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Der Fachbereichsrat des Fachbereiches 12 (Erziehungswissenschaften) hat auf seiner Sitzung am 6. November 2024 gemäß § 87 Satz 1 Nummer 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) i.V.m. § 62 BremHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. März 2023 (Brem.GBl. S. 305), folgende Prüfungsordnung beschlossen:
Diese fachspezifische Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnungen für Bachelorstudiengänge (AT BPO) an der Universität Bremen vom 27. Januar 2010 in der jeweils geltenden Fassung.
(1) Der Bereich Erziehungswissenschaft im Zwei-Fächer-Bachelorstudium wird gemäß § 4 Absatz 1 Ziffer 3 AT BPO studiert. Im Wahlbereich im Umfang von 3 CP können die Fachergänzende Studien der Universität Bremen oder Angebote des Fachbereichs 12 absolviert werden.
(2) Das Studium gliedert sich in:
Erziehungswissenschaften im Gesamtumfang von 15 CP,
Umgang mit Heterogenität, 6 CP,
Schlüsselqualifikationen im Umfang von 3 CP.
(3) Anlage 1 stellt den empfohlenen Studienverlauf dar, Anlage 2 regelt die zu erbringenden Prüfungsleistungen.
(4) Die im Studienplan vorgesehenen Pflicht- oder Wahlmodule werden mindestens im jährlichen Turnus angeboten.
(5) Pflichtmodule werden in deutscher Sprache durchgeführt. Wahlangebote können in englischer Sprache angeboten werden, sofern eine deutschsprachige Alternative vorhanden ist.
(6) Die den Modulen jeweils zugeordneten Lehrveranstaltungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen.
(7) Lehrveranstaltungen werden gemäß § 6 Absatz 1 AT BPO durchgeführt. Weitere Lehrveranstaltungsarten können durch Entscheidungen des Rektorats spezifiziert werden.
(8) Der Bereich Erziehungswissenschaft beinhaltet ein obligatorisches Praktikum im Umfang von 6 CP. Näheres regelt die entsprechende Praktikumsordnung für schulpraktische Studien.
(1) Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT BPO und der Ordnung der Universität Bremen zur Durchführung elektronischer Prüfungen (DigiPrüfO UB/Digitalprüfungsordnung) in den jeweils geltenden Fassungen durchgeführt. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin oder eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen.
(2) Eine erneute Prüfung kann gemäß § 20 Absatz 4 AT BPO in einer anderen als der ursprünglich durchgeführten Form erfolgen.
(3) Bearbeitungsfristen und Umfang von Prüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Moduls mitgeteilt.
Die Anerkennung oder die Anrechnung von Leistungen erfolgt gemäß § 22 AT BPO in der jeweils geltenden Fassung.
(1) Die Gesamtnote im Zwei-Fächer-Bachelorstudium errechnet sich aus den mit ihren CP gewichteten Fachnoten.
(2) Die Fachnote im Bereich Erziehungswissenschaft wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet, in denen benotete Prüfungen abgelegt werden. Unbenotete Module fließen nicht in die Berechnung ein.
(1) Diese Prüfungsordnung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2025 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2025/26 im Zwei-Fächer-Bachelorstudium im Bereich Erziehungswissenschaft ihr Studium aufnehmen.
(2) Studierende, die vor dem Wintersemester 2025/26 ihr Studium begonnen haben, wechseln in die vorliegende Prüfungsordnung. Erbrachte Leistungen werden anerkannt.
(3) Die Prüfungsordnung vom 25. Mai 2011, zuletzt geändert am 29. Juni 2016 und berichtigt am 20. Juni 2018, tritt mit Inkrafttreten dieser Ordnung außer Kraft.
Anlagen |
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Studienverlaufsplan für den Bereich Erziehungswissenschaft | |
Module und Prüfungsanforderungen | |
Anlage 3: | Weitere Prüfungsformen (entfällt) |
Anlage 1: Studienverlaufsplan für den Bereich Erziehungswissenschaft im
Zwei-Fächer-Bachelorstudium
Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden.
| Pflichtmodule, 21 CP | Wahlbereich, 3 CP | ∑ 24 CP | ||||
Erziehungswissenschaften | Umgang mit | ||||||
1. Jahr | 1. Sem. |
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| 12 | ||
2. Sem. | EW-L GO1, | BA-UM-HET, |
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2. Jahr | 3. Sem. |
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| 6 | |||
4. Sem. |
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| Fachergänzende Studien oder Modul gemäß Anlage 2.2, | ||||
3. Jahr | 5. Sem. | EW-L GO2, |
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| 6 |
CP: Credit Points, Sem.: Semester, inkl.: inclusive
Anlage 2: Module und Prüfungsanforderungen
Pflichtmodule (Compulsory Modules), 21 CP
K.-Ziffer | Modultitel, deutsch | Modultitel, | Modultyp | CP | MP/TP/ | Aufteilung der CP bei | PL/SL |
EW-L GO1 | Pädagogische Professionalität entwickeln - Einführung in das lehrer*innenbildend e Studium (inkl. Orientierungspraktikum) | Developing Pedagogical Professionalism - Introduction to Teacher Education (including Orientation Internship | P | 9 | TP | Studienleistung Pädagogische Professionalität entwickeln, | PL: 0 |
Studienleistung Orientierungspraktikum, 6 CP | PL: 0 | ||||||
EW-L GO2 | Schule als Sozialraum verstehen - Grundlagen von Entwicklung und Sozialisation | Understanding School as a Social Space - Basics of Development and Socialization | P | 6 | TP | Prüfungsleistung Schule als Sozialraum verstehen, 5 CP | PL: 1 |
Studienleistung Schule als Sozialraum verstehen, 1 CP | PL: 0 | ||||||
BA-UMHET | Umgang mit Heterogenität in der Schule | Addressing Heterogeneity in School | P | 6 | TP | Studienleistung Heterogenität, 3 CP | PL: 0 |
Prüfungsleistung Heterogenität, 3 CP | PL: 1 |
K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet); inkl.: inklusive
Wahlbereich (Elective Area), 3 CP
Im Wahlbereich können im Umfang von 3 CP Fachergänzende Studien der Universität Bremen oder Angebote des Moduls Schlüsselqualifikationen des Fachbereichs 12 absolviert werden.
K.-Ziffer | Modultitel, deutsch | Modultitel, | Modultyp | CP | MP/TP/ | Aufteilung der CP bei | PL/SL |
EW-L GO SQ | Schlüsselqualifikationen - Überfachliche Kompetenzen entwickeln | Key Qualifications - Developing Interdisciplinary Competences | W | 3 | MP (LV) |
| PL: 0 |
K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet); LV: Lehrveranstaltung