Ab Montag gilt in der Stadtgemeinde Bremen die Warnstufe 4. Eine wichtige Neuerung der neu eingeführten Warnstufe zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist die 3G-Regel bei Behörden- und Amtsgängen. Somit müssen Bremerinnen und Bremer beim Besuch von Ämtern oder Behörden einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis bereithalten.