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Gebührenordnung für die Sondernutzung nach dem Bremischen Landesstraßengesetz in der Stadt Bremerhaven (Sondernutzungsgebührenordnung)

Sondernutzungsgebührenordnung

Veröffentlichungsdatum:15.07.2005 Inkrafttreten16.07.2005
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 16.07.2005 bis 16.08.2017Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2005, S. 315

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juris-Abkürzung: BRHVSonGebO BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:BRHVSonGebO BR
Dokumenttyp: Gebührenordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Gebührenordnung für die Sondernutzung nach
dem Bremischen Landesstraßengesetz in der Stadt Bremerhaven
(Sondernutzungsgebührenordnung)
Vom 29. Juni 2005
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 16.07.2005 bis 16.08.2017

G aufgeh. durch § 5 Satz 2 der Gebührenordnung vom 8. Juni 2017 (Brem.GBl. S. 344)

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Der Magistrat verkündet das nachstehende von der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 3 Abs. 3 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes vom 16. Juli 1979 (Brem.GBl. S. 279 - 203-b-1) beschlossene Ortsgesetz:

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§ 1
Gebührenpflicht

(1) Für Sondernutzungen nach § 18 des Bremischen Landesstraßengesetzes werden Verwaltungsgebühren und Benutzungsgebühren von den jeweils zuständigen Behörden nach dem Gebührenverzeichnis (Anlage) erhoben. Dies gilt auch, wenn die Gestattung der Sondernutzung nach anderen Rechtsvorschriften erfolgt. Die Benutzungsgebühren stehen dem Träger der Straßenbaulast zu.

(2) Die Benutzungsgebühren werden als Gegenleistung für die Benutzung der Straßen im Sinne des § 2 des Bremischen Landesstraßengesetzes über den Gemeingebrauch hinaus erhoben. Sie sollen nach dem wirtschaftlichen Wert der Benutzung bemessen werden und daneben auch Art und Ausmaß der Einwirkungen auf die Straße und den Gemeingebrauch berücksichtigen.

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§ 2
Entstehung der Gebührenschuld

Der Anspruch auf die Gebühren entsteht nach Maßgabe der erteilten Erlaubnis oder, wenn eine Erlaubnis nicht gegeben ist, mit der Entstehung der Erlaubnispflicht.

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§ 3
Gebührenbefreiung

Sondernutzungen, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienen, sind gebührenfrei.

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§ 4
Erstattung

(1) Wird eine gebührenpflichtige Benutzung vorzeitig aufgegeben, besteht kein Anspruch auf Erstattung entrichteter Benutzungsgebühren.

(2) Wird eine Erlaubnis aus Gründen, die vom Erlaubnisinhaber nicht zu vertreten sind, widerrufen, werden auf Antrag die entrichteten Gebühren anteilig erstattet. Der Antrag kann nur innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Nutzung gestellt werden. Beträge unter 50 € werden nicht erstattet.

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§ 5
Übergangsvorschrift

Dieses Ortsgesetz ist mit seinem In-Kraft-Treten auch auf solche Sondernutzungen anzuwenden, für die vor seinem In-Kraft-Treten eine Erlaubnis oder Genehmigung (§ 18 Abs. 3 und 4, § 44 Abs. 3 des Bremischen Landesstraßengesetzes) erteilt worden ist.

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§ 6
In-Kraft-Treten

Dieses Ortsgesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Bremerhaven, den 29. Juni 2005

Magistrat
der Stadt Bremerhaven

gez. Schulz
Oberbürgermeister

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Anlage

zu § 1

Gebührenverzeichnis

A. Verwaltungsgebühren für Sondernutzungen

 

1. Herausstellen von Fahrradständern (Dauererlaubnis)

38,40 €

2. Straßenhandelserlaubnisse

 

2.1 bis zu 1 Monat

25,60 €

2.2 bis zu 6 Monaten

38,40 €

2.3 bis zu 1 Jahr

61,40 €

3. Weihnachtsbaumverkaufsstände

 

3.1 bis 25 qm Fläche

107,40 €

3.2 bis 50 qm Fläche

189,20 €

3.3 über 50 qm Fläche

271,- €

4. Abstellen von Containern und Schuttkübeln
bis zu 1 Jahr

255,60 €

5. Aufstellen eines Steigers
bis zu 1 Jahr

255,60 €

6. Straßenfeste
(Nachbarschaftsfeste u. ä. ohne direkte oder indirekte gewerbliche Zielsetzung)

 

6.1 mit geringem Verwaltungsaufwand

12,80 €

6.2 mit besonderem Verwaltungsaufwand

25,60 €

6.3 Volksfeste

51,10 €

 

Anmerkung:

Eigenveranstaltungen der Stadt Bremerhaven sind von der Gebührenerhebung befreit.

 

 

7. Nichtgewerbliche Sondernutzungen auf dem Wilhelm-Kaisen-Platz

 

 

7.1 1/4 des Platzes

pro Tag 10,20 €

 

7.2 1/2 des Platzes

pro Tag 20,50 €

 

7.3 3/4 des Platzes

pro Tag 40,90 €

 

7.4 gesamter Platz

pro Tag 51,10 €

 

7.5 Zirkusveranstaltungen

51,10 €

 

Anmerkung:

Eigenveranstaltungen der Stadt Bremerhaven sind von der Gebührenerhebung befreit.

 

 

8. Informationsstände

12,80 €

 

9. Verteilen von Handzetteln u. ä.

 

 

9.1 für 1 Tag

12,80 €

 

9.2 bis zu 1 Woche

25,60 €

 

9.3 bis zu 3 Monaten

38,40 €

 

9.4 bis zu 6 Monaten

51,10 €

 

10. Für Sondernutzungen, die im Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen wurden, werden die Gebühren nach den Sätzen für vergleichbare Maßnahmen erhoben.

 

 

B. Benutzungsgebühren für Sondernutzungen

 

 

1. Sondernutzung von Straßen

 

 

1.01 Schaufenster, die in die Straße hineinragen
je angefangenen qm

gebührenfrei

 

mindestens

gebührenfrei

 

1.02 Ausleger- Transparente und Ausleger- Werbeschilder, die in die Straße hineinragen

 

 

- außerhalb des Bereiches der Fußgängerzone Bgm.-Smidt-Straße
je qm

gebührenfrei

 

mindestens je Stück

gebührenfrei

 

- innerhalb des Bereiches der Fußgängerzone Bgm.-Smidt-Straße einschließlich der angrenzenden Straßen

 

 

je Stück

gebührenfrei

 

1.03 Aufstellen von Schaukästen, Errichtung von Vorbauten u. ä.
je angefangenen qm überbauter Fläche

gebührenfrei

 

1.04 Aufstellen von Werbefahrzeugen, Säulen u. ä.
je angefangenen qm

täglich 1,02 €

 

1.05 Kranzverkaufsstellen u. ä., unter anderem an den gesetzl. Trauertagen
vor den Friedhöfen

 

 

bis 20 qm Fläche

täglich 7,67 €

 

bis 50 qm Fläche

täglich 15,34 €

 

über 50 qm Fläche

täglich 23,00 €

 

1.06 Inanspruchnahme für Baustelleneinrichtungen, Lagern von Material u. ä.
je qm

monatlich 1,02 €

 

mindestens

40,90 €

 

1.07 Herausstellen von Waren durch Anlieger
je qm genutzte Fläche

monatlich 4,10 €

 

mindestens

monatlich 15,34 €

 

1.08 Aufstellen von Tischen und Stühlen vor Gaststätten u. ä.
je qm Fläche

monatlich 1,50 €

 

1.09 Aufstellen eines Verkaufswagens oder Verkaufsstandes
außerhalb der Fußgängerzone Bgm.-Smidt-Straße
je qm genutzte Fläche

wöchentlich 2,56 €

 

1.10 Aufstellen eines Verkaufswagens oder Verkaufsstandes
in der Fußgängerzone Bgm.-Smidt-Straße
je qm genutzte Fläche

wöchentlich 6,14 €

 

über 4.000 qm

jährlich/pro qm 1,53 €

 

1.11 Aufstellen eines Verkaufspavillons in der Fußgängerzone Bgm.-Smidt-Straße
je qm

monatlich 10,23 €

 

1.12 Straßenfeste, mit einer direkten oder indirekten gewerblichen Zielsetzung

täglich 76,70 €

 

1.13 Gewerbliche Inanspruchnahme des Wilhelm-Kaisen-Platzes mit Ausnahme der von der Stadt Bremerhaven veranstalteten Jahrmärkte

 

 

a) 1/4 des Platzes

pro Tag 127,80 €

 

b) 1/2 des Platzes

pro Tag 255,70 €

 

c) 3/4 des Platzes

pro Tag 383,50 €

 

d) gesamter Platz

pro Tag 511,30 €

 

1.14 Ausstellungen, Werbeaktionen u. ä. auf einer Fläche von bis zu 10 qm

 

 

a) für 1 Tag

20,50 €

 

b) für 2 Tage

25,60 €

 

c) für 3 Tage

35,80 €

 

d) 1 Woche

51,10 €

 

e) für 2 Wochen oder länger

81,80 €

 

1.15 Ausstellungen, Werbeaktionen u. ä. auf einer Fläche von mehr als 10 qm

 

 

a) für 1 Tag

25,60 €

 

b) für 2 Tage

35,80 €

 

c) für 3 Tage

46,00 €

 

d) 1 Woche

76,70 €

 

e) für 2 Wochen oder länger

102,30 €

 

2. Verlegen und Betrieb von Rohr- und Kabelleitungen (ober- und unterirdisch) usw. bis zu 100 m

jährlich 51,13 €

 

für weitere 100 m jeweils

jährlich 25,56 €

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