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Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

Veröffentlichungsdatum:12.11.2009 Inkrafttreten13.11.2009
Fundstelle Brem.GBl. 2009, S. 440
Gliederungsnummer:13-g-1
Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 3. November 2009 (Brem.GBl. 2009, S. 440)"

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juris-Abkürzung: FoltÜbkArt3ProtStVtrG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 13-g-1
juris-Abkürzung:FoltÜbkArt3ProtStVtrG BR
Ausfertigungsdatum:03.11.2009
Gültig ab:13.11.2009
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2009, 440
Gliederungs-Nr:13-g-1
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung
eines nationalen Mechanismus aller Länder nach
Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002
zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere
grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
Vom 3. November 2009
Zum 26.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 11 Satz 2 in Kraft tritt, wird im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt gemacht.

Bremen, den 3. November 2009

Der Senat

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