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Gesetz über die Bindung von Rückflüssen aus Darlehen zur Förderung des Wohnungsbaues (Rückflussbindungsgesetz)

Rückflussbindungsgesetz

Veröffentlichungsdatum:04.06.2002 Inkrafttreten11.11.2019 Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)
Fundstelle Brem.GBl. 2002, S. 133
Gliederungsnummer:60-c-2
Zitiervorschlag: "Gesetz über die Bindung von Rückflüssen aus Darlehen zur Förderung des Wohnungsbaues (Rückflussbindungsgesetz) vom 28. Mai 2002 (Brem.GBl. 2002, S. 133), zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20. Oktober 2020 (Brem.GBl. S. 1172)"

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juris-Abkürzung: WoBauFöDarlG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 60-c-2
juris-Abkürzung:WoBauFöDarlG BR
Ausfertigungsdatum:28.05.2002
Gültig ab:01.01.2002
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2002, 133
Gliederungs-Nr:60-c-2
Gesetz über die Bindung von Rückflüssen aus Darlehen
zur Förderung des Wohnungsbaues
(Rückflussbindungsgesetz)
Vom 28. Mai 2002
Zum 29.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

§ 1

Die Rückflüsse (Rückzahlung der Darlehenssumme im Ganzen oder in Teilen, Zinsen und Tilgungsbeträge) aus Darlehen, die die Freie Hansestadt Bremen zur Förderung des Wohnungsbaus gewährt hat und für die soziale Wohnraumförderung künftig gewährt, sind laufend zur Förderung von Maßnahmen zugunsten der sozialen Wohnraumförderung und des sozialen Wohnungsbaus zu verwenden.

§ 2

Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Bestimmungen erlässt die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau im Einvernehmen mit dem Senator für Finanzen.

§ 3

(1) Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2002 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Gesetz über die Bindung von Rückflüssen aus Darlehen zur Förderung des Wohnungsbaues vom 15. Dezember 1981 (Brem.GBl. S. 283) außer Kraft.

Bremen, den 28. Mai 2002

Der Senat


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