Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bereich Erziehungswissenschaft im Zwei-Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen vom 6. November 2024

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bereich Erziehungswissenschaft im Zwei-Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen

Veröffentlichungsdatum:06.11.2024 Inkrafttreten01.10.2025
Fundstelle Brem.ABl. 2024, S. 1354
Zitiervorschlag: "Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bereich Erziehungswissenschaft im Zwei-Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen vom 6. November 2024 (Brem.ABl. 2024, S. 1354)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: ErzWZwFäBacfPO BR 2024
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:ErzWZwFäBacfPO BR 2024
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bereich Erziehungswissenschaft
im Zwei-Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen
Vom 6. November 2024
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.10.2025

Der Fachbereichsrat des Fachbereiches 12 (Erziehungswissenschaften) hat auf seiner Sitzung am 6. November 2024 gemäß § 87 Satz 1 Nummer 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) i.V.m. § 62 BremHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. März 2023 (Brem.GBl. S. 305), folgende Prüfungsordnung beschlossen:

Diese fachspezifische Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnungen für Bachelorstudiengänge (AT BPO) an der Universität Bremen vom 27. Januar 2010 in der jeweils geltenden Fassung.

§ 1
Studienumfang

Für den erfolgreichen Abschluss des Bereichs Erziehungswissenschaft im Zwei-Fächer-Bachelorstudium sind insgesamt 24 Leistungspunkte (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) zu erwerben.

§ 2
Studienaufbau, Module und Leistungspunkte

(1) Der Bereich Erziehungswissenschaft im Zwei-Fächer-Bachelorstudium wird gemäß § 4 Absatz 1 Ziffer 3 AT BPO studiert. Im Wahlbereich im Umfang von 3 CP können die Fachergänzende Studien der Universität Bremen oder Angebote des Fachbereichs 12 absolviert werden.

(2) Das Studium gliedert sich in:

-

Erziehungswissenschaften im Gesamtumfang von 15 CP,

-

Umgang mit Heterogenität, 6 CP,

-

Schlüsselqualifikationen im Umfang von 3 CP.

(3) Anlage 1 stellt den empfohlenen Studienverlauf dar, Anlage 2 regelt die zu erbringenden Prüfungsleistungen.

(4) Die im Studienplan vorgesehenen Pflicht- oder Wahlmodule werden mindestens im jährlichen Turnus angeboten.

(5) Pflichtmodule werden in deutscher Sprache durchgeführt. Wahlangebote können in englischer Sprache angeboten werden, sofern eine deutschsprachige Alternative vorhanden ist.

(6) Die den Modulen jeweils zugeordneten Lehrveranstaltungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen.

(7) Lehrveranstaltungen werden gemäß § 6 Absatz 1 AT BPO durchgeführt. Weitere Lehrveranstaltungsarten können durch Entscheidungen des Rektorats spezifiziert werden.

(8) Der Bereich Erziehungswissenschaft beinhaltet ein obligatorisches Praktikum im Umfang von 6 CP. Näheres regelt die entsprechende Praktikumsordnung für schulpraktische Studien.

§ 3
Prüfungen

(1) Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT BPO und der Ordnung der Universität Bremen zur Durchführung elektronischer Prüfungen (DigiPrüfO UB/Digitalprüfungsordnung) in den jeweils geltenden Fassungen durchgeführt. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin oder eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen.

(2) Eine erneute Prüfung kann gemäß § 20 Absatz 4 AT BPO in einer anderen als der ursprünglich durchgeführten Form erfolgen.

(3) Bearbeitungsfristen und Umfang von Prüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Moduls mitgeteilt.

§ 4
Anerkennung und Anrechnung

Die Anerkennung oder die Anrechnung von Leistungen erfolgt gemäß § 22 AT BPO in der jeweils geltenden Fassung.

§ 5
Zulassungsvoraussetzungen für Module

Es gibt keine Zulassungsvoraussetzungen für Module.

§ 6
Modul Bachelorarbeit (und Kolloquium)

Die Bachelorarbeit kann nicht im Bereich Erziehungswissenschaft geschrieben werden.

§ 7
Gesamtnote der Bachelorprüfung

(1) Die Gesamtnote im Zwei-Fächer-Bachelorstudium errechnet sich aus den mit ihren CP gewichteten Fachnoten.

(2) Die Fachnote im Bereich Erziehungswissenschaft wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet, in denen benotete Prüfungen abgelegt werden. Unbenotete Module fließen nicht in die Berechnung ein.

§ 8
Geltungsbereich und Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2025 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2025/26 im Zwei-Fächer-Bachelorstudium im Bereich Erziehungswissenschaft ihr Studium aufnehmen.

(2) Studierende, die vor dem Wintersemester 2025/26 ihr Studium begonnen haben, wechseln in die vorliegende Prüfungsordnung. Erbrachte Leistungen werden anerkannt.

(3) Die Prüfungsordnung vom 25. Mai 2011, zuletzt geändert am 29. Juni 2016 und berichtigt am 20. Juni 2018, tritt mit Inkrafttreten dieser Ordnung außer Kraft.

Anlagen

 

Anlage 1:

Studienverlaufsplan für den Bereich Erziehungswissenschaft

Anlage 2:

Module und Prüfungsanforderungen

Anlage 3:

Weitere Prüfungsformen (entfällt)

Anlage 1

Anlage 1: Studienverlaufsplan für den Bereich Erziehungswissenschaft im
Zwei-Fächer-Bachelorstudium

Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden.

 

Pflichtmodule, 21 CP

Wahlbereich, 3 CP

∑ 24 CP
Verlauf
Studienjahr

Erziehungswissenschaften

Umgang mit
Heterogenität

1. Jahr

1. Sem.

 

 

 

12

2. Sem.

EW-L GO1,
Pädagogische Professionalität entwickeln - Einführung in das lehrer*innenbildende Studium (inkl. Orientierungspraktikum),
9 CP

BA-UM-HET,
Umgang mit Heterogenität in der Schule,
6 CP

 

2. Jahr

3. Sem.

 

 

6

4. Sem.

 

 

Fachergänzende Studien oder Modul gemäß Anlage 2.2,
3 CP

3. Jahr

5. Sem.

EW-L GO2,
Schule als Sozialraum verstehen - Grundlagen von Entwicklung und Sozialisation,
6 CP

 

 

6

CP: Credit Points, Sem.: Semester, inkl.: inclusive

Anlage 2

Anlage 2: Module und Prüfungsanforderungen

2.1

Pflichtmodule (Compulsory Modules), 21 CP

K.-Ziffer

Modultitel, deutsch

Modultitel,
englische
Übersetzung

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/
KP

Aufteilung der CP bei
TP

PL/SL
(Anzahl)

EW-L GO1

Pädagogische Professionalität entwickeln - Einführung in das lehrer*innenbildend e Studium (inkl. Orientierungspraktikum)

Developing Pedagogical Professionalism - Introduction to Teacher Education (including Orientation Internship

P

9

TP

Studienleistung Pädagogische Professionalität entwickeln,
3 CP

PL: 0
SL: 1

Studienleistung Orientierungspraktikum, 6 CP

PL: 0
SL: 1

EW-L GO2

Schule als Sozialraum verstehen - Grundlagen von Entwicklung und Sozialisation

Understanding School as a Social Space - Basics of Development and Socialization

P

6

TP

Prüfungsleistung Schule als Sozialraum verstehen, 5 CP

PL: 1
SL: 0

Studienleistung Schule als Sozialraum verstehen, 1 CP

PL: 0
SL: 1

BA-UMHET

Umgang mit Heterogenität in der Schule

Addressing Heterogeneity in School

P

6

TP

Studienleistung Heterogenität, 3 CP

PL: 0
SL: 1

Prüfungsleistung Heterogenität, 3 CP

PL: 1
SL: 0

K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet); inkl.: inklusive

2.2

Wahlbereich (Elective Area), 3 CP

Im Wahlbereich können im Umfang von 3 CP Fachergänzende Studien der Universität Bremen oder Angebote des Moduls Schlüsselqualifikationen des Fachbereichs 12 absolviert werden.

K.-Ziffer

Modultitel, deutsch

Modultitel,
englische
Übersetzung

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/
KP

Aufteilung der CP bei
TP

PL/SL
(Anzahl)

EW-L GO SQ

Schlüsselqualifikationen - Überfachliche Kompetenzen entwickeln

Key Qualifications - Developing Interdisciplinary Competences

W

3

MP (LV)

 

PL: 0
SL: 1

K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet); LV: Lehrveranstaltung


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.