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Geänderte Vorschriften für Unternehmen im Umgang mit Abfall

Ab dem 1. Juni gilt eine neue abfallrechtliche Anzeige- und Erlaubnisverordnung

Kurzbeschreibung

Ab dem 1. Juni 2014 müssen auch wirtschaftliche Unternehmen - beispielweise Handwerker, Gewerbebetriebe und Industrieunternehmen - das Befördern und Sammeln von Abfällen gegenüber der Abfallbehörde anzeigen, wenn sie mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle oder mehr als 20 Tonnen nicht gefährliche Abfälle pro Jahr sammeln oder befördern.

Ressort
Senatskanzlei
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle
Ansprechperson
Senatspressestelle Bremen
Senatspressestelle Bremen
E-Mail: senatspressestelle@sk.bremen.de
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