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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Titel

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Informatik“ der Universität Bremen vom 14. Dezember 201001.10.2010 bis 30.09.2025
Eingangsformel01.10.2010 bis 30.09.2025
§ 1 - Studienumfang und Abschlussgrad01.10.2010 bis 30.09.2025
§ 2 - Studienaufbau, Module und Leistungspunkte01.10.2010 bis 30.09.2025
§ 3 - Prüfungen01.10.2010 bis 30.09.2025
§ 4 - Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen01.10.2010 bis 30.09.2025
§ 5 - Zulassungsvoraussetzungen für Module01.10.2010 bis 30.09.2025
§ 6 - Bachelorarbeit und Kolloquium01.10.2010 bis 30.09.2025
§ 7 - Gesamtnote der Bachelorprüfung01.10.2010 bis 30.09.2025
§ 8 - Inkrafttreten und Übergangsregelung01.10.2010 bis 30.09.2025
Anlage 1: - Studienverlaufsplan01.10.2010 bis 30.09.2025
Anlage 2: - Module und Prüfungsanforderungen:01.10.2010 bis 30.09.2025
Anlage 3: - Weitere Prüfungsformen01.10.2010 bis 30.09.2025
Anlage 4: - Durchführung von Prüfungen im Antwort- Wahl-Verfahren und zur Durchführung von Prüfun- gen als „e-Klausur" (entfällt)01.10.2010 bis 30.09.2025
Anlage 5: - Zulassungsvoraussetzungen für Module01.10.2010 bis 30.09.2025
Anlage 6: - Regelungen für Studierende des Studien- gangs Informatik mit Studienprofil „Duales Studium Informatik"01.10.2010 bis 30.09.2025
§ 1 - Geltungsbereich01.10.2010 bis 30.09.2025
§ 2 - Umfang und Dauer des Studienprofils „Duales Studium Informatik"01.10.2010 bis 30.09.2025
§ 3 - Studienaufbau01.10.2010 bis 30.09.2025
§ 4 - Wechsel in das Studienprofil „Duales Studium Informatik"01.10.2010 bis 30.09.2025
§ 5 - Zu erbringende Prüfungsleistungen01.10.2010 bis 30.09.2025
§ 6 - Zeugnis und Urkunde01.10.2010 bis 30.09.2025

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Informatik“ der Universität Bremen

Veröffentlichungsdatum:12.04.2011 Inkrafttreten01.10.2010
Fundstelle Brem.ABl. 2011, S. 238
Zitiervorschlag: "Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Informatik“ der Universität Bremen vom 14. Dezember 2010 (Brem.ABl. 2011, S. 238)"

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juris-Abkürzung: InfBacfPO BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:InfBacfPO BR
Ausfertigungsdatum:14.12.2010
Gültig ab:01.10.2010
Gültig bis:30.09.2025
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2011, 238
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Prüfungsordnung für den
Bachelorstudiengang „Informatik“ der Universität Bremen
Vom 14. Dezember 2010
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.10.2010 bis 30.09.2025

aufgeh. durch § 8 Absatz 3 Satz 1 der Ordnung vom 3. Juni 2020 (Brem.ABl. S. 788)

Der Fachbereichsrat 3 (Mathematik/Informatik) hat am 14. Dezember 2010 gemäß § 87 Absatz 1 Nummer 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) i. V. m. § 62 BremHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339) folgende Prüfungsordnung beschlossen:

Diese fachspezifische Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnungen für Bachelorstudiengänge der Universität Bremen vom 27. Januar 2010 der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Studienumfang und Abschlussgrad

(1) Für den erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiengangs Informatik sind insgesamt 180 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem European Credit Transfer System zu erwerben. Dies entspricht einer Regelstudienzeit von 6 Fachsemestern als Vollzeitstudium.

(2) Aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung wird der Abschlussgrad

Bachelor of Science
(abgekürzt B. Sc.)

verliehen.

§ 2
Studienaufbau, Module und Leistungspunkte

(1) Das Studium besteht aus dem Vollfach Informatik (darin enthalten sind in der Regel 27 CP General Studies (GS), die teilweise in die Fachveranstaltungen integriert sind (s. Anlage 2).

(2) Das Studium umfasst Module gemäß den Anlagen 1 und 2.

(3) Die im Studienplan vorgesehenen Pflichtmodule werden mindestens im jährlichen Turnus angeboten. Auch in allen Wahlbereichen gibt es mindestens ein jährliches Angebot.

(4) Module im Pflichtbereich werden in deutscher Sprache, Module in den Wahlbereichen in deutscher oder englischer Sprache durchgeführt.

(5) Die den Modulen jeweils zugeordneten Lehrveranstaltungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen. Die aktuellen Modulkataloge in den Bereichen

-

Fachinformatik-Wahl,

-

Theoretische-Informatik-Wahl (TheoInf-Wahl),

-

Praktische-&Technische-Informatik-Wahl (PrakTechInf-Wahl) und

-

Angewandte-Informatik-Wahl (AnwInf-Wahl)

sind auf den Webseiten des Studienzentrums Informatik zu finden und werden regelmäßig fortgeschrieben. Auf Einzelantrag beim Prüfungsausschuss sind in diesen Bereichen auch andere Module wählbar.

(6) Die in den weiteren Wahlbereichen (Informatik-Wahl, General Studies, Freie Wahl) jeweils angebotenen Module können der Jahresplanung des Lehrprogramms bzw. dem Veranstaltungsverzeichnis des jeweiligen Semesters entnommen werden.

(7) Lehrveranstaltungen werden gemäß § 6 Absatz 1 AT BPO durchgeführt. Darüber hinaus werden Lehrveranstaltungen in den folgenden Formen durchgeführt:

-

Kurs (Integration von Vorlesungs- und Übungsteilen)

-

Projekt (integrierte, über mehrere Semester stattfindende Lehrveranstaltung, in der mehrere Studierende gemeinsam eine komplexe Problemstellung bearbeiten).

(8) 3 Wahlmodule der Veranstaltungsformen Vorlesung (+Übung) oder Kurs müssen mit einer benoteten mündlichen Prüfung abgeschlossen werden. Diese Module müssen einen Umfang von je mindestens 4 CP haben und aus mindestens zwei verschiedenen der folgenden Bereiche stammen:

-

TheoInf-Wahl,

-

PrakTechInf-Wahl,

-

AnwInf-Wahl,

-

Informatik-Wahl,

-

General Studies,

-

Freie Wahl.

Davon sind mindestens zwei Module aus den ersten vier Bereichen zu wählen.

(9) Im Bereich General Studies können auf Antrag an den Prüfungsausschuss maximal 3 CP unbenotet für ein freiwilliges Praktikum anerkannt werden. Grundlage hierfür sind eine Bestätigung der Praktikumsstelle sowie ein von der/dem Studierenden verfasster Praktikumsbericht.

(10) Es kann ein fakultatives Auslandssemester absolviert werden, das in dem in Anlage 1 angegebenen Studienverlaufsplan im 4. Semester vorgesehen ist.

(11) Im Bereich Freie Wahl können zwei Module mehr erbracht werden als zum Erreichen des erforderlichen Umfangs an Leistungspunkten notwendig ist.

§ 3
Prüfungen

(1) Prüfungen werden in den Formen gemäß § 8 ff. AT BPO durchgeführt. Darüber hinaus können Prüfungen in den in Anlage 3 aufgeführten Formen erfolgen. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin/eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen.

(2) Die Wiederholung von Prüfungen kann in einer anderen als der ursprünglich durchgeführten Form erfolgen.

(3) Die Prüfungsanmeldung erfolgt spätestens zum 30. November (für das Wintersemester) bzw. 31. Mai (für das Sommersemester). Eine nachträgliche Prüfungsabmeldung zum 31. Januar bzw. 30. Juni ist nur bei Modulen zulässig, die keine semesterbegleitende Prüfungsform vorsehen (typische semesterbegleitende Prüfungsformen sind in Anlage 3 aufgeführt). Bei Blockveranstaltungen erfolgt die Prüfungsanmeldung spätestens zur Hälfte der Lehrveranstaltungszeit (nach diesem Zeitpunkt ist keine Abmeldung mehr zulässig).

(4) Zu Beginn der Module aus der Informatik werden Bearbeitungsfristen und Umfang von Prüfungen nach Anhörung der Studierenden von der Veranstalterin/vom Veranstalter fest gelegt. Im Konfliktfall entscheidet der Prüfungsausschuss. In der Informatik soll zur Klausurarbeit immer eine alternative Prüfungsform, z. B. mündliche Prüfung, angeboten werden.

(5) Die Prüfungsleistung in „Wissenschaftliches Arbeiten“ wird nicht benotet. Die Prüfungsleistungen der Wahlmodule in den Bereichen General Studies sowie Freie Wahl können unbenotet sein. Die CP für unbenotete Module werden bei der Festsetzung der Gesamtnote nicht mit einbezogen.

§ 4
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt gemäß § 22 AT BPO in der jeweils gültigen Fassung.

§ 5
Zulassungsvoraussetzungen für Module

Die Anmeldung zu einigen Modulen ist gemäß Anlage 5 nur möglich, wenn zuvor andere Module erfolgreich abgeschlossen sind.

§ 6
Bachelorarbeit und Kolloquium

(1) Voraussetzung zur Anmeldung zur Bachelorarbeit ist der Nachweis von mindestens 120 CP. Folgende Leistungen müssen bereits erbracht worden sein:

-

alle Pflichtmodule des 1. Semesters,

-

Praktische Informatik 2,

-

Softwareprojekt 1 und Softwareprojekt 2.

(2) Für die Bachelorarbeit (einschl. Kolloquium) werden 12 CP vergeben.

(3) Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 4 Monate. Der Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 5 Wochen genehmigen.

(4) Die Bachelorarbeit wird als Einzelarbeit oder als Gruppenarbeit mit 2 Personen erstellt. Bei einer Gruppenarbeit muss der Beitrag jedes einzelnen Gruppenmitglieds klar erkennbar, abgrenzbar und bewertbar sein.

(5) Die Bachelorarbeit wird in deutscher oder englischer Sprache angefertigt. Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag andere Sprachen zulassen, sofern die Betreuung und Bewertung gewährleistet sind.

(6) Zur Bachelorarbeit findet ein Kolloquium statt. Für Bachelorarbeit und Kolloquium wird eine gemeinsame Note gebildet. Die Bachelorarbeit fließt dabei mit 80% und das Kolloquium mit 20% in die gemeinsame Note ein.

§ 7
Gesamtnote der Bachelorprüfung

Die Gesamtnote wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet, in denen benotete Prüfungen abgelegt werden. Das Bachelorprojekt und die Bachelorarbeit werden dabei doppelt gewichtet.

§ 8
Inkrafttreten und Übergangsregelung

(1) Diese Prüfungsordnung tritt nach der Genehmigung durch den Rektor mit Wirkung vom 1. Oktober 2010 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2009/10 erstmals im Bachelorstudien gang Informatik ihr Studium aufnehmen.

(2) Studierende, die ihr Studium nach der Prüfungsordnung vom 27. Oktober 2009 begonnen haben, beenden das Studium nach der vorliegenden Prüfungsordnung. Sie können beim Prüfungsausschuss beantragen, dass die Berechnung der Gesamtnote gemäß der Prüfungsordnung vom 27. Oktober 2009 vorgenommen wird. In diesem Fall werden Bachelorprojekt und Bachelorabeit nicht doppelt gewichtet. Der Antrag muss spätestens bei der Anmeldung zur Bachelorarbeit gestellt werden. Diese Regelung gilt befristet bis zum 31. März 2012 (Ausschlussfrist). Die letzte Prüfung muss dann bis 30. September 2012 abgeschlossen sein. Studierende, die bis zu diesem Zeitpunkt das Studium nicht abgeschlossen haben, beenden das Studium nach der vorliegenden Prüfungsordnung.

(3) Studierende, die bereits im Sommersemester 2009 im Bachelorstudiengang Informatik an der Universität Bremen immatrikuliert waren, können das Studium spätestens bis zum 1. April 2014 nach der Bachelorprüfungsordnung vom 18. Januar 2006 abschließen. Studierende, die zu diesem Zeitpunkt keinen Abschluss erworben haben, wechseln in die vorliegende Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnung vom 18. Januar 2006 tritt zum 1. April 2014 außer Kraft.

(4) Studierende, die bereits im Sommersemester 2009 im Bachelorstudiengang Informatik der Universität Bremen immatrikuliert waren, können beantragen, ihr Studium nach der vorliegenden Prüfungsordnung abzuschließen. Die Anerkennung bereits erbrachter Leistungen regelt der Prüfungsausschuss.

(5) Die Prüfungsordnung vom 27. Oktober 2009 tritt mit Inkrafttreten dieser Ordnung außer Kraft. Absatz 2 bleibt davon unberührt.

Genehmigt, Bremen, den 8. März 2011

Der Rektor
der Universität Bremen

Anlagen:

Anlage 1:

Studienverlaufsplan

Anlage 2:

Module und Prüfungsanforderungen

Anlage 3:

Weitere Prüfungsformen

Anlage 4:

Durchführung von Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren und zur Durchführung von Prüfungen als „e-Klausur“ (entfällt)

Anlage 5:

Zulassungsvoraussetzungen für Module

Anlage 6:

Regelungen für Studierende des Studiengangs Informatik mit Studienprofil „Duales Studium Informatik“ mit Studienverlaufsplan

Anlage 1:

Studienverlaufsplan

Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden, sofern die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 5 erfüllt sind.

Bachelor Informatik (BPO 2010)

Sem.

Mathematik &
Theoretische
Informatik

CP

Praktische&
Technische
Informatik

CP

Angewandte
Informatik

CP

Projekte

CP

Informatik Wahl

CP

Wahl

CP

1

Mathematik 1

8

Praktische Inf. 1

8

{Fachinformatik}

6

Wiss. Arbeiten 1

1

 

 

 

 

29

Theoretische Inf. 1

6

2

 

 

Praktische Inf. 2

6

6

Softwareprojekt 1

9

 

{General Studies 1}

(2)

31

Technische Inf. 1

8

3

 

 

Praktische Inf. 3

6

 

 

Softwareprojekt 2

9

 

{General Studies 2}

(4)

29

Technische Inf. 2

8

{Freie Wahl}

(2)

4

Mathematik 2

8

 

 

Inf. und Gesellschaft

6

 

 

{Inf-Wahl 1}

(6)

{Freie Wahl}

(4)

30

Theoretische Inf. 2

6

5

{TheoInf-Wahl}

(6)

{PrakTechInf-Wahl 1}

(6)

{AnwInf-Wahl}

(6)

Wiss. Arbeiten 2
Bachelor-Projekt

1

{Inf-Wahl 2}

(6)

 

 

31

[

Bachelor-Projekt 1

12

6

{PrakTechInf-Wahl 2}

(6)

Bachelor-Projekt 2

6

 

30

Bachelorarbeit

12

Erläuterungen: Bei den eingeklammerten Titeln können die Studierenden aus (mehr oder weniger umfangreichen) Wahlkatalogen wählen, s. Anlage 2. Da dabei z. T. auch verschiedene Modulgrößen möglich sind, handelt es sich bei den eingeklammerten CP-Angaben lediglich um typische Werte. Die dann ggf. fehlenden/überzähligen CP werden mit den Modulen im Bereich Freie Wahl verrechnet.

Anlage 2:

Module und Prüfungsanforderungen:

Modul-
bereich

Modul

P/W

CP

GS-
Anteil

Prüfungsform

Mathematik & Theoretische Informatik

Mathematik 1

P

8

3

Gem. § 3 Abs. 1

Mathematik 2

P

8

 

Gem. § 3 Abs. 1

Theoretische Informatik 1

P

6

 

Gem. § 3 Abs. 1

Theoretische Informatik 2

P

6

 

Gem. § 3 Abs. 1

(TheoInf-Wahl)

W

(gem. Wahl)

 

Gem. § 3 Abs. 1

Praktische & Technische Informatik

Praktische Informatik 1

P

8

4

Gem. § 3 Abs. 1

Praktische Informatik 2

P

6

 

Gem. § 3 Abs. 1

Praktische Informatik 3

P

6

 

Gem. § 3 Abs. 1

Technische Informatik 1

P

8

 

Gem. § 3 Abs. 1

Technische Informatik 2

P

8

 

Gem. § 3 Abs. 1

(PrakTechInf-Wahl 1)

W

(gem. Wahl)

 

Gem. § 3 Abs. 1

(PrakTechInf-Wahl 2)

W

(gem. Wahl)

 

Gem. § 3 Abs. 1

Angewandte Informatik

Fachinformatik

P

12

3

Gem. § 3 Abs. 1

Informatik und Gesellschaft

P

6

3

Gem. § 3 Abs. 1

(AnwInf-Wahl)

W

(gem. Wahl)

 

Gem. § 3 Abs. 1

Projekte

Wissenschaftliches Arbeiten 1

P

1

1

Gem. § 3 Abs. 1

Softwareprojekt 1

P

9

 

Gem. § 3 Abs. 1

Softwareprojekt 2

P

9

4

Gem. § 3 Abs. 1

Wissenschaftliches Arbeiten 2

P

1

1

Gem. § 3 Abs. 1

Bachelorarbeit

P

12

 

Gem. § 3 Abs. 1

Bachelorprojekt

Bachelorprojekt 1

P

12

4

Gem. § 3 Abs. 1

Bachelorprojekt 2

P

6

2

Gem. § 3 Abs. 1

Informatik-Wahl

(Informatik-Wahl 1)

W

(gem. Wahl)

 

Gem. § 3 Abs. 1

(Informatik-Wahl 2)

W

(gem. Wahl)

 

Gem. § 3 Abs. 1

Sonstige Wahl

(General Studies 1)

W

(gem. Wahl)

(gem. Wahl)

Gem. § 3 Abs. 1

(General Studies 2)

W

(gem. Wahl)

(gem. Wahl)

Gem. § 3 Abs. 1

(ggf. mehrere Module Freie Wahl)

W

(gem. Wahl)

(gem. Wahl)

Gem. § 3 Abs. 1

Erläuterungen: P = Pflichtmodul, W = Wahlmodul

Alle Module schließen mit einer Modulprüfung ab.

-

Innerhalb des Pflichtmoduls Fachinformatik gibt es mehrere Wahlalternativen. Typische Angebote sind derzeit Medieninformatik, Wirtschaftsinformatik und Produktionsinformatik. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert. Alternativ kann in Absprache mit dem Prüfungsausschuss auch ein explizites Nebenfach gewählt werden.

-

In den Bereichen TheoInf-Wahl, PrakTechInf-Wahl und AnwInf-Wahl gibt es jeweils Auswahlkataloge der Modulkategorie Bachelor-Basis (s. Modulkatalog, Jahresplanung, LV-Verzeichnis). In den Bereichen TheoInf-Wahl und AnwInf-Wahl muss daraus je ein Modul gewählt werden. Im Bereich PrakTechInf-Wahl müssen daraus zwei Module gewählt werden. Die angebotenen Module haben einen Regelumfang von je 6 CP (es kann aber auch Ausnahmen geben, die dann mit den CP der Freien Wahl verrechnet werden).

-

Im Bereich Informatik-Wahl müssen zwei Module aus den Modulkategorien Bachelor-Basis oder Bachelor-Ergänzung (oder falls die erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind, aus dem Master-Angebot der Informatik) gewählt werden (s. Jahresplanung, LV-Verzeichnis). Im Studienverlaufsplan sind dafür jeweils 6 CP vorgesehen worden (die überzähligen/ fehlenden CP werden mit jenen des Bereichs Freie Wahl verrechnet).

-

Es müssen zwei Module aus jenem Angebot der Universität Bremen gewählt werden, das inhaltlich nicht der Informatik zugerechnet wird und sich auch nicht mit Pflichtveranstaltungen des Studiengangs Informatik überschneidet (General Studies). Im Studienverlaufsplan sind dafür insgesamt 6 CP vorgesehen worden (die überzähligen/fehlenden CP werden mit jenen des Bereichs Freie Wahl verrechnet).

-

Die verbleibenden CP werden dem Bereich Freie Wahl zugeordnet. Darin können Module aus dem Gesamtangebot der Universität Bremen gewählt werden, solange sie sich inhaltlich nicht mit Pflichtmodulen des Studiengangs Informatik überschneiden. Im obigen Studienverlaufsplan sind dafür insgesamt 6 CP vorgesehen worden (die tatsächlichen CP sind abhängig von der konkreten Wahl in den anderen Wahlbereichen).

-

Das Bachelorprojekt besteht offiziell aus zwei Teilen, die in einem gemeinsamen Modulbereich zusammengefasst sind. Die Spaltung des Bachelorprojekts ist nur für die Organisation einer potentiellen Master-Bewerbung nach dem 5. Fachsemester erforderlich. Inhaltlich handelt es sich um ein durchgehendes Projekt, das sich i. d. R. vom Beginn des 5. bis ins 6. Semester hinein erstreckt. Entsprechend muss für beide Bachelorprojekt-Module dasselbe Projekt gewählt werden (das Bestehen des ersten Teils dieses Projekts ist Voraussetzung für die Teilnahme am zweiten Teil). Der erste Teil schließt mit einem unbenoteten Schein über 12 CP ab; für den Modulbereich insgesamt wird jedoch eine Prüfungsleistung der Form Projektarbeit im Gesamtumfang von 18 CP absolviert und benotet.


Anlage 3:

Weitere Prüfungsformen

Über die § 8 und § 9 AT BPO genannten Prüfungsformen hinaus sind die folgenden Prüfungsformen üblich:

-

Bearbeitung von Übungsaufgaben mit Fachgespräch,

-

Bearbeitung von Praktikums- bzw. Laboraufgaben mit Fachgespräch,

-

Mündlicher Vortrag (Referat) mit schriftlicher Ausarbeitung, ggf. Fachgespräch.

Fachgespräche haben eine Dauer von circa 10 bis 30 Minuten je Kandidatin/Kandidat.

Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall weitere Prüfungsformen zulassen.

Anlage 4:

Durchführung von Prüfungen im Antwort- Wahl-Verfahren und zur Durchführung von Prüfun- gen als „e-Klausur“ (entfällt)

Anlage 5:

Zulassungsvoraussetzungen für Module

Der erfolgreiche Abschluß von ....

.... ist Voraussetzung für Belegung des Moduls

Praktische Informatik 1

Praktische Informatik 2

Praktische Informatik 1

Softwareprojekt 1

Praktische Informatik 2

Softwareprojekt 2

Softwareprojekt 1

Softwareprojekt 2

Softwareprojekt 2

Bachelorprojekt 1

Bachelorprojekt 1

Bachelorprojekt 2

Darüber hinaus werden etwaige Vorkenntnisse, die zur erfolgreichen Absolvierung von Modulen notwendig sind, in den Modulbeschreibungen ausgewiesen bzw. bei der Jahresplanung des Lehrprogramms festgelegt und im Veranstaltungsverzeichnis angegeben.

Anlage 6:

Regelungen für Studierende des Studien- gangs Informatik mit Studienprofil „Duales Studium Informatik“

§ 1
Geltungsbereich

(1) Diese Anlage gilt für Studierende, die im Studiengang Informatik der Universität Bremen immatrikuliert sind und die einen Doppelabschluss (Bachelor of Science, Fachinformatikerin/Fachinformatiker Systemintegration bzw. Anwendungsentwicklung) erwerben wollen. Studierende müssen einen Ausbildungsvertrag vorlegen.

(2) Diese Anlage regelt für Studierende der Universität Bremen den Ausbildungsabschnitt an der Universität Bremen.

(3) Studierende, die ihren Ausbildungsvertrag vor erfolgreichem Abschluss der Ausbildung auflösen, wechseln in die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Informatik“.

§ 2
Umfang und Dauer des Studienprofils
„Duales Studium Informatik“

Für das Studienprofil „Duales Studium Informatik“ müssen insgesamt 180 Leistungspunkte nach ECTS erworben werden. Dies entspricht einer Regelstudienzeit von acht Semestern.

§ 3
Studienaufbau

Ein Studienverlaufsplan ist in Anlage 6 dargestellt.

§ 4
Wechsel in das Studienprofil
„Duales Studium Informatik“

Ein Wechsel in das Studienprofil „Duales Studium Informatik“ kann mit der Anmeldung zum Modul Praktische Informatik 1 erfolgen. Für einen Wechsel in das Studienprofil „Duales Studium Informatik“ ist der Nachweis über einen Ausbildungsvertrag zur Fachinformatikerin/zum Fachinformatiker Systemintegration bzw. Anwendungsentwicklung zu erbringen.

§ 5
Zu erbringende Prüfungsleistungen

Die in den Modulen zu erbringenden Prüfungsleistungen und die Prüfungsmodalitäten regelt die fachspezifische Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Informatik und die dazugehörigen Anlagen 1 und 2.

§ 6
Zeugnis und Urkunde

Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfungen aller Module sowie der Bachelorarbeit wird den Studierenden der Abschlussgrad

Bachelor of Science
(abgekürzt B. Sc.)

der Universität Bremen mit der Zusatzbezeichnung

„Studienprofil Duales Studium Informatik“

verliehen.

Studienverlaufsplan für Studierende des Bachelorstudiengangs Informatik mit Studienprofil „Duales Studium Informatik“

Der nachfolgende Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Die Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden, sofern die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 5 der fachspezifischen Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informatik erfüllt sind.

Bachelor Informatik (BPO 2010) - Variante „Duales Studium“

Sem.

Mathematik &
Theoretische
Informatik

CP

Praktische &
Technische
Informatik

CP

Angewandte
Informatik

CP

Projekte

CP

Informatik Wahl

CP

Wahl

CP

1

Mathematik 1

8

Praktische Inf. 1

8

(Fachinformatik)

6

Wiss. Arbeiten 1

1

 

 

 

 

29

Theoretische Inf. 1

6

2

 

 

Praktische Inf. 2

6

6

Softwareprojekt 1

9

 

 

{General Studies 1}

(2)

31

Technische Inf. 1

8

3

 

 

Praktische Inf. 3

6

 

 

Softwareprojekt 2

9

 

 

 

 

23

Technische Inf. 2

8

4

Mathematik 2

8

Rechnernetze

8

 

 

 

 

 

 

{Freie Wahl}

(2)

24

Theoretische Inf. 2

6

5

{TheoInf-Wahl}

(6)

 

 

 

 

Wiss. Arbeiten 2
Bachelor-Projekt

1

{Inf-Wahl 1}

(6)

 

 

25

[

Bachelor-Projekt 1

12

6

 

 

{PrakTechInf-Wahl}

(4)

Inf. und Gesellschaft

6

Bachelor-Projekt 2

6

 

 

{Freie Wahl}

(2)

18

7

 

 

 

 

{AnwInf-Wahl}

(6)

 

 

{Inf-Wahl 2}

(6)

{General Studies 2}

(4)

18

{Freie Wahl}

(2)

8

 

 

 

 

 

 

Bachelorarbeit

12

 

 

 

 

12

Abweichungen gegenüber dem Studienverlaufsplan in Anlage 1:

-

Der Studienverlaufsplan wurde auf acht Semester gestreckt.

-

Es wird empfohlen, für das Wahlmodul PrakTechInf-Wahh das Modul Rechnernetze zu wählen.



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