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Gemäß § 4 Absatz 5 Bremisches Ausbildungsgesetz für Lehrämter vom 16. Mai 2006 (Brem.GBl. S. 259), das zuletzt durch Gesetz zur Anpassung bildungsrechtlicher Regelungen an die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie für das Schuljahr 2020/2021 mit Wirkung vom 1. November 2020 (Brem.GBl. S. 1371) geändert worden ist, werden für das Bachelor- und Masterstudium (Master of Education) für die Lehrämter an öffentlichen Schulen nach § 1 Absatz 1 Bremisches Lehrerausbildungsgesetz hiermit die zugelassenen Fächer und möglichen Fächerkombinationen verbindlich festgelegt.
Lehramt an Grundschulen
Studienfächer:
Deutsch
Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache1
Elementarmathematik
Englisch
Inklusive Pädagogik
Interdisziplinäre Sachbildung/Sachunterricht
Kunst-Medien-Ästhetische Bildung
Musikpädagogik
Religionswissenschaft/Religionspädagogik
Anmerkungen:
Es sind drei Fächer zu studieren.
Deutsch und Elementarmathematik sind Pflichtfächer.
Im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen auf der Grundlage des BremBQFG kann das Fach Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache anstelle des Faches Deutsch als kleines Fach belegt werden.
Das Studienfach Inklusive Pädagogik wird entsprechend der Vorgaben für das Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik studiert. Das Studienfach Inklusive Pädagogik wird dabei als großes Fach studiert und muss mit den Pflichtfächern Deutsch und Elementarmathematik kombiniert werden.
Werden die Fächer Inklusive Pädagogik, Deutsch und Elementarmathematik studiert, führt dies am Ende des Master of Education-Studiums zur Doppelqualifikation für das Lehramt an Grundschulen und für das Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik. Im Anschluss entscheiden sich die Absolventinnen und Absolventen für eines der Lehrämter, indem sie wählen, ob sie den Vorbereitungsdienst entweder für das Lehramt für Inklusive Pädagogik/ Sonderpädagogik oder für das Lehramt an Grundschulen absolvieren wollen.
Lehramt an Gymnasien/Oberschulen
Studienfächer:
Deutsch
Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache1
Englisch
Französisch
Spanisch
Russisch
Mathematik
Kunst-Medien-Ästhetische Bildung
Musikpädagogik
Biologie
Chemie
Physik
Geographie
Geschichte
Politik2
Religionswissenschaft/Religionspädagogik
Anmerkungen:
Es sind zwei Fächer zu studieren.
Die Fächerkombination aus zwei sozialwissenschaftlichen Fächern, dies sind Geographie, Geschichte, Politik und Religionswissenschaft/Religionspädagogik, ist nicht zulässig.
Russisch kann nur als Kooperationsfach mit der Universität Oldenburg studiert werden.
Im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen auf der Grundlage des BremBQFG kann das Fach Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache anstelle des Faches Deutsch belegt werden. In dem Fall besteht kein Anspruch auf Anerkennung der Ausbildung durch andere Bundesländer.
Lehramt an berufsbildenden Schulen
Berufliche Fachrichtungen (Technik):
Elektrotechnik
Informationstechnik
Metalltechnik
Fahrzeugtechnik
Allgemeinbildende Studienfächer:
Deutsch
Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache1
Englisch
Mathematik
Chemie
Physik
Politik
Anmerkungen:
Es sind im Masterstudium eine berufliche Fachrichtung und ein allgemeinbildendes Fach zu studieren.
Im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen auf der Grundlage des BQFG kann das Fach Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache anstelle des Faches Deutsch belegt werden. In dem Fall besteht kein Anspruch auf Anerkennung der Ausbildung durch andere Bundesländer.
Berufliche Fachrichtung (Pflege):
Pflegewissenschaft
Studienfächer:
Biologie
Deutsch
Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache1
Mathematik
Politik
Religionswissenschaft/Religionspädagogik
Anmerkungen:
Es sind im Masterstudium die berufliche Fachrichtung Pflegewissenschaft und ein allgemeinbildendes Fach zu studieren.
Im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen auf der Grundlage des BQFG kann das Fach Deutsch als Zweitsprache / Deutsch als Fremdsprache anstelle des Faches Deutsch belegt werden. In dem Fall besteht kein Anspruch auf Anerkennung der Ausbildung durch andere Bundesländer.
Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik
Sonderpädagogisches Studienfach:
Inklusive Pädagogik mit den Förderschwerpunkten:
Geistige Entwicklung
Lernen
Sprache
Emotionale und soziale Entwicklung
Anmerkungen:
Sonderpädagogische Förderschwerpunkte
Es sind zwei Förderschwerpunkte im Rahmen des Studienfachs Inklusive Pädagogik zu studieren.
Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an Grundschulen
Allgemeinbildende Studienfächer
Deutsch
Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache1
Elementarmathematik
Anmerkungen:
Allgemeinbildende Studienfächer
Ergänzend zur Inklusiven Pädagogik sind Deutsch und Elementarmathematik zu studieren.
Das Fach Inklusive Pädagogik muss als großes Fach studiert werden.
Das Studium führt am Ende des Master of Education-Studiums zur Doppelqualifikation für das Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik und für das Lehramt an Grundschulen. Im Anschluss entscheiden sich die Absolventinnen und Absolventen für eines der Lehrämter, indem sie wählen, ob sie den Vorbereitungsdienst entweder für das Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik oder für das Lehramt an Grundschulen absolvieren wollen.
Im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen auf der Grundlage des BremBQFG kann das Fach Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache anstelle des Faches Deutsch als kleines Fach belegt werden.
Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an Gymnasien/Oberschulen
Allgemeinbildende Studienfächer
Deutsch
Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache1
Englisch
Mathematik
Anmerkungen:
Allgemeinbildende Studienfächer
Ergänzend zur Inklusiven Pädagogik ist ein allgemeinbildendes Fach zu studieren.
Im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen auf der Grundlage des BremBQFG kann das Fach Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache anstelle des Faches Deutsch belegt werden. In dem Fall besteht kein Anspruch auf Anerkennung der Ausbildung durch andere Bundesländer.
Schlussbestimmungen
Diese Festlegung verbindlicher Fächerkombinationsmöglichkeiten für ein Lehramt im Bachelorstudium und Masterstudium (Master of Education) tritt am Tag der Verkündung in Kraft.
Studierende, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Festlegung verbindlicher Fächerkombinationsmöglichkeiten für ein Lehramt im Bachelorstudium und Master of Education-Studium (Fächerkatalog Lehramtsstudium) an der Universität Bremen das Bachelorstudium oder das Masterstudium mit anderen als den hier zugelassenen Fächern, Fächerkombinationen und Regelungen zur Doppelqualifikation aufgenommen haben, können ihr Lehramtsstudium (Bachelorstudium und Master of Education-Studium) gemäß § 4 Absatz 2 Bremisches Ausbildungsgesetz für Lehrämter beenden und die damit verbundenen Prüfungen in den Fächern ablegen, für die sie zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Festlegung immatrikuliert gewesen sind.
Bremen, den 20. Januar 2021
Die Senatorin für Kinder und Bildung
Dieses Fach kann nur von Lehrkräften in Ausgleichsmaßnahmen nach dem BremBQFG belegt werden.
Dieses Fach kann nur von Lehrkräften in Ausgleichsmaßnahmen nach dem BremBQFG belegt werden.
Dieses Fach kann nur von Lehrkräften in Ausgleichsmaßnahmen nach dem BremBQFG belegt werden.
Dieses Fach kann nur von Lehrkräften in Ausgleichsmaßnahmen nach dem BremBQFG belegt werden.
Dieses Fach kann nur von Lehrkräften in Ausgleichsmaßnahmen nach dem BremBQFG belegt werden.
Dieses Fach kann nur von Lehrkräften in Ausgleichsmaßnahmen nach dem BremBQFG belegt werden.
Zum Wintersemester 2019/20 wurde für den Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien/Oberschulen für dieses Studienfach die Bezeichnung „Politik-Arbeit-Wirtschaft“ eingeführt, für den Master of Education-Studiengang „Lehramt an Gymnasien/Oberschulen“ gilt die Änderung der Studienfachbezeichnung erst für das Zulassungsverfahren ab dem Wintersemester 2022/23. Vorerst wird daher in den universitären Ordnungsmitteln und Abschlusszeugnissen des Master of Education „Lehramt an Gymnasien/Oberschulen“ weiterhin die Fachbezeichnung „Politik“ aufgeführt.