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Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten in Bremen

Veröffentlichungsdatum:06.04.1964 Inkrafttreten25.03.1964
Fundstelle Brem.GBl. 1964, S. 41
Gliederungsnummer:222-a-5
Zitiervorschlag: "Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten in Bremen vom 24. März 1964 (Brem.GBl. 1964, S. 41)"

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juris-Abkürzung: Sieben-T-AKöRVerlG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 222-a-5
juris-Abkürzung:Sieben-T-AKöRVerlG BR
Ausfertigungsdatum:24.03.1964
Gültig ab:25.03.1964
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1964, 41
Gliederungs-Nr:222-a-5
Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
an die Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten in Bremen
Vom 24. März 1964
Zum 19.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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§ 1

Der Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten in Bremen wird die Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.

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§ 2

Änderungen der Verfassung sind dem Senat mitzuteilen. Ihm ist auf Verlangen auch über andere wesentliche Verhältnisse der Religionsgesellschaft in Bremen, insbesondere über die Zahl der Gemeinden und Mitglieder, über die Zusammensetzung der Verwaltungsorgane der Religionsgesellschaft und ihrer Gemeinden und über die Vermögensverhältnisse Auskunft zu geben.

Bremen, den 24. März 1964.

Der Senat

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