reading Classical Philosophical Texts

P

9

MP

PL: 1

SL: 0

T1

Erkenntnis, Sprache, Wirklichkeit

Knowledge, Language, Reality

P

9

KP

PL: 1

SL: 1

T2

Wissenschaft, Methode, Natur

Science, Methods, Nature

P

9

KP

PL: 1

SL: 1

TS

Spezialisierung im Schwerpunkt Theoretische Philosophie

Spezialization in Theoretical Philosophy

P

9

KP

PL: 2

SL: 0

P1

Moral: Begründung und Argumentation

Morals: Reasoning and Justification

WP

9

KP

PL: 1

SL: 1

P2

Politik, Recht, Staat

Politics, Law, State

WP

9

KP

PL: 1

SL: 1

 

K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet)

2.1.3

General Studies-Bereich, Pflichtmodule (General Studies Area, Compulsory Modules), 12 CP

K.-

Ziffer

Modultitel, deutsch

Modultitel, englische Übersetzung

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/KP

PL/SL
(Anzahl)

GSa

Wissenschaftliches Arbeiten

Introduction to Academic Writing and Methods

P

3

MP

PL: 0

SL: 1

GSc

Praktikum

Internship

P

9

MP

PL: 0

SL: 1

K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet)

2.2

Module und Prüfungsanforderungen für das Komplementärfach

2.2.2

Pflichtmodule (Compulsory Modules), 42 CP

K.-

Ziffer

Modultitel, deutsch

Modultitel, englische Übersetzung

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/KP

PL/SL
(Anzahl)

B1

Argumentationstheorie

Informal Logic

P

6

MP

PL: 1

SL: 0

B3

Einführung in die Theoretische Philosophie

Introduction to Theoretical Philosophy

P

9

KP

PL: 2

SL: 0

B4

Einführung in die Praktische Philosophie

Introduction to Practical Philosophy

P

9

KP

PL: 2

SL: 0

B5

Einführung in die Geschichte der Philosophie

Introduction to the History of Philosophy

P

9

MP

PL: 1

SL: 0

K

Klassikerlektüre

Reading Classical Philosophical Texts

P

9

MP

PL: 1

SL: 0

K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet)

2.2.2

Wahlpflichtmodule (Compulsory Elective Modules), 18 CP

K.-

Ziffer

Modultitel, deutsch

Modultitel, englische Übersetzung

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/KP

PL/SL
(Anzahl)

P1

Moral: Begründung und Argumentation

Morals: Reasoning and Justification

WP

9

KP

PL: 1

SL: 0

P2

Politik, Recht, Staat

Politics, Law, State

WP

9

KP

PL: 1

SL: 1

T1

Erkenntnis, Sprache, Wirklichkeit

Knowledge, Language, Reality

WP

9

KP

PL: 1

SL: 1

T2

Wissenschaft, Methode, Natur

Science, Methods, Nature

WP

9

KP

PL: 1

SL: 1

K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet)

Anlage 3

Weitere Prüfungsformen

Zusätzlich zu den in §§ 8 ff. des AT BPO genannten Prüfungsformen können folgende Prüfungsformen im Studienverlauf auftreten:

-

Portfolio gemäß § 8 Absatz 8 mit Übungsaufgaben,

-

Essay: Ein Essay ist eine kurze Abhandlung über ein wissenschaftliches (oder auch literarisches) Thema oder einen ausgewählten Forschungs- oder Primärquellentext.



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