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Fachspezifische Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang „Leadership and Organisational Development“ der Universität Bremen

Veröffentlichungsdatum:19.12.2012 Inkrafttreten14.12.2018
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 14.12.2018 bis 29.09.2019Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:geändert durch Ordnung vom 12. Dezember 2018 (Brem.ABl. 2019 S. 54)
Fundstelle Brem.ABl. 2012, S. 923

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juris-Abkürzung: LaODMAfPO BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:LaODMAfPO BR
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Prüfungsordnung für den
weiterbildenden Masterstudiengang
„Leadership and Organisational Development“ der Universität Bremen
Vom 11. Juli 2012
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 14.12.2018 bis 29.09.2019
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Ordnung vom 12. Dezember 2018 (Brem.ABl. 2019 S. 54)

Die Fachbereichsräte 7 (Wirtschaftswissenschaft) und 11 (Human- und Gesundheitswissenschaften) haben auf ihren Sitzungen am 11. Juli 2012 (FB 7) und 8. Februar 2012 (FB 11) gemäß § 87 Absatz 1 Nummer 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) i. V. m. § 62 BremHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBI. S. 339) folgende Prüfungsordnung beschlossen:

Diese fachspezifische Prüfungsordnung gilt zusammen mit dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnungen für Masterstudiengänge der Universität Bremen vom 27. Januar 2010 in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Regelstudienzeit

Das postgraduale Studium wird in der Regel neben einer beruflichen Tätigkeit absolviert und als Teilzeitstudium im zeitlichen Umfang von fünf Halbjahren durchgeführt. Ein Halbjahr besteht aus Präsenzphasen und Phasen des Selbststudiums.

§ 2
Studienumfang und Studienaufbau

(1) Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs „Leadership and Organisational Development“ sind insgesamt 90 CP zu erwerben.

(2) In den folgenden Prüfungsgebieten müssen Module belegt und Kreditpunkte erworben werden:

a)

Pflichtbereich (78 CP):

i.

8 Pflichtmodule (48 CP)

ii.

Rahmen und Lernkultur des Studiums (3 CP)

iii.

Fallstudie: Interkulturalität und Diversität in Organisationen (3 CP)

iv.

Projekt (9 CP)

v.

Masterarbeit mit Kolloquium (15 CP)

b)

Wahlpflichtbereich:

i.

2 Wahlpflichtmodule (12 CP)

Anhang 1 stellt den Studienverlauf in struktureller Form dar und nimmt die Zuordnung von Inhalten zu den einzelnen Modulen vor. Die Module 1 - 8 aus dem Pflichtbereich und die 2 Wahlpflichtmodule bestehen in der Regel jeweils aus zwei Präsenzblöcken. Zu jedem Präsenzblock gehört eine Selbststudienphase.

(3) Die im Studienplan vorgesehenen Pflicht- und Wahlpflichtmodule werden im zweijährigen Turnus angeboten. Die einzelnen Lehrveranstaltungen werden in der Jahresplanung des Lehrprogramms ausgewiesen.

(4) Module im Pflichtbereich und im Wahlpflichtbereich werden in deutscher oder englischer Sprache durchgeführt.

(5) Das Studium beinhaltet ein Projekt, das in der Regel im 2. Studienjahr durchzuführen ist. Im Rahmen des Projekts soll mindestens eine betriebliche Fragestellung unter maßgeblicher Beteiligung der/des jeweiligen Studierenden bearbeitet und mit Präsentation und Projektbericht abgeschlossenen werden. Das Projekt hat einen Umfang von 270 Stunden, die neben der beruflichen Tätigkeit abzuleisten sind. Das Projekt kann auch zusammenhängend durchgeführt werden. Fristen für die Bearbeitung des Projektes werden von den Studierenden mit der Projektanmeldung beantragt und vom Prüfungsausschuss genehmigt. Für das Projekt werden 9 CP vergeben.

(6) Für jede Studierende/jeden Studierenden wird im Anschluss an das Auswahlverfahren ein individueller Lehr-Lernkontrakt erstellt, in dem die Module festgelegt werden, die die Studierenden im Wahlpflichtbereich belegen. Der Lehr-Lernkontrakt ist verpflichtend Bei einem halbjährlich stattfindenden Personalentwicklungs-Kontraktgespräch können Veränderungen im Lehr-Lernkontrakt vereinbart werden, die auf Antrag durch den Prüfungsausschuss genehmigt werden.

§ 3
Prüfungen

(1) Modulprüfungen können in den folgenden Formen durchgeführt werden:

a)

mündliche Prüfung (ca. 30 Minuten),

b)

schriftlich ausgearbeitetes Referat mit Vortrag (ca. 20 bis 45 Minuten),

c)

Projektarbeit mit schriftlichem Ergebnisbericht und Präsentation,

d)

Hausarbeit,

e)

Projektbericht.

Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin/eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen.

(2) Formen, Fristen und Umfang von Prüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Moduls mitgeteilt.

(3) Anmeldungen zu Modulprüfungen erfolgen spätestens zwei Wochen vor der jeweiligen Prüfung. Rücktritte von der Prüfungsanmeldung sind nur auf begründeten Antrag möglich.

(4) Prüfungen müssen so terminiert werden, dass sie in dem Halbjahr, in dem die entsprechende Lehrveranstaltung bzw. das Modul endet, erstmalig vollständig erbracht und bewertet werden können.

(5) Nicht bestandene Prüfungen können wiederholt werden.

§ 4
Prüfungsanforderungen der Masterprüfung

Die Prüfungsanforderungen sind in Anhang 1 aufgeführt.

§ 5
Masterthesis und Kolloquium

(1) Voraussetzung zur Anmeldung der Masterthesis ist der Nachweis von 64 CP. Darunter müssen folgende Leistungen erbracht worden sein:

a)

Alle Pflichtmodule (§ 2, (2), a., i.)

b)

Das Projekt (§ 2, (2), a., iv.)

(2) Die Masterthesis kann als Einzel- oder als Gruppenarbeit mit bis zu 2 Personen erstellt werden, wenn der Beitrag jedes einzelnen Gruppenmitglieds klar erkennbar, abgrenzbar und bewertbar ist.

(3) Die Masterthesis wird in deutscher oder, nach Vereinbarung mit der Prüferin/dem Prüfer, in englischer Sprache verfasst.

(4) Die Bearbeitungszeit der Masterthesis beträgt 450 Stunden = 15 CP, die innerhalb von 39 Wochen abgeleistet werden muss. Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 13 Wochen genehmigen.

(5) Zur Masterthesis findet zum nächstmöglichen Termin, spätestens vier Wochen nach Vorlage der Gutachten, ein Kolloquium statt. Das Kolloquium umfasst einen etwa 30-minütigen Vortrag und eine etwa 30-minütige Diskussion. Für Masterthesis und Kolloquium wird eine gemeinsame Note gebildet. Die Note des Kolloquiums fließt mit 20% in die gemeinsame Note ein.

(6) Der Zeitraum für die Bewertung der Masterthesis soll so kurz wie möglich sein und vier Wochen nicht überschreiten.

§ 6
Zeugnis und Urkunde

Aufgrund der bestandenen Prüfung wird der akademische Grad

„Master of Arts“
(abgekürzt M.A.)

verliehen.

§ 7
Inkrafttreten und Übergangsregelungen

(1) Die Prüfungsordnung tritt nach Genehmigung durch den Rektor mit Wirkung vom 1. Oktober 2011 in Kraft. Ihr Geltungsbereich umfasst alle Studierenden, die ab dem Winterhalbjahr 2011/12 erstmals im Masterstudiengang „Leadership and Organisational Development“ immatrikuliert werden.

(2) Sie gilt für Studierende, die vor dem Winterhalbjahr 2011/12 ihr Studium im Masterstudiengang „Leadership and Organisational Development“ aufgenommen haben, auf entsprechenden Antrag.

(3) Prüfungsleistungen und Studienleistungen, die von Studierenden, die vor dem Winterhalbjahr 2011/12 ihr Studium im Masterstudiengang „Leadership and Organisational Development“ aufgenommen haben, nach der Prüfungsordnung vom 15. Mai 2006 mit Änderung vom 16. März 2010 bereits erbracht worden sind, werden anhand einer vom Prüfungsausschuss des Masterstudiengangs „Leadership and Organisational Development“ zu beschließenden Äquivalenztabelle in Prüfungs- bzw. Studienleistungen nach der Prüfungsordnung vom 11. Juli 2012 überführt.

(4) Der weiterbildende Masterstudiengang ‚Leadership and Organisational Development‘ wird mit Ablauf des Sommersemesters 2019 eingestellt. Die vorliegende Prüfungsordnung tritt zum 30. September 2019 außer Kraft. Die Anmeldung der Masterarbeit inklusive Kolloquium muss bis zum 7. Januar 2019 erfolgen. Die Anmeldung zum letzten regulären Prüfungstermin (mit Ausnahme des Moduls ‚Masterarbeit‘) muss bis spätestens zum 30. Juni 2019 erfolgen. Die im Studiengang immatrikulierten Studierenden müssen spätestens bis zum 30. September 2019 das Studium endgültig abgeschlossen haben.

Genehmigt, Bremen, den 29. November 2012

Der Rektor
der Universität Bremen

Anhang 1:

Module und Prüfungsanforderungen:

KZ.

Titel

CP

LV- Form

MP/ KP

Prüfungs- und Studienleis-
tungen (Anzahl)

 

Pflichtbereich

 

 

 

 

1

Führung und Person

6

Seminare

KP

Prüfungsleistungen: 2
Studienleistungen: --

2

Führung und Organisation

6

Seminare

KP

Prüfungsleistungen: 2
Studienleistungen: --

3

Kommunikation und Konflikt

6

Seminare

KP

Prüfungsleistungen: 2
Studienleistungen: --

4

Beratung

6

Seminare

KP

Prüfungsleistungen: 2
Studienleistungen: --

5

Organisationsentwicklung und Unternehmenskultur

6

Seminare

KP

Prüfungsleistungen: 2
Studienleistungen: --

6

Betriebswirtschaftliche Entscheidungstheorie und Anwendung

6

Seminare

MP

Prüfungsleistungen: 1
Studienleistungen: --

7

Cross Cultural Cooperation

6

Seminare

MP

Prüfungsleistungen: 1
Studienleistungen: --

8

Akteurshandeln in der internationalen Arbeitsteilung

6

Seminare

MP

Prüfungsleistungen: 1
Studienleistungen: --

9

Rahmen und Lernkultur des Studiums

3

Seminare

MP

Prüfungsleistungen: --
Studienleistungen: 1

10

Projekt

9

 

MP

Prüfungsleistungen: 1
Studienleistungen: --

11

Fallstudie: Interkulturalität und Diversität in Organisationen

3

 

MP

Prüfungsleistungen: 1
Studienleistungen: --

12

Masterarbeit

15

 

KP

Prüfungsleistungen: 2
Studienleistungen: --

Wahlpflichtbereich

Im Wahlpflichtbereich müssen zwei Wahlpflichtmodule mit Prüfung abgeschlossen werden.

WP 1

Arbeitsrecht

6

Seminare

MP

Prüfungsleistungen: 1
Studienleistungen: --

WP 2

Projekt- und Qualitätsmanagement

6

Seminare

MP

Prüfungsleistungen: 1
Studienleistungen: --

WP 3

Nachhaltigkeit und Personalmanagement

6

Seminare

MP

Prüfungsleistungen: 1
Studienleistungen: --

WP 4

Management- und Planungstechniken

6

Seminare

MP

Prüfungsleistungen: 1
Studienleistungen: --

WP 5

Rechnungswesen und Führung

6

Seminare

MP

Prüfungsleistungen: 1
Studienleistungen: --

WP 6

Philosophie und Ethik in der Führung

6

Seminare

MP

Prüfungsleistungen: 1
Studienleistungen: --

 


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