Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Fachspezifischer Teil der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre vom 6. Juni 2011

Fachspezifischer Teil der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre

Veröffentlichungsdatum:07.12.2011 Inkrafttreten14.11.2013
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 14.11.2013 bis 31.08.2019Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:§ 8 neu gefasst durch Verordnung vom 25.06.2013 (Brem.ABl. S. 1359)
Fundstelle Brem.ABl. 2011, S. 1517

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: BWLBRHBacfPO BR 2011
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:BWLBRHBacfPO BR 2011
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifischer Teil der Bachelorprüfungsordnung
der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre
Vom 6. Juni 2011
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 14.11.2013 bis 31.08.2019

aufgeh. durch § 8 Absatz 2 S. 1 der Ordnung vom 5. Juni 2018 (Brem.ABl. 2019, S. 467)

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: § 8 neu gefasst durch Verordnung vom 25.06.2013 (Brem.ABl. S. 1359)

Der Rektor der Hochschule Bremerhaven hat am 9. Juni 2011 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Juni 2010 (Brem.GBl. S. 375), den fachspezifischen Teil der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang „Betriebswirtschaftslehre“ in der nachstehenden Fassung genehmigt. Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Bachelorprüfungsordnungen der Hochschule Bremerhaven vom 30. September 2009 (Brem.ABl. 2010, S. 23) (AT-BPO) in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester Sie beinhaltet eine mindestens 10wöchige Praxisphase, ein optionales Auslandsstudium sowie die Bachelorarbeit und das Kolloquium.

(2) Anmeldungen zu den nach dem Regelstudienverlauf dem sechsten Semester zugeordneten optionalen Schwerpunktbündelmodulen sind erst möglich, wenn folgende Module erfolgreich absolviert wurden:

-

„Grundlagen Marketing“ und „Wirtschaftsinformatik“ für das Schwerpunktbündel Marketing/Wirtschaftsinformatik,

-

„Produktion und Controlling“ und „Investition und Finanzierung“ für das Schwerpunktbündel Rechnungswesen/Controlling/Finanzierung, sowie

-

„Grundlagen Unternehmensführung“ und „Wirtschaftssprache Englisch II“ für das Schwerpunktbündel Unternehmensführung/Internationales Management.

(3) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang des Studiums beträgt 210 Leistungspunkte.

§ 2
Praxisphase und optionales Auslandsstudium

(1) Die Dauer der Praxisphase in der zweiten Hälfte des vierten Studiensemesters (Modul Praktikumsprojekt) beträgt mindestens 10 Wochen. Verlauf und Ergebnisse des Praxisprojekts sind schriftlich zu dokumentieren, die Ergebnisse darüber hinaus mündlich zu präsentieren.

(2) Anmeldungen zu dem Modul „Praktikumsprojekt“ im 4. Semester sind erst möglich, wenn folgende fünf Module erfolgreich absolviert wurden: „Grundlagen Betriebswirtschaftslehre“, „Grundlagen Rechnungswesen“, „Werkzeuge“, „Grundlagen der Unternehmensführung“ und „Methoden“.

(3) Anstelle einer Belegung von Schwerpunktbündeln besteht optional die Möglichkeit für ein Auslandsstudiensemester. Dieses muss mindestens 12 Wochen umfassen und für eine Anerkennung sind mindestens 30 ECTS-Leistungspunkte erforderlich.

§ 3
Prüfungs- und Studienleistungen

(1) Anzahl, Form und Gewichtung der abzulegenden Modulprüfungen regelt Anlage 1.

(2) Module, die ganz oder teilweise in einer Fremdsprache unterrichtet werden, können in dieser Sprache geprüft werden. Jede Modulprüfung kann in englischer Sprache durchgeführt werden.

(3) Für die Wahlpflichtmodule „Softskills 1“, „Softskills 2“ und „Softskills 3“ können Veranstaltungen aus dem Angebot des „Studium Generale“ der Hochschule Bremerhaven ausgewählt werden. Auf Antrag können vom Prüfungsausschuss auch inhaltlich entsprechende Module anderer Studiengänge zugelassen werden.

(4) Von den drei angebotenen Schwerpunktbündeln ist eines zu wählen.

(5) Anzahl, Art und Umfang der in Modulen zu erbringenden Studienleistungen regelt Anlage 1.

§ 4
Wiederholung von Prüfungen

Bei maximal drei nicht bestandenen Prüfungsleistungen sind zwei Wiederholungen zulässig. Wird eine Klausur auch bei der zweiten Wiederholung nicht bestanden, kann sich der Prüfling bei denselben Prüferinnen oder Prüfern einer mündlichen Ergänzungsprüfung unterziehen, wenn wenigstens 40% der bei der zweiten Wiederholung geforderten Leistung erreicht wurden. Aufgrund der mündlichen Ergänzungsprüfung wird die Fachnote „ausreichend“ (4,0) oder die Fachnote „nicht ausreichend“ (5,0) festgesetzt.

§ 5
Bachelorarbeit und Kolloquium

(1) Die Bachelorprüfung besteht aus den Modulprüfungen gemäß Anlage 1, der Bachelorarbeit und dem Kolloquium, in dem die Bachelorarbeit zu verteidigen ist.

(2) Zur Bachelorarbeit kann nur zugelassen werden, wer mindestens 180 Leistungspunkte erreicht hat.

(3) Die Bearbeitungsfrist der Bachelorarbeit beträgt neun Wochen.

(4) Die Bachelorarbeit ist schriftlich in deutscher oder englischer Sprache zu verfassen.

(5) Die Bachelorarbeit ist in mindestens drei maschinengeschriebenen, gebundenen Exemplaren sowie in zwei Exemplaren auf geeigneten elektronischen Datenträgern abzugeben.

(6) Das Kolloquium besteht aus einem Vortrag und einer Verteidigung. Beide Teile sollten den gleichen zeitlichen Umfang haben.

§ 6
Gesamtnote der Bachelorprüfung

Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich zu 75% aus dem Durchschnitt der Modulnoten nach Anlage 1, zu 25% aus der Note des Abschlussverfahrens. Die Note des Abschlussverfahrens errechnet sich zu 75% aus der Note der Bachelorarbeit und zu 25% aus der Note des Kolloquiums.

§ 7
Bachelorgrad

Nach bestandener Bachelorprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Bachelor of Arts“.

§ 8
Inkrafttreten und Übergangsregelung

(1) Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2011 in Kraft.

(2) Sie gilt für Studierende, die bei oder nach Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung ihr Studium an der Hochschule Bremerhaven aufnehmen.

(3) Studierende, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Prüfungsordnung das Studium an der Hochschule Bremerhaven begonnen haben, legen die Bachelorprüfung nach dem Fachspezifischen Teil der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre vom 31. Oktober 2006 (Brem.ABl. 2007 S. 329), zuletzt geändert durch Ordnung vom 6. Januar 2009 (Brem.Abl. 2009, S. 869) ab. Diese Regelung gilt bis zum 31. August 2015. Danach gilt diese Ordnung mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden.

Bremerhaven, den 9. Juni 2011
Der Rektor der Hochschule Bremerhaven

Anlage 1

Prüfungs- und Studienleistungen im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre

Prüf. Nr.SemModulCodeModul /LehrveranstaltungenArtSpr.SWSSLPLGFCP
11000 1.10Grundlagen Betriebswirtschaftslehre        K16
  1   Einführung in die BWL V D 2        
 1  Empirische Methoden und Wissenschaftliches Arbeiten VD2       
12000  1.20Grundlagen Rechnungswesen        K16
  1   Buchführung und Jahresabschluss V D 2        
  1   Kostenrechnung V D 2        
13000  1.30Werkzeuge        K16
  1   Tabellenkalkulationsprogramme V D 2        
  1   Datenbanken V D 2        
14000 1.40Grundlagen Wirtschaftsmathematik und -statistik         K16
  1   Wirtschaftsmathematik V D 2        
  1   Wirtschaftsstatistik V D 2        
15000  1.50Wahlpflichtmodul I (2 von 4)            6
15100 1   BWL-Übungen Ü D 2 X    3
15200 1   Buchführungsfälle Ü D 2 X    3
15300 1   Business Talks Ü E 2 X    3
154001  Wirtschaftspsychologie und -soziologie ÜD2X   3
21000  2.10Grundlagen Unternehmensführung        K16
  2   Strategie und Organisation V D 2        
  2   Personalmanagement V D 2        
22000  2.20Grundlagen Volkswirtschaftslehre        K16
  2   Mikroökonomie V D 2        
  2   Makroökonomie V D 2        
23000  2.30Investition und Finanzierung        K16
  2   Investition V D 2        
  2   Finanzierung V D 2        
24000  2.40Wirtschaftssprache Englisch I        R, K16
  2   Business English I V E 2        
  2   Business English II V E 2        
25000  2.50Softskills I (mind. 2 von vielen)            6
25100 2   Studium Generale Ü D/E 2 X    3
25200 2   Studium Generale Ü D/E 2 X    3
31000  3.10Grundlagen Marketing        K, P16
  3   Grundlagen des Marketings V D 2        
  3   Marktforschung V D 2        
32000  3.20Methoden        P16
  3   Projektmanagement V D 2        
  3   Recherche und Präsentation V D 2        
33000  3.30Wirtschaftsrecht        K16
  3   Bürgerliches Recht V D 2        
  3   Handelsrecht V D 2        
34000  3.40Produktion und Controlling        K16
  3   Grundlagen Controlling V D 2        
  3   Produktionswirtschaftslehre V D 2        
35000  3.50Wirtschaftssprache Englisch II        M, K16
  3   Business English III V E 2        
  3   Basics International Management V E 2        
41000  4.10Recht und Steuern        K16
  4   Arbeitsrecht V D 2        
  4   Betriebliche Steuerlehre V D 2        
42000  4.20Wirtschaftsinformatik        K16
  4   Betriebliche Informationssysteme V D 2        
 4  Entwicklung von Informationssystemen VD2      
43000  4.30Soft Skills II (mind. 2 von vielen)            6
43100 4   Studium Generale Ü D/E 2 X    3
43200 4   Studium Generale Ü D/E 2 X    3
44000  4.40Praktikumsprojekt      X    12
  4   Praktikumsphase   D/E 0   P    
  4   Kolloquium   D 1        
51000  5.10Spezielles Rechnungswesen        K, R16
 5  Externe Rechnungslegung/Bilanzierung VD2      
  5   Rechnungswesen im ERP-System V D 2        
52000  5.20Entrepreneurship        K, P16
  5   Mittelstandsökonomie V D 2        
  5   Unternehmensgründung V D 2        
53000  5.30Spezielle Volkswirtschaftslehre        K16
  5   Wirtschaftspolitik V D 2        
  5   Außenwirtschaftslehre V D 2        
54000  5.40Qualität und Umwelt        K, H16
  5   Qualitätsmanagement V D 2        
  5   Umweltmanagement V D 2        
55000  5.50Wahlpflichtmodul II (2 von 4)            6
55100 5   Gruppenarbeit und Moderation Ü D 2 X    3
55200 5   BWL-Fallstudien Ü D 2 X    3
55300 5   Wirtschaftsinformatik-Projekte Ü D 2 X    3
55400 5   Börsenplanspiel Ü D 2 X    3
6000066.00Auslandsstudium            30
61000 6.10Schwerpunktbündelmodul I (1 von 3)         
61100 6 MA/WI Strategisches und Int. Marketing V D 4   R,H,P17,5
612006RWCO/FI Rechnungswesen - Ausgewählte Trends VD4  M,R,P17,5
61300 6 UF/IM Change Management V D 4   R,P,H17,5
62000 6.20Schwerpunktbündelmodul II (1 von 3)         
62100 6 MA/WI Dialogmarketing und CRM V D 4   R,H,P17,5
622006RWCO/FI Controlling - Ausgewählte Trends VD4  M,R,P17,5
62300 6 UF/IM Human Resource Management V D/E 4   R,P,H17,5
63000 6.30Schwerpunktbündelmodul III (1 von 3)         
63100 6 MA/WI E-Commerce V D 4   R,H,M17,5
632006RWCO/FI Betr. Investitions- und Finanzierungspolitik VD4  M,R,P17,5
63300 6 UF/IM Internationales Management V D/E 4   M,R,P17,5
64000 6.40Schwerpunktbündelmodul III (1 von 3)         
64100 6 MA/WI Geschäftsprozess-Modellierung V D 4   P,H.M17,5
642006RWCO/FI Finanzmanagement VD4  M,R,P17,5
64300 6 UF/IM Interkulturelles Management V D/E 4   M,R,P17,5
                     
71000  7.10Wahlpflichtmodul III (2 von 4)            6
71100 7   Compliance Management Ü D 2 X    3
71200 7   Unternehmensplanspiel Ü D 2 X    3
71300 7   Akt. Probleme der Wirtschaftspolitik Ü D 2 X    3
71400 7   B2B Cases Ü D 2 X    3
72000  7.20Soft Skills III (mind. 2 von vielen)            6
72100 7   Studium Generale Ü D/E 2 X    3
72200 7   Studium Generale Ü D/E 2 X    3
73000 7.30Vorber. Arbeitsmarkt/Weiterstudium        6
73100 7   Selbst- und Zeitmanagement Ü D 2 X  0,5  
732007  Bewerbungstraining und Assessmentcentervorbereitung ÜD2X 0,5  
79000  7.40Bachelorarbeit            12
79100 7   Bachelorarbeit   D/E 0     0,75  
79200 7   Kolloquium   D/E 2     0,25  

Erläuterungen und Abkürzungen:

Prüf. Nr.:Prüfungsnummer (für Prüfungsverwaltung)
Sem:Semester
Modul Bez.:Modulbezeichnung
Art:Veranstaltungsart (V - Vorlesung, L - Labor, Ü - Übung)
Spr:Sprache (D - deutsch, E - englisch)
SWS:Semesterwochenstunden
SL: Studienleistung (unbenotet)
PL:Prüfungsleistung
GF:Gewichtungsfaktor zur Ermittlung der Modulnote, wenn das Modul mehrere Prüfungsleistungen enthält
CP:Leistungspunkte (Credit-Points) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS)

Abkürzungen bei den Studien- und Prüfungsleistungen:

K:schriftliche Arbeit unter Aufsicht (Klausur)
M:Mündliche Prüfung
R:schriftlich ausgearbeitetes Referat
H: Hausarbeit
P:Projektarbeit
V:Praktischer Versuch

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.