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Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „Politik-Arbeit-Wirtschaft“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium mit Lehramtsoption an der Universität Bremen

Veröffentlichungsdatum:15.05.2019 Inkrafttreten01.10.2024 Zuletzt geändert durch:mehrfach geändert, Anlage 4 aufgehoben durch Ordnung vom 31. Januar 2024 (Brem.ABl. S. 118)*
Fundstelle Brem.ABl. 2019, S. 608; 2024, S. 118
Zitiervorschlag: "Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „Politik-Arbeit-Wirtschaft“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium mit Lehramtsoption an der Universität Bremen vom 15. Mai 2019 (Brem.ABl. 2019, S. 608; 2024, S. 118), zuletzt mehrfach geändert, Anlage 4 aufgehoben durch Ordnung vom 31. Januar 2024 (Brem.ABl. S. 118)*"

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juris-Abkürzung: PolArbWiZwFäBacfPO BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:PolArbWiZwFäBacfPO BR
Ausfertigungsdatum:15.05.2019
Gültig ab:01.10.2019
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2019, 608; 2024, 118
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „Politik-Arbeit-Wirtschaft“
im Zwei-Fächer-Bachelorstudium mit Lehramtsoption an der Universität Bremen
Vom 15. Mai 2019
Zum 23.05.2025 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: mehrfach geändert, Anlage 4 aufgehoben durch Ordnung vom 31. Januar 2024 (Brem.ABl. S. 118)*

Fußnoten

*

[Red. Anm.: Gemäß Artikel 2 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 der Änderungsordnung vom 31.01.2024 (Brem.ABl. S. 118) gilt folgende Regelung:
„(1) ... Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2024/25 im Zwei-Fächer-Bachelorstudium ihr Studium im Studienfach „Politik-Arbeit-Wirtschaft“ an der Universität Bremen aufnehmen.
(2) Studierende, die vor dem Wintersemester 2024/25 ihr Studium aufgenommen haben, wechseln in die vorliegende Ordnung, wenn sie in dem geänderten Modul der Fachdidaktik (Pol-Ar-Wi-FD1 „Grundlagen der Didaktik des Lernbereichs ‚Politik-Arbeit-Wirtschaft“) das Prüfungsverfahren weder eröffnet noch abgeschlossen haben. Erbrachte Leistungen werden anerkannt.“]

Der Fachbereichsrat des Fachbereiches 8 (Sozialwissenschaften) hat auf seiner Sitzung am 15. Mai 2019 gemäß § 87 Satz 1 Nummer 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) i.V.m. § 62 BremHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Bremischen Hochschulgesetzes vom 5. März 2019 (Brem.GBl. S. 71), folgende Prüfungsordnung beschlossen:

Diese fachspezifische Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnungen für Bachelorstudiengänge (AT BPO) der Universität Bremen vom 27. Januar 2010 in der jeweils geltenden Fassung.

§ 1
Studienumfang und Abschlussgrad

(1) Für den erfolgreichen Abschluss des Zwei-Fächer-Bachelorstudiums im Fach „Politik-Arbeit-Wirtschaft“ (Lehramtsoption, Kurztitel: „Pol-Ar-Wi“) sind insgesamt 180 Leistungspunkte (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) zu erwerben. Dies entspricht einer Regelstudienzeit von 6 Fachsemestern.

(2) Wird die Bachelorarbeit im Fach „Pol-Ar-Wi“ geschrieben, wird aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung der Abschlussgrad

Bachelor of Arts
(abgekürzt B.A.)

verliehen.

§ 2
Studienaufbau, Module und Leistungspunkte

(1) Das Fach „Politik-Arbeit-Wirtschaft“ wird als Zwei-Fächer-Bachelorstudium gemäß § 4 Absatz 1 Ziffer 2 AT BPO studiert.

(2) Im Zwei-Fächer-Bachelorstudium kann das Studienfach „Pol-Ar-Wi“ nur mit Lehramtsoption studiert werden.

(3) Das Studium gliedert sich wie folgt:

-

Bachelorarbeit: Im Studienfach mit Lehramtsoption wird das Modul „Bachelorarbeit“ regulär als Wahlpflichtmodul im Umfang von 12 CP angeboten.

-

Fachwissenschaft im Gesamtumfang von 60 CP,

-

Fachdidaktik im Gesamtumfang von 12 CP. Der fachdidaktische Anteil beinhaltet einen schulpraktischen Teil und dessen wissenschaftliche Begleitung. Die schulpraktischen Module werden im Titel mit POE (Praxisorientierte Elemente) gekennzeichnet.

Die Prüfungsleistungen für den bildungswissenschaftlichen Bereich (Bereich Erziehungswissenschaft) werden in einer gesonderten Prüfungsordnung aufgeführt.

(4) Die Anlage 1 stellt den empfohlenen Studienverlauf dar, Anlage 2 regelt die zu erbringenden Prüfungsleistungen.

(5) Module werden als Pflicht- oder als Wahlpflichtmodule durchgeführt.

(6) Die im Studienverlaufsplan vorgesehenen Pflicht- und Wahlpflichtmodule werden mindestens im jährlichen Turnus angeboten.

(7) Module im Pflichtbereich werden in deutscher Sprache, Module im Wahlpflichtbereich in deutscher oder zusätzlich auch in englischer Sprache durchgeführt.

(8) Die den Modulen jeweils zugeordneten Lehrveranstaltungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen.

(9) Lehrveranstaltungen werden gemäß § 6 Absatz 1 AT BPO durchgeführt. Weitere Lehrveranstaltungsarten können durch Entscheidungen des Rektorats spezifiziert werden.

(10) Das Studium beinhaltet praxisorientierte Elemente, die in die fachdidaktischen Module integriert sind. Näheres regelt die Ordnung „Schulpraktische Studien“ in Studiengängen des Lehramts.

§ 3
Prüfungen

(1) Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT BPO und der Ordnung der Universität Bremen zur Durchführung elektronischer Prüfungen (DigiPrüfO UB/Digitalprüfungsordnung) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Darüber hinaus können Prüfungen in den in Anlage 3 aufgeführten Formen erfolgen. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin oder eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen.

(2) Eine erneute Prüfung kann gemäß § 20 Absatz 4 AT BPO in einer anderen als der ursprünglich durchgeführten Form erfolgen.

(3) Bearbeitungsfristen und Umfang von Prüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Moduls mitgeteilt.

(4) Das Kompensationsprinzip gemäß § 5 Absatz 8 AT BPO wird nicht angewendet.

§ 4
Anerkennung und Anrechnung

Die Anerkennung oder die Anrechnung von Leistungen erfolgt gemäß § 22 AT BPO in der jeweils geltenden Fassung.

§ 5
Zulassungsvoraussetzungen für Module

Außer im Rahmen des § 6 Absatz 3 gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen für Module.

§ 6
Modul Bachelorarbeit

(1) Die Bachelorarbeit kann im Studienfach „Politik-Arbeit-Wirtschaft“ mit Lehramtsoption in der Fachwissenschaft oder in der Fachdidaktik absolviert werden.

(2) Das Modul Bachelorarbeit besteht aus der Bachelorarbeit im Umfang von 12 CP.

(3) Voraussetzungen zur Anmeldung der Bachelorarbeit im Lehramtsfach sind der Nachweis von 45 CP sowie der Nachweis von englischen Sprachkenntnissen auf dem Niveau B2. Über die Anforderungen dieses Nachweises beschließt der Prüfungsausschuss.

(4) Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt zehn Wochen. Der Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal drei Wochen genehmigen.

(5) Die Bachelorarbeit wird als Einzel- oder als Gruppenarbeit mit bis zu drei Personen erstellt. Bei einer Gruppenarbeit muss der Beitrag jedes einzelnen Gruppenmitglieds klar erkennbar, abgrenzbar und bewertbar sein.

(6) Die Bachelorarbeit wird in deutscher Sprache angefertigt. Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag andere Sprachen zulassen, sofern die Betreuung und Bewertung gewährleistet sind.

(7) Zur Bachelorarbeit findet kein Kolloquium statt.

§ 7
Gesamtnote der Bachelorprüfung

(1) Die Gesamtnote im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang errechnet sich aus den mit ihren CP gewichteten Fachnoten.

(2) Die Fachnote für das Fach „Politik-Arbeit-Wirtschaft“ wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet. Unbenotete Module fließen nicht in die Berechnung ein.

§ 8
Geltungsbereich und Inkrafttreten

Diese Prüfungsordnung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2019 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2019/20 erstmals im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang „Politik-Arbeit-Wirtschaft“ mit Lehramtsoption ihr Studium aufnehmen.

Genehmigt, Bremen, den 28. Mai 2019

Der Rektor
der Universität Bremen

Anlagen:

- Anlage 1:

Studienverlaufsplan Studienfach „Politik-Arbeit-Wirtschaft“ mit Lehramtsoption

- Anlage 2:

Module und Prüfungsanforderungen

- Anlage 3:

Weitere Prüfungsformen

Anlage 1

Anlage 1: Studienverlaufsplan für das Studienfach „Politik-Arbeit-Wirtschaft“ mit Lehramtsoption

Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden. Die Prüfungsanforderungen für die erziehungswissenschaftlichen Studienanteile sind in der fachspezifischen Prüfungsordnung für den Bereich „Erziehungswissenschaft“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen aufgeführt. Die Bachelorarbeit wird hier im Studienverlaufsplan ausgewiesen. Studierende können jedoch wählen, ob sie die Bachelorarbeit in diesem oder in ihrem zweiten Fach schreiben wollen.

 

Fachwissenschaft, 60 CP

Modul
Bache-
lorarbei
t

Fachdidaktik (inkl. Module
mit schulpraktischen
Anteilen), 12 CP

∑ 72 CP
+ ggf.
12 CP

Pflichtbereich (54 CP)

Wahl-
pflicht-
bereich
(6 CP)

Pflichtbereich (12 CP)

1. Jahr

1.
Sem.

Pol-M1
Sozialwissen schaftliches Grundstudium,
9 CP

Pol-M8.1
Einführung in das politikwissenschaftliche Arbeiten,
6 CP

 

 

 

 

24 CP

2.
Sem.

Pol-M2
Politische
Theorie und Philosophie,
9 CP

 

 

 

 

 

2. Jahr

3.
Sem.

Pol-M3
Internationale Beziehungen und Außenpolitik,
9 CP

 

 

 

 

 

27 CP

4.
Sem.

Pol-M4
Europäische Integration,
6 CP

Pol-M7
Politik, Recht und Wirtschaft,
9 CP

 

 

Pol-Ar-Wi-FD1a
Grundlagen der Didaktik des Lernbereichs „Politik-Arbeit-Wirtschaft“,
6 CP

 

3. Jahr

5.
Sem.

 

 

Wahlpflichtbereich siehe Anlage 2.2.2,
6 CP

 

Pol-Ar-Wi-FD2
Theorie und Praxis des Lernbereichs „Politik-Arbeit-Wirtschaft“ (POE),
6 CP

21 CP
(ggf.
+12 CP)

6.
Sem.

Pol-Ar-Wi-BO
Einführung in die Berufs- und Arbeitswelt,
6 CP

 

 

ggf. Bachelorarbeit,
12 CP

 

 

CP: Credit Points, Sem.: Semester

Anlage 2

Anlage 2: Module und Prüfungsanforderungen

2.1

Bachelorarbeit (Bachelor Thesis)

K.-Ziffer

Modultitel, deutsch

Modultitel, englisch

Modultyp P/WP/W

CP

MP/TP/KP

Aufteilung der CP bei TP

PL/SL (Anzahl)

Pol BA-L

Modul Bachelorarbeit

Module Bachelor Thesis

WP

12

MP

 

PL: 1
SL: 0

K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet)

2.2

Fachwissenschaft (Political Science)

2.2.1

Pflichtmodule (Compulsory Modules)

K.-Ziffer

Modultitel, deutsch

Modultitel, englisch

Modultyp P/WP/W

CP

MP/TP/KP

Aufteilung der CP bei TP

PL/SL (Anzahl)

Pol-M1

Sozialwissenschaftliches Grundstudium

Introduction to Social Sciences

P

9

TP

Teilprüfung 1,
6 CP

PL: 1
SL: 0

 

 

 

 

 

 

Teilprüfung 2,
3 CP

PL: 1
SL: 0

Pol-M2

Politische Theorie und Philosophie

Political Theory and Philosophy

P

9

TP

Teilprüfung 1,
6 CP

PL: 1
SL: 0

 

 

 

 

 

 

Teilprüfung 2,
3 CP

PL: 1
SL: 0

Pol-M3

Internationale Beziehungen und Außenpolitik

International Relations and Foreign Policy

P

9

TP

Teilprüfung 1,
6 CP

PL: 1
SL: 0

 

 

 

 

 

 

Teilprüfung 2,
3 CP

PL: 1
SL: 0

Pol-M4

Europäische Integration

European Integration

P

6

MP

 

PL: 1
SL: 0

Pol-M7

Politik, Recht und Wirtschaft

Politics, Law and Economy

P

9

TP

Recht,
4,5 CP

PL: 1
SL: 0

 

 

 

 

 

 

Wirtschaft,
4,5 CP

PL: 1
SL: 0

Pol-M8.1

Einführung in das politikwissenschaftliche Arbeiten

Introduction to Academic Work for Political Science

P

6

KP

 

PL: 1
SL: 2

Pol-Ar-Wi-BO

Einführung in die Berufs- und Arbeitswelt

Introducing to requirements of the Professional and Working World

P

6

MP

 

PL: 0
SL: 1

K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet)

2.2.2

Wahlpflichtmodule (Compulsory Electives Modules), 6 CP

K.-Ziffer

Modultitel, deutsch

Modultitel, englisch

Modultyp P/WP/W

CP

MP/TP/KP

Aufteilung der CP bei TP

PL/SL (Anzahl)

Pol-M5

Politikfeldanalyse

Policy Analysis

WP

6

MP

 

PL: 1
SL: 0

Pol-M6a

Vergleichende Politikwissenschaft

Comparative Political Science

WP

6

MP

 

PL: 1
SL: 0

Pol-M10a

Politische Theorien moderner Gesellschaften

Political Theories of Modern Societies

WP

6

MP

 

PL: 1
SL: 0

Pol-M11a

Internationale Politik

International Politics

WP

6

MP

 

PL: 1
SL: 0

Pol-M12a

Vergleichende Systemanalyse und europäische Politik

Comparative Politics and European Politics

WP

6

MP

 

PL: 1
SL: 0

Pol-M14a

Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland

The Political System of the Federal Republic of Germany

WP

6

MP

 

PL: 1
SL: 0

K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet)

2.3

Fachdidaktik (Didactics of Political Science)

K.-Ziffer

Modultitel, deutsch

Modultitel, englisch

Modultyp P/WP/W

CP

MP/TP/KP

Aufteilung der CP bei TP

PL/SL (Anzahl)

Pol-Ar-Wi-FD1a

Grundlagen der Didaktik des Lernbereichs „Politik-Arbeit-Wirtschaft“

Introduction to teaching Politics-Labour-Economics

P

6

KP

 

PL: 1
SL: 1

Pol-Ar-Wi-FD2

Theorie und Praxis des Lernbereichs „Politik-Arbeit-Wirtschaft“ (POE)

Introduction into teaching-practice Politics-Labour-Economics

P

6

MP

 

PL: 0
SL: 1

K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet)

Anlage 3

Anlage 3: Weitere Prüfungsformen

-

Exposé: Vorstufe zur Hausarbeit mit Angaben zu Fragestellung, Methode, Aufbau und Literaturgrundlage.



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