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  • Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Soziologie“ (Vollfach) an der Universität Bremen vom 6. Dezember 2023

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Soziologie“ (Vollfach) an der Universität Bremen

Veröffentlichungsdatum:06.12.2023 Inkrafttreten01.10.2024 Zuletzt geändert durch:Berichtigung (Brem.ABl. 2024 S. 643)
Fundstelle Brem.ABl. 2023, S. 1469, ber. 2024, 643
Zitiervorschlag: "Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Soziologie“ (Vollfach) an der Universität Bremen vom 6. Dezember 2023 (Brem.ABl. 2023, S. 1469, ber. 2024, 643), zuletzt Berichtigung (Brem.ABl. 2024 S. 643)"

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juris-Abkürzung: SozBacfPO BR 2023
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:SozBacfPO BR 2023
Ausfertigungsdatum:06.12.2023
Gültig ab:01.10.2024
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2023, 1469, ber. 2024, 643
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang
„Soziologie“ (Vollfach) an der Universität Bremen
Vom 6. Dezember 2023
Zum 01.08.2025 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Berichtigung (Brem.ABl. 2024 S. 643)

Der Fachbereichsrat des Fachbereiches 8 (Sozialwissenschaften) hat auf seiner Sitzung am 6. Dezember 2023 gemäß § 87 Satz 1 Nummer 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) i.V.m. § 62 BremHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. März 2023 (Brem.GBl. S. 305), folgende Prüfungsordnung beschlossen:

Diese fachspezifische Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnungen für Bachelorstudiengänge (AT BPO) an der Universität Bremen vom 27. Januar 2010 in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Studienumfang und Abschlussgrad

(1) Für den erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiengangs „Soziologie“ (Vollfach) sind insgesamt 180 Leistungspunkte (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) zu erwerben. Dies entspricht einer Regelstudienzeit von 6 Fachsemestern.

(2) Aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung wird der Abschlussgrad

Bachelor of Arts
(abgekürzt B.A.)

verliehen.

§ 2
Studienaufbau, Module und Leistungspunkte

(1) Der Bachelorstudiengang „Soziologie“ wird als Vollfach-Bachelorstudium gemäß § 4 Absatz 1 Ziffer 1 AT BPO studiert. Der General Studies-Bereich gemäß § 4 Absatz 1 Ziffer 1 AT BPO umfasst 21 CP. Leistungspunkte für diesen Bereich können in den Fachergänzenden Studien der Universität Bremen bzw. in den General Studies-Angeboten des Fachbereichs 8 bzw. in Angeboten anderer Fächer erworben werden.

(2) Das Studium gliedert sich wie folgt in die Abschnitte:

-

Bachelorarbeit im Umfang von 15 CP;

-

Pflichtmodule im Umfang von 120 CP;

-

Wahlpflichtmodule im Umfang von 24 CP;

-

General Studies-Bereich mit Wahloptionen gemäß Absatz 1 im Umfang von 21 CP.

(3) Anlage 1 stellt den empfohlenen Studienverlauf dar, Anlage 2 regelt die zu erbringenden Prüfungsleistungen.

(4) Module werden als Pflicht-, Wahlpflicht- oder im General Studies-Bereich als Wahlmodule durchgeführt.

(5) Die im Studienverlaufsplan vorgesehenen Pflicht-, und Wahlpflichtmodule werden mindestens im jährlichen Turnus angeboten.

(6) Pflichtmodule werden in deutscher Sprache durchgeführt. Angebote der Wahlpflichtmodule und des General Studies-Bereichs können in deutscher oder englischer Sprache durchgeführt werden, wenn ein alternatives deutschsprachiges Angebot wählbar ist.

(7) Die den Modulen jeweils zugeordneten Lehrveranstaltungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen.

(8) Lehrveranstaltungen werden gemäß § 6 Absatz 1 AT BPO durchgeführt. Weitere Lehrveranstaltungsarten können durch Entscheidungen des Rektorats spezifiziert werden.

(9) Das Studium beinhaltet ein obligatorisches Praktikum im Umfang von 12 CP. Näheres regelt die Praktikumsordnung.

§ 3
Prüfungen

(1) Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT BPO und der Ordnung der Universität Bremen zur Durchführung elektronischer Prüfungen (DigiPrüfO UB/Digitalprüfungsordnung) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Darüber hinaus können Prüfungen in den in Anlage 3 aufgeführten Formen erfolgen. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin oder eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen.

(2) Eine erneute Prüfung kann gemäß § 20 Absatz 4 AT BPO in einer anderen als der ursprünglich durchgeführten Form erfolgen.

(3) Bearbeitungsfristen und Umfang von Prüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Moduls mitgeteilt.

§ 4
Anerkennung und Anrechnung

Die Anerkennung oder die Anrechnung von Leistungen erfolgt gemäß § 22 AT BPO in der jeweils gültigen Fassung.

§ 5
Zulassungsvoraussetzungen für Module

Außer im Rahmen des § 6 Absatz 2 gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen für Module.

§ 6
Modul Bachelorarbeit

(1) Das Modul Bachelorarbeit (15 CP) besteht aus der Bachelorarbeit im Umfang von 12 CP und einem begleitenden (unbenoteten) Seminar im Umfang von 3 CP.

(2) Voraussetzung zur Anmeldung der Bachelorarbeit ist der Nachweis von mindestens 96 CP. Folgende Pflichtmodule müssen erbracht worden sein:

-

„Sozialstrukturanalyse I“,

-

„Sozialstrukturanalyse II“,

-

„Soziologisches Denken und Arbeiten“,

-

„Soziologisches Beschreiben, Erklären und Verstehen“,

-

„Gesellschaftstheorie“,

-

„Sozialtheorie“,

-

„Statistik/Methoden I“,

-

„Statistik/Methoden II“ und

-

„Spezielle Soziologien“.

(3) Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 9 Wochen. Der Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 3 Wochen genehmigen.

(4) Die Bachelorarbeit wird als Einzel- oder als Gruppenarbeit mit bis zu 2 Personen erstellt. Bei einer Gruppenarbeit muss der Beitrag jedes einzelnen Gruppenmitglieds klar erkennbar, abgrenzbar und bewertbar sein.

(5) Die Bachelorarbeit wird in deutscher Sprache angefertigt. Auf Wunsch der oder des Studierenden und in Abstimmung mit der betreuenden Person darf die Bachelorarbeit in englischer Sprache angefertigt werden Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag andere Sprachen zulassen, sofern die Betreuung und Bewertung gewährleistet sind.

§ 7
Gesamtnote der Bachelorprüfung

Die Gesamtnote wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet. Unbenotete Module werden bei der Notenberechnung nicht berücksichtigt.

§ 8
Geltungsbereich und Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2024 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2024/25 im Bachelorstudiengang „Soziologie“ (Vollfach) ihr Studium aufnehmen.

(2) Studierende des Bachelorstudiums „Soziologie“ (Vollfach), die ihr Studium vor dem Wintersemester 2024/25 aufgenommen haben, können auf Antrag wechseln oder beenden ihr Studium gemäß der Prüfungsordnung vom 13. April 2016, zuletzt berichtigt am 8. September 2021. Der Antrag auf Wechsel in die vorliegende Prüfungsordnung muss bis zum 15. November 2024 beim zuständigen Prüfungsausschuss gestellt werden. Über die Anerkennung erbrachter Leistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage.

(3) Die Prüfungsordnung vom 13. April 2016, zuletzt berichtigt am 8. September 2021, tritt zum 30. September 2028 außer Kraft. Studierende, die bis zum 30. September 2028 ihr Studium nicht beendet haben, wechseln in die vorliegende Prüfungsordnung. Über die Anerkennung von Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage.

Anlagen:

Anlage 1:

Studienverlaufsplan des Bachelorstudiengangs „Soziologie“ (Vollfach)

Anlage 2:

Module und Prüfungsanforderungen

Anlage 3:

Weitere Prüfungsformen

Anlage 1

Anlage 1: Studienverlaufsplan des Bachelorstudiengangs „Soziologie“
(Vollfach)

Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden.

 

 

 

Pflichtmodule,
120 CP

 

Wahlpflichtmodule,
24 CP

General
Studies-
Bereich,
21 CP

Bachelorarbeit,
15 CP

∑ 180
CP
Semesterverlauf

1. Jahr

1. Sem.

Soz-DuA,
Soziologisches Denken und Arbeiten,
9 CP

 

Soz-SO1,
Sozialstrukturanalyse I,
9 CP

gemäß Anlage 2.3,
6 CP

vgl. § 2 Absatz 1,
6 CP

 

30

2. Sem.

Soz-BEV
Soziologisches Beschreiben, Erklären und Verstehen,
9 CP

Soz-STM1a,
Statistik/Methoden I,
12 CP

Soz-SO2,
Sozialstrukturanalyse II,
9 CP

 

 

 

30

2. Jahr

3. Sem.

Soz-GTh
Gesellschaftstheorie,
9 CP

Soz-STM2a,
Statistik/Methoden II,
12 CP

Soz-SP,
Spezielle Soziologien,
18 CP

 

vgl. § 2 Absatz 1,
3 CP

 

33

4. Sem.

Soz-STh
Sozialtheorie,
9 CP

Soz-FEM1u2,
Fortgeschrittene Empirische Methoden,
12 CP

 

vgl. § 2 Absatz 1,
6 CP

 

30

3. Jahr

5. Sem.

Soz-P,
Praktikum,
12 CP

 

gemäß Anlage 2.3,
6 CP

vgl. § 2 Absatz 1,
6 CP

 

30

6. Sem.

 

 

 

gemäß Anlage 2.3,
12 CP

 

Soz-BA,
Modul Bachelorarbeit,
15 CP

27

CP: Credit Points, Sem.: Semester, vgl.: vergleiche

Anlage 2

Anlage 2: Module und Prüfungsanforderungen

2.1:

Bachelorarbeit (Bachelor Thesis), 15 CP

K.-
Ziffer

Modultitel, deutsch

Modultitel,
englische
Übersetzung

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/KP

Aufteilung der CP
bei Teilprüfungen

PL/SL
(Anzahl)

Soz-BA

Modul
Bachelorarbeit

Module
Bachelor Thesis

P

15

TP

Bachelorarbeit,
12 CP

PL: 1
SL: 0

Begleitseminar,
3 CP

PL: 0
SL: 1

K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points;
MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet),
SL: Studienleistung (= unbenotet)

2.2:

Pflichtmodule (Compulsory Modules), 120 CP

K.-
Ziffer

Modultitel, deutsch

Modultitel, englische
Übersetzung

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/
TP/KP

Aufteilung der CP
bei Teilprüfungen

PL/SL
(Anzahl)

Soz-SO1

Sozialstrukturanalyse I

Introduction to Social Structure I

P

9

KP

 

PL: 1
SL: 1

Soz-SO2

Sozialstrukturanalyse II

Introduction to Social Structure II

P

9

KP

 

PL: 1
SL: 1

Soz-DuA

Soziologisches Denken und Arbeiten

Sociological Thinking and Working

P

9

TP

Prüfungsleistung,
6 CP

PL: 1
SL: 0

Studienleistung,
3 CP

PL: 0
SL: 1

Soz-BEV

Soziologisches Beschreiben, Erklären und Verstehen

Sociological Describing, Explaining and Understanding

P

9

KP

 

PL: 1
SL: 1

Soz-GTh

Gesellschaftstheorie

Theory of the Society

P

9

MP

 

PL: 1
SL: 0

Soz-STh

Sozialtheorie

Social Theory

P

9

MP

 

PL: 1
SL: 0

Soz-STM1a

Statistik/Methoden I

Social Statistics/Methods of Social Research I

P

12

TP

Statistik I,
8 CP

PL: 1
SL: 0

Methoden I,
4 CP

PL: 1
SL: 0

Soz-STM2a

Statistik/Methoden II

Social Statistics/Methods of Social Research II

P

12

TP

Statistik II,
8 CP

PL: 1
SL: 0

Methoden II,
4 CP

PL: 1
SL: 0

Soz-FEM1u2

Fortgeschrittene Empirische Methoden

Advanced Empirical Methods

P

12

TP (LV)

Prüfungsleistung 1,
6 CP

PL: 1
SL: 0

Prüfungsleistung 2,
6 CP

PL: 1
SL: 0

Soz-SP

Spezielle Soziologien

Sociological Subdisciplines

P

18

TP (LV)

Prüfungsleistung 1,
6 CP

PL: 1
SL: 0

Prüfungsleistung 2,
6 CP

PL: 1
SL: 0

Prüfungsleistung 3,
6 CP

PL: 1
SL: 0

Soz-P

Praktikum

 

P

12

MP

 

PL: 0
SL: 1

K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points;
MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet),
SL: Studienleistung (= unbenotet), LV: Lehrveranstaltung

2.3:

Wahlpflichtmodule (Compulsory Elective Modules), 24 CP

Es müssen entweder genau 2 oder keines der 3-CP-Module gewählt werden.

K.-
Ziffer

Modultitel, deutsch

Modultitel,
englische
Übersetzung

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/
TP/KP

Aufteilung der CP
bei Teilprüfungen

PL/SL
(Anzahl)

Soz-W1

Aktuelle Themen der Soziologie

Current and Advanced Topics in Sociology

WP

12

TP

Prüfungsleistung 1,
6 CP

PL: 1
SL: 0

Prüfungsleistung 2,
6 CP

PL: 1
SL: 0

Soz-W2

Ergänzungen Spezieller Soziologien

Additional Sociological Subdisciplines

WP

6

MP

 

PL: 1
SL: 0

Soz-W3

Ergänzungen Soziologischer Theorien

Additional Sociological Theories

WP

6

MP

 

PL: 1
SL: 0

Soz-W4

Ergänzungen Empirischer Methoden

Additional Advanced Empirical Methods

WP

6

MP

 

PL: 1
SL: 0

Soz-W5

Interdisziplinäre Perspektiven

Interdisciplinary Perspectives

WP

6

MP

 

PL: 1
SL: 0

Soz-W6

Soziologische Schlüsselqualifikationen

Key Qualifications for Sociological Studies

WP

3

MP

 

PL: 0
SL: 1

Soz-W7

Soziologische Studienkompetenzen

Sociological Study Competencies

WP

3

MP

 

PL: 0
SL: 1

Soz-W8

Berufsorientierung und Praxisbezug

Career Preparation and Applied Learning

WP

3

MP

 

PL: 0
SL: 1

K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points;
MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet),
SL: Studienleistung (= unbenotet)


Anlage 3

Anlage 3: Weitere Prüfungsformen

Zusätzlich zu den in §§ 8 ff. des AT BPO genannten Prüfungsformen, können folgende Prüfungsformen im Studienverlauf ebenfalls auftreten:

-

Rezension: Beschreibung und Empfehlung eines Fachtexts aus dem Bereich des Lehrveranstaltungsthemas.

-

Protokoll: schriftliche Beschreibung einer wissenschaftlichen Veranstaltung/Seminarsitzung.

-

(Poster-)Präsentation: übersichtliche und ggf. auch graphisch untermauerte Darstellung eines wissenschaftlichen Themas in Form eines Vortrages oder Konferenzposters.

-

Essay: Argumentationspapier zur systematischen Entwicklung eines Arguments (Bearbeitungsdauer maximal 6 Wochen).

-

Take-Home-Examination: Hausklausur als selbstständige Bearbeitung eines vorgegebenen Themas innerhalb von 2 Wochen.

-

Studienarbeit: umfangreiche praktische oder theoretische Arbeit (z.B. Erhebungen), deren Form variieren kann.



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