Ab dem 1. Juni 2014 müssen auch wirtschaftliche Unternehmen - beispielweise Handwerker, Gewerbebetriebe und Industrieunternehmen - das Befördern und Sammeln von Abfällen gegenüber der Abfallbehörde anzeigen, wenn sie mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle oder mehr als 20 Tonnen nicht gefährliche Abfälle pro Jahr sammeln oder befördern.