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Änderungen
Berichtigung vom 23. Juni 2020 (Brem.ABl. S. 476)
Berichtigung vom 22. Juni 2020 (Brem.ABl. S. 477)
Berichtigung vom 30. Juni 2020 (Brem.ABl. S. 535)
Berichtigung vom 14. Dezember 2020 (Brem.ABl. S. 1263)
Berichtigung vom 09. Februar 2024 (Brem.ABl. S. 249)
Berichtigung vom 27. August 2024 (Brem.ABl. S. 1028)
§ 2 geändert durch Ordnung vom 17. Februar 2021 (Brem.ABl. S. 431)
Anlage 1.6 sowie Anhänge 1.6.1 und 1.6.2 geändert durch Ordnung vom 2. Juni 2021 (Brem.ABl. S. 698)
Anhänge 1.3.1 und 1.3.2 geändert durch Ordnung vom 7. Dezember 2022 (Brem.ABl. 2023 S. 10; ber. S. 850)
Präambel, §§ 2, 3, 6 und Auflistung der Anlagen geändert sowie Anlagen 1.3 und 3 aufgehoben durch Ordnung vom 10. Mai 2023 (Brem.ABl. S. 427)1)
Anhang 1.4.2 geändert durch Ordnung vom 10. Mai 2023 (Brem.ABl. S. 430)2)
Anhang 1.4.2 geändert durch Ordnung vom 17. Januar 2024 (Brem.ABl. S. 121)3)
Anhang 1.9 eingefügt durch Ordnung vom 25. April 2024 (Brem.ABl. S. 483)4)
berichtigt und Anlage 1.1 §§ 1, 2, 3, 6, Anhang 1.1.1 sowie Anhang 1.1.2 geändert durch Ordnung vom 4. Dezember 2024 (Brem.ABl. S. 1516)5)
§§ 1, 2 und 3 sowie Anhang 1.7.1 der Anlage 1.7 geändert und berichtigt durch Ordnung vom 18. Dezember 2024 (Brem.ABl. 2025 S. 30)6)
Anlage 1.5 neu gefasst durch Ordnung vom 29. Januar 2025 (Brem.ABl. 2025 S. 238)7)
[Gemäß Artikel 2 der Änderungsordnung 10. Mai 2023 gilt folgende Regelung:
”Artikel 2
(1) Diese Ordnung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2023 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2023/24 im Bachelorstudiengang „Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs“ ihr Studium an der Universität Bremen aufnehmen.
(2) Studierende, die vor dem Wintersemester 2023/24 ihr Studium aufgenommen haben, verbleiben in der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs“ der Universität Bremen vom 3. Juli 2019, geändert am 17. Februar 2021, sowie in den anhängigen Regelungen für die Studienfächer.”]
[Gemäß Artikel 2 der Änderungsordnung 10. Mai 2023 gilt folgende Regelung:
”Artikel 2
(1) Diese Änderung tritt nach der Genehmigung durch den Rektor am 1. Oktober 2023 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2023/24 im Studienfach „ISSU“ aufnehmen.
(2) Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2023/24 aufgenommen haben und weder im Modul ISSUGgr1 „Grundlagen der physischen Geographie“ noch im Modul ISSUGgr2 „Geographie und Gesellschaft“ ein Prüfungsverfahren eröffnet oder absolviert haben, wechseln in die vorliegende Prüfungsordnung.”]
[Gemäß Artikel 2 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 der Änderungsordnung vom 17.01.2024 (Brem.ABl. S. 121) gilt folgende Regelung:
„(1) ... Sie gilt für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2024/25 im Studienfach „ISSU“ aufnehmen.
(2) Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2024/25 aufgenommen und in keinem der Module des Wahlpflichtbereichs SoWi II das Prüfungsverfahren eröffnet oder absolviert haben, wechseln in die vorliegende Ordnung. Bereits erbrachte Leistungen werden anerkannt.”]
[Gemäß Artikel 2 der Änderungsordnung vom 25.04.2024 (Brem.ABl. S. 483) gilt folgende Regelung:
„Diese Ordnung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2024 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2024/25 im Bachelorstudiengang „Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs“ ihr Studium im Studienfach „Sport“ erstmals an der Universität Bremen aufnehmen.”]
[Gemäß Artikel 2 der Änderungsordnung vom 4.12.2024 (Brem.ABl. S. 1516, 1517) gilt folgende Regelung:
„(1) Diese Änderung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2025 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für alle Studierenden, die zum Wintersemester 2025/26 ihr Studium des Bachelorstudiengangs „Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs“ im Studienfach „Deutsch“ an der Universität Bremen aufnehmen.
(2) Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2025/26 aufgenommen und im Modul GR4 „Deutsch als Zweitsprache (mit Kontrastsprache)“ oder im Modul GR4k „Deutsch als Zweitsprache“ das Prüfungsverfahren noch nicht eröffnet oder absolviert haben, wechseln in die vorliegende Ordnung. Bereits erbrachte Leistungen werden anerkannt.”]
[Gemäß Artikel 2 der Änderungsordnung vom 18.12.2024 (Brem.ABl. 2025 S. 30, 31) gilt folgende Regelung:
„Diese Änderung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2025 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2025/26 im Bachelorstudiengang „Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs“ ihr Studium im Studienfach „Religionswissenschaft/Religionspädagogik“ aufnehmen.”]
[Gemäß Artikel 2 der Änderungsordnung vom 29.01.2025 (Brem.ABl. 2025 S. 238, 247) gilt folgende Regelung:
„Die neu gefasste Anlage 1.5 „English-Speaking Cultures/Englisch“ tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2025 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für alle Studierenden, die zum Wintersemester 2025/26 ihr Studium im Bachelorstudiengang „Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereich“ im Fach „English-Speaking Cultures/Englisch“ aufnehmen.”]