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Festlegung verbindlicher Fächerkombinationsmöglichkeiten für ein Lehramt im Bachelorstudium und Master of Education-Studium (Fächerkatalog Lehramtsstudium)

Fächerkatalog Lehramtsstudium

Veröffentlichungsdatum:03.02.2021 Inkrafttreten03.02.2021
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 03.02.2021 bis 04.08.2023Außer Kraft
Fundstelle Brem.ABl. 2021, S. 55

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juris-Abkürzung: PrFächLehrABacMAKat BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:PrFächLehrABacMAKat BR
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Festlegung verbindlicher Fächerkombinationsmöglichkeiten für ein Lehramt im Bachelorstudium und Master of Education-Studium
(Fächerkatalog Lehramtsstudium)
Vom 20. Januar 2021
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 03.02.2021 bis 04.08.2023

Gemäß § 4 Absatz 5 Bremisches Ausbildungsgesetz für Lehrämter vom 16. Mai 2006 (Brem.GBl. S. 259), das zuletzt durch Gesetz zur Anpassung bildungsrechtlicher Regelungen an die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie für das Schuljahr 2020/2021 mit Wirkung vom 1. November 2020 (Brem.GBl. S. 1371) geändert worden ist, werden für das Bachelor- und Masterstudium (Master of Education) für die Lehrämter an öffentlichen Schulen nach § 1 Absatz 1 Bremisches Lehrerausbildungsgesetz hiermit die zugelassenen Fächer und möglichen Fächerkombinationen verbindlich festgelegt.

1.

Lehramt an Grundschulen

Studienfächer:

Deutsch

Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache1

Elementarmathematik

Englisch

Inklusive Pädagogik

Interdisziplinäre Sachbildung/Sachunterricht

Kunst-Medien-Ästhetische Bildung

Musikpädagogik

Religionswissenschaft/Religionspädagogik

Anmerkungen:

-

Es sind drei Fächer zu studieren.

-

Deutsch und Elementarmathematik sind Pflichtfächer.

-

Im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen auf der Grundlage des BremBQFG kann das Fach Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache anstelle des Faches Deutsch als kleines Fach belegt werden.

-

Das Studienfach Inklusive Pädagogik wird entsprechend der Vorgaben für das Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik studiert. Das Studienfach Inklusive Pädagogik wird dabei als großes Fach studiert und muss mit den Pflichtfächern Deutsch und Elementarmathematik kombiniert werden.

-

Werden die Fächer Inklusive Pädagogik, Deutsch und Elementarmathematik studiert, führt dies am Ende des Master of Education-Studiums zur Doppelqualifikation für das Lehramt an Grundschulen und für das Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik. Im Anschluss entscheiden sich die Absolventinnen und Absolventen für eines der Lehrämter, indem sie wählen, ob sie den Vorbereitungsdienst entweder für das Lehramt für Inklusive Pädagogik/ Sonderpädagogik oder für das Lehramt an Grundschulen absolvieren wollen.

2.

Lehramt an Gymnasien/Oberschulen

Studienfächer:

Deutsch

Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache1

Englisch

Französisch

Spanisch

Russisch

Mathematik

Kunst-Medien-Ästhetische Bildung

Musikpädagogik

Biologie

Chemie

Physik

Geographie

Geschichte

Politik2

Religionswissenschaft/Religionspädagogik

Anmerkungen:

-

Es sind zwei Fächer zu studieren.

-

Die Fächerkombination aus zwei sozialwissenschaftlichen Fächern, dies sind Geographie, Geschichte, Politik und Religionswissenschaft/Religionspädagogik, ist nicht zulässig.

-

Russisch kann nur als Kooperationsfach mit der Universität Oldenburg studiert werden.

-

Im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen auf der Grundlage des BremBQFG kann das Fach Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache anstelle des Faches Deutsch belegt werden. In dem Fall besteht kein Anspruch auf Anerkennung der Ausbildung durch andere Bundesländer.

3.

Lehramt an berufsbildenden Schulen

3.1

Berufliche Fachrichtungen (Technik):

Elektrotechnik

Informationstechnik

Metalltechnik

Fahrzeugtechnik

Allgemeinbildende Studienfächer:

Deutsch

Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache1

Englisch

Mathematik

Chemie

Physik

Politik

Anmerkungen:

-

Es sind im Masterstudium eine berufliche Fachrichtung und ein allgemeinbildendes Fach zu studieren.

-

Im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen auf der Grundlage des BQFG kann das Fach Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache anstelle des Faches Deutsch belegt werden. In dem Fall besteht kein Anspruch auf Anerkennung der Ausbildung durch andere Bundesländer.

3.2

Berufliche Fachrichtung (Pflege):

Pflegewissenschaft

Studienfächer:

Biologie

Deutsch

Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache1

Mathematik

Politik

Religionswissenschaft/Religionspädagogik

Anmerkungen:

-

Es sind im Masterstudium die berufliche Fachrichtung Pflegewissenschaft und ein allgemeinbildendes Fach zu studieren.

-

Im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen auf der Grundlage des BQFG kann das Fach Deutsch als Zweitsprache / Deutsch als Fremdsprache anstelle des Faches Deutsch belegt werden. In dem Fall besteht kein Anspruch auf Anerkennung der Ausbildung durch andere Bundesländer.

4.

Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik

Sonderpädagogisches Studienfach:

Inklusive Pädagogik mit den Förderschwerpunkten:

-

Geistige Entwicklung

-

Lernen

-

Sprache

-

Emotionale und soziale Entwicklung

Anmerkungen:

Sonderpädagogische Förderschwerpunkte

-

Es sind zwei Förderschwerpunkte im Rahmen des Studienfachs Inklusive Pädagogik zu studieren.

4.1

Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an Grundschulen

Allgemeinbildende Studienfächer

Deutsch

Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache1

Elementarmathematik

Anmerkungen:

Allgemeinbildende Studienfächer

-

Ergänzend zur Inklusiven Pädagogik sind Deutsch und Elementarmathematik zu studieren.

-

Das Fach Inklusive Pädagogik muss als großes Fach studiert werden.

-

Das Studium führt am Ende des Master of Education-Studiums zur Doppelqualifikation für das Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik und für das Lehramt an Grundschulen. Im Anschluss entscheiden sich die Absolventinnen und Absolventen für eines der Lehrämter, indem sie wählen, ob sie den Vorbereitungsdienst entweder für das Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik oder für das Lehramt an Grundschulen absolvieren wollen.

-

Im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen auf der Grundlage des BremBQFG kann das Fach Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache anstelle des Faches Deutsch als kleines Fach belegt werden.

4.2

Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an Gymnasien/Oberschulen

Allgemeinbildende Studienfächer

Deutsch

Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache1

Englisch

Mathematik

Anmerkungen:

Allgemeinbildende Studienfächer

-

Ergänzend zur Inklusiven Pädagogik ist ein allgemeinbildendes Fach zu studieren.

-

Im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen auf der Grundlage des BremBQFG kann das Fach Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache anstelle des Faches Deutsch belegt werden. In dem Fall besteht kein Anspruch auf Anerkennung der Ausbildung durch andere Bundesländer.

5.

Schlussbestimmungen

a)

Diese Festlegung verbindlicher Fächerkombinationsmöglichkeiten für ein Lehramt im Bachelorstudium und Masterstudium (Master of Education) tritt am Tag der Verkündung in Kraft.

b)

Studierende, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Festlegung verbindlicher Fächerkombinationsmöglichkeiten für ein Lehramt im Bachelorstudium und Master of Education-Studium (Fächerkatalog Lehramtsstudium) an der Universität Bremen das Bachelorstudium oder das Masterstudium mit anderen als den hier zugelassenen Fächern, Fächerkombinationen und Regelungen zur Doppelqualifikation aufgenommen haben, können ihr Lehramtsstudium (Bachelorstudium und Master of Education-Studium) gemäß § 4 Absatz 2 Bremisches Ausbildungsgesetz für Lehrämter beenden und die damit verbundenen Prüfungen in den Fächern ablegen, für die sie zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Festlegung immatrikuliert gewesen sind.

Bremen, den 20. Januar 2021

Die Senatorin für Kinder und Bildung

Fußnoten

1

Dieses Fach kann nur von Lehrkräften in Ausgleichsmaßnahmen nach dem BremBQFG belegt werden.

1

Dieses Fach kann nur von Lehrkräften in Ausgleichsmaßnahmen nach dem BremBQFG belegt werden.

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Dieses Fach kann nur von Lehrkräften in Ausgleichsmaßnahmen nach dem BremBQFG belegt werden.

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Dieses Fach kann nur von Lehrkräften in Ausgleichsmaßnahmen nach dem BremBQFG belegt werden.

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Dieses Fach kann nur von Lehrkräften in Ausgleichsmaßnahmen nach dem BremBQFG belegt werden.

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Dieses Fach kann nur von Lehrkräften in Ausgleichsmaßnahmen nach dem BremBQFG belegt werden.

2

Zum Wintersemester 2019/20 wurde für den Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien/Oberschulen für dieses Studienfach die Bezeichnung „Politik-Arbeit-Wirtschaft“ eingeführt, für den Master of Education-Studiengang „Lehramt an Gymnasien/Oberschulen“ gilt die Änderung der Studienfachbezeichnung erst für das Zulassungsverfahren ab dem Wintersemester 2022/23. Vorerst wird daher in den universitären Ordnungsmitteln und Abschlusszeugnissen des Master of Education „Lehramt an Gymnasien/Oberschulen“ weiterhin die Fachbezeichnung „Politik“ aufgeführt.

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