Zum Jahreswechsel knallt es an vielen Orten: Feuerwerk und Silvesterkracher gehören für viele Menschen zum Jahresende dazu. Ganz ohne Einschränkungen geht es aber nicht: Nach Mitteilung der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen (Amt für Arbeitsschutz und Immissionsschutz) darf am 31. Dezember nur in der Zeit von 18 bis 24 Uhr und noch eine weitere Stunde im neuen Jahr (am 1. Januar bis 1 Uhr) geknallt werden.